Politische Repressionen in Bahrain
Kriegsrecht durch die Hintertür

In Bahrain greift die unverblümte Militarisierung des Sicherheitsapparats auf immer weitere Bereiche der Gesellschaft über. Sogar in die Verfassung hat sie mittlerweile Einzug gehalten. Von Husain Abdulla

Nicholas Kristof, Journalist der "New York Times", beschrieb vor sechs Jahren seine Verhaftung nach den Protesten im Arabischen Frühling in Bahrain als flüchtigen Blick "durch einen Schleier aus Tränengas [auf] einen angehenden Polizeistaat".

Er berichtete, wie sogar Ärzte wegen der Behandlung verwundeter Demonstranten verfolgt und verhaftet wurden. Darunter befand sich Dr. Ali al-Ekri, der damals eine lange Haftstrafe antreten musste. "Bei ähnlichen Vorfällen in Syrien oder im Iran hätte das Weiße Haus längt empört reagiert“, meinte damals Kristof und verlangte von den USA eine ebenso strikte Verurteilung ihres Bündnispartners Bahrain.

Den damaligen Text hätte er heute wieder schreiben können. Was nicht heißt, dass sich nichts geändert hat. Denn seit 2011 verfestigt sich der "angehende Polizeistaat" von damals. Dr. al-Ekri wurde erst kürzlich nach fünfjähriger Haft entlassen, doch sein Berufsstand ist längt der Kontrolle durch das Militär unterworfen. Und der Rettungsdienst wird heute von der Polizei betrieben.

Verfassungsänderungen auf Kosten von Grundrechten

Die unverblümte Militarisierung des Sicherheitsapparats greift auf immer weitere Bereiche der Bahrainer Gesellschaft über. Sogar in die Verfassung hat sie mittlerweile Einzug gehalten. Am 3. April 2017 unterschrieb Bahrains König Hamad bin Isa Al Chalifa eine Verfassungsänderung, die seit Langem auf dem Weg ist und bereits von beiden Häusern des königlichen Marionettenparlaments abgenickt wurde. Demnach können jetzt auch Zivilisten von Militärgerichten "wegen Bedrohung der Staatssicherheit" vorgeladen werden.

Bahraini rights activist Zainab Al-Khawaja being arrested by two police women while on a march
Flucht vor staatlichen Repressionen und massiven Menschenrechtsverletzungen: Die bahrainische Aktivistin Zainab al-Khawaja saß im März 2016 drei Monate lang in Haft, auf der Grundlage von vier Verurteilungen, die ihre Meinungsfreiheit verletzten und nach unfairen Prozessen ausgesprochen wurden. Nach ihrer Entlassung verließ sie das Land. Sie lebt heute in Dänemark.

Zuvor hinderte die Verfassung von 2002 die Militärgerichte an der Einleitung von Verfahren gegen Zivilisten, es sei denn, der König hat das Kriegsrecht oder einen nationalen Notstand ausgerufen. Genau das geschah 2011, als die Regierung Militärtribunale einrichtete, um Demonstranten, Menschenrechtsaktivisten, Ärzte und Politiker in Schnellverfahren abzuurteilen.

Nach einem Lehrstück in Sachen Justiztheater mit erzwungenen Zeugenaussagen und einer Fülle zweifelhafter Beweise wurden Hunderte zu Gefängnisstrafen verurteilt: wegen freier Meinungsäußerung, Versammlung und Gruppenbildung.

Diese Schauprozesse verstießen derart offensichtlich gegen ordnungsgemäße Gerichtsverfahren, dass die von der internationalen Gemeinschaft begrüßte "Bahrain Independent Commission of Inquiry" (BICI) die Regierung drängte, unverzüglich zivilrichterliche Überprüfungen vorzunehmen und letztlich alle Verurteilungen aufzuheben, bei denen "die Grundsätze eines fairen Verfahrens nicht eingehalten" und bei denen Beschuldigte "aufgrund ihrer freien Meinungsäußerungen" verurteilt worden waren.

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