Französischer Staatsrat bestätigt Verbot langer Gewänder an Schulen

Paris - Der französische Staatsrat hat das Verbot langer Gewänder an den Schulen des Landes bestätigt. Das Tragen der Abaja, eines von manchen Musliminnen getragenen bodenlangen Überkleids, "folgt der Logik des religiösen Bekenntnisses", erklärte ein Richter des höchsten Verwaltungsgerichts in Frankreich am Donnerstag. Die Entscheidung gründe auf dem französischen Recht, das keine sichtbaren religiösen Zeichen an Schulen erlaubt. Der französische Staatsrat prüfte, ob das Gesetz zum Verbot der Abaja an Schulen mit der Verfassung übereinstimmt.



In Frankreich sind Staat und Religion streng getrennt. Seit 2004 sind Kopftücher, Kippa oder Halsketten mit Kreuzen als äußere religiöse Zeichen an Schulen verboten. Seit Beginn dieses Schuljahres am vergangenen Montag erstreckt sich das Verbot auch auf Abajas und lange, hemdartige Gewänder, die von Jungen getragen werden.

Die muslimische Organisation ADM hatte die Rücknahme des Verbots gefordert. Sie erklärte, dass es sich "in erster Linie gegen mutmaßlich muslimische Kinder richtet und das Risiko eines ethnischen Profilings birgt".



Das Verbot des Kleidungsstücks stelle "keine schwerwiegende und offensichtlich illegale Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit, des Rechts auf Bildung und der Achtung des Kindeswohls oder des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung" dar, erklärte der Staatsrat jedoch nun nach zweitägiger Prüfung des Eilantrags.

Der Anwalt von ADM hatte vor Gericht argumentiert, dass die Abaja als "traditionelles", nicht als religiöses Kleidungsstück anzusehen sei. Das französische Bildungsministerium hielt dagegen, dass die Abaja "den Träger sofort als Angehörigen der muslimischen Religion erkennen" lasse. Der Staatsrat bestätigte diese Sichtweise.



Der französische Dachverband der Muslime hatte zuvor gewarnt, dass das Verbot zu Diskriminierungen führen könne. Die Abaja sei "kein religiöses Kleidungsstück", betonte der Rat am Dienstag. Da es keine klare Definition des Kleidungsstücks gebe, sei zu befürchten, dass der Name und die Hautfarbe seiner Trägerin bei der Bewertung eine Rolle spielten. (AFP)

 

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