Generalissimo Sisi

Ägypten steht kurz vor einer tiefgreifenden Verfassungsänderung. Diese wird dem Militär mehr Kontrolle über den Staat verleihen und diesen dazu befähigen, künftig auch gegen gewählte Regierungen vorzugehen sowie politische Gegner zu verfolgen. Von Maged Mandour

Von Maged Mandour

Am 3. Februar 2019 beantragten die ägyptischen Parlamentarier der Tahya Misr – einer Koalition, die Präsident Abdel Fattah al-Sisi unterstützt und etwa ein Fünftel des Parlaments ausmacht – die ägyptische Verfassung zu ändern. Zwei Tage später wurden die vorgeschlagenen Änderungen vom Generalkomitee akzeptiert – ein vorläufiger Schritt, der den Weg für eine parlamentarische Debatte öffnet.

Dass die insgesamt zwölf Änderungen und neuen Artikel tatsächlich verabschiedet werden, gilt als sehr wahrscheinlich, da für eine Verfassungsänderung nur eine einfache Mehrheit nötig ist. Nach Informationen Ali Abdul Aals, des Sprechers des ägyptischen Repräsentantenhauses, werden sie bereits von zwei Dritteln des Parlaments unterstützt.

Wie zu erwarten war, soll auch Artikel 140 der Verfassung in dem Sinne angepasst werden, dass die Amtszeit des Präsidenten nicht mehr vier, sondern künftig sechs Jahre betragen soll. Weiterhin ist eine neue Klausel geplant, die es dem bestehenden Präsidenten ermöglicht, für zwei zusätzliche Amtszeiten zu kandidieren. Treten die Änderungen in Kraft, könnte Präsident Sissi demnach bis 2034 an der Macht bleiben.

Alle Macht dem Obersten Militärrat

Neben diesen geplanten Verfassungsänderungen sind noch weitere Bestimmungen vorgesehen, die die Eingriffe des Militärs in die Politik künftig legalisieren sollen (Artikel 200), die Macht der Militärgerichte ausweiten (Artikel 204) und den Einfluss der Exekutive auf das Justizwesen vergrößern (Artikel 185, 190 und 193). So wird die Position des Militärs als oberster Hüter des Staates zementiert. Der Armee wird ebenso das Recht zuteil, selbst gegen vom Volk gewählte Regierungen vorzugehen und seine politischen Gegner gerichtlich zu verfolgen.

Inhaftiertes Mitglied der Muslimbruderschaft in einem Käfig im Gerichtssaal des Torah-Gefängnisses am 22. August 2015; Foto: picture-alliance/AP/A. Nabil
Kein Freiraum für politische Opposition: "Werden die geplanten Verfassungsänderungen wie erwartet durchgesetzt, könnte sich das politische System Ägyptens erheblich verändern. Denn damit wäre wohl der letzte Anschein einer Gewaltenteilung hinfällig. Das Land wäre auf dem Weg zur Militärdiktatur – nicht nur faktisch, sondern auch verfassungsrechtlich", schreibt Mandour.

Durch die Änderung des Artikels 200, der die verfassungsrechtliche Rolle des Militärs regelt, werden die bisherigen Pflichten des Militärs um "den Schutz der Verfassung, der Demokratie, des Staates und seiner säkularen Ordnung, sowie der persönlichen Freiheiten" erweitert. Dies gibt dem Militär das von der Verfassung garantierte Recht, einen Putsch durchzuführen und die direkte Militärherrschaft zu verhängen – insbesondere dann, wenn ein möglicher Wahlsieg von Islamisten die "säkulare" Ordnung des Staates bedrohen sollte.

Die geplante Verfassungsänderung ermöglicht es dem Militär sogar, Wahlergebnisse willkürlich außer Kraft zu setzen – unter dem Vorwand, damit die Verfassung, die Demokratie oder den Staat zu schützen. Ebenso streicht der Änderungsantrag zu Artikel 204 das Wort "direkt" aus der bisherigen Formulierung "direkter Angriff", wenn es darum geht, zu beschreiben, welche Vergehen gegen das Militär in die Zuständigkeit seiner Gerichte fallen. Dies erhöht die Macht des Militärs, Zivilisten zu verfolgen.

Und auch der Artikels 234 soll geändert werden. Dieser sah bislang vor, dass die Ernennung des Verteidigungsministers nur für die ersten beiden Amtszeiten des Präsidenten nach der Einführung der Verfassung von der Zustimmung des Obersten Militärrats abhängt. Zukünftig setzt seine Ernennung die Zustimmung des Militärrats in jedem Fall voraus. Damit wird sichergestellt, dass das Militär ein unabhängiger Akteur bleibt, der ohne zivile Kontrolle seine eigenen Angelegenheiten regeln kann.

Demontage der Justiz

Damit wird nicht nur die Macht des Militärs ausgebaut, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz (durch die Änderung der Artikel 185, 193 und 190) massiv behindert. So werden alle Wege blockiert, das Regime vor Gericht zu belangen, indem dafür gesorgt wird, dass der Vorsitz der verschiedenen juristischen Institutionen nur von überprüften Kandidaten übernommen werden kann. Außerdem wird deren finanzielle Unabhängigkeit abgeschafft und die Zuständigkeit des Staatsrats eingeschränkt.

Aus Artikels 185, der es der Justiz bislang ermöglichte, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, wird der Verweis auf das "unabhängige Budget" der einzelnen Körperschaften entfernt. Darüber hinaus wird ein Absatz hinzugefügt, der dem Präsidenten die Befugnis erteilt, die die Leiter der Justizbehörden aus einem Pool von sieben Kandidaten auszuwählen – auf der Grundlage ihres Dienstalters und für einen Zeitraum von vier Jahren.

Es ermöglicht auch die Einrichtung eines Hohen Justizrats unter der Leitung des Präsidenten, der die Ernennungen, Entsendungen und Beförderungen innerhalb der Justiz überwacht. Die beratende Funktion des Präsidenten in diesem Rat würde es ihm ermöglichen, als Schiedsrichter bei Gesetzentwürfen zur Regelung von Rechtsangelegenheiten zu agieren.

Artikel 193, der sich auf das Oberste Verfassungsgericht bezieht, gibt der Generalversammlung dieses Gerichts momentan das Recht, den Gerichtsvorsitzenden und seine Stellvertreter auszuwählen. Die vorgeschlagene Änderung des Artikels wird dem Präsidenten stattdessen die Befugnis geben, den Leiter des Gerichts unter den fünf ältesten Vizepräsidenten des Gerichts auszuwählen. In der vorgeschlagenen Form des Artikels hat der Präsident weiterhin die Befugnis, diese Vizepräsidenten aus zwei Kandidaten auszuwählen – von denen einer vom Vorsitzenden des Gerichts und der andere von der gerichtlichen Generalversammlung nominiert werden.

Kandidaten nach Wunsch des Präsidenten

Außerdem soll der Präsident die Möglichkeit bekommen, aus Kandidaten, die vom Präsidenten des Obersten Verfassungsgerichts ausgewählt wurden, den Vorsitzenden und die Mitglieder des gerichtlichen Kommissionsausschusses zu ernennen – eines Expertengremiums, das unverbindliche juristische Meinungen beisteuert.

Dass die Unabhängigkeit der ägyptischen Justiz durch Gerichtsbeschlüsse sowie rechtliche Entscheidungen zugunsten des Militärs und der Exekutive untergraben wird, ist nicht neu. Nun aber liefern diese Änderungen eine verfassungsrechtliche Basis für die Einschränkung der juristischen Autonomie, die kaum noch rückgängig gemacht werden kann.

Die Änderungen betreffen auch Artikel 190, der die Aufgaben des Staatsrates, das System der Gerichte zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den staatlichen Verwaltungsorganen sowie zwischen dem Staat und der Bevölkerung festlegt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird jegliche juristische Kontrolle von Regierungsverträgen verhindert, was die Macht der Regierung vergrößert und zusätzlicher Korruption Tür und Tor öffnet.

Auf dem Weg zur Militärdiktatur?

In Anbetracht der Tatsache, dass das Militär seinen wirtschaftlichen Fußabdruck mit Hilfe von Regierungsverträgen stark vergrößert hat, wird es von der Abschaffung dieser Kontrollmöglichkeit zusätzlich profitieren. Und während der Staatsrat momentan sämtliche Gesetze dahingehend überprüft, ob sie im Einklang mit der Verfassung stehen, soll der Rat nach der Änderung nur noch solche Gesetzesvorlagen prüfen, die ihm ausdrücklich zugewiesen werden. Dies reduziert die Fähigkeit des Staatsrates, die Exekutive anzufechten, erheblich.

Besonders bedeutsam ist dies insofern, da der Rat bereits seit einiger Zeit in eine langwierige juristische Auseinandersetzung mit dem Regime verwickelt ist, bei der es um die umstrittene Übergabe der Inseln Tiran und Sanafir an Saudi-Arabien geht. Dass seine Macht nun derart beschnitten wird, kann daher als "Bestrafung" betrachtet werden – und als Versuch, weitere langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und der Justiz zu verhindern.

Werden die geplanten Verfassungsänderungen wie erwartet durchgesetzt, könnte sich das politische System Ägyptens daher erheblich verändern. Denn damit wäre wohl auch der letzte Anschein einer Gewaltenteilung hinfällig – ebenso wie die Unterordnung des Militärs unter die gewählte Regierung. Damit ist Ägypten auf dem Weg zur Militärdiktatur – nicht nur faktisch, sondern auch verfassungsrechtlich.

Maged Mandour

© Carnegie Endowment for International Peace 2019

Aus dem Englischen von Harald Eckhoff

Der Autor ist ist politischer Analyst und schreibt für Open Democracy die Kolumne "Chronicles of the Arab Revolt“ (Chroniken der arabischen Revolte).