Nikab-Verbot für Schülerinnen verstößt gegen das Schulgesetz in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen kann nach einem Gutachten Schülerinnen eine Vollverschleierung nach aktueller Rechtslage nicht verbieten. Das berichtet die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) unter Verweis auf eine von der Staatskanzlei eingeholten Expertise. Danach ist für ein Verbot eine Änderung des Schulgesetzes nötig.

In dem Gutachten kommt laut Bericht der Münsteraner Rechtswissenschaftler Hinnerk Wißmann zu dem Schluss, dass Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gesetzlich geregelt werden müssen. Daher sei die Anforderung an die Schüler, "durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen", explizit ins Gesetz zu schreiben.

Vorausgegangen war der Fall einer Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Die 16-Jährige trägt seit dem Schuljahr 2013/2014 den Nikab genannten Gesichtsschleier, der nur einen Schlitz für die Augen freilässt. Vergeblich hatte die Schule versucht, die Schülerin und ihre Eltern davon zu überzeugen, den Schleier abzulegen. Man ließ sie gewähren, um ihren Bildungsabschluss nicht zu gefährden. Die niedersächsische Landesregierung betonte jedoch, eine Vollverschleierung verstoße gegen das Schulgesetz, da sie die Kommunikation beeinträchtige.

"Man hege Sympathie für den sorgfältigen Formulierungsvorschlag des Gutachters", zitiert die "HAZ" eine Stellungnahme des Kultusministeriums. Er sei geeignet, um Gesichtsverschleierungen an öffentlichen Schulen künftig zu unterbinden. (KNA)