Glaubensmarkt des Rechts

Der Erzbischof von Canterbury hat mit seinem Votum für eine beschränkte Anwendung der Scharia für Empörung gesorgt. Doch neu ist die Idee nicht. Kritiker meinen, dass seit längerem in England Druck ausgeübt werde, Aspekte der Scharia mit dem Zivilrecht zu verknüpfen. Von Gina Thomas

Rowan Williams, Erzbischof von Canterbury; Foto: AP
Mit seiner Vorstellung eines "rechtlichen Marktes"</wbr> scheint der Erzbischof das Grundprinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in Frage zu stellen, meint Gina Thomas.

​​Von Jakob I. hieß es zu Lebzeiten, er sei der klügste Narr des Christentums, "hoch gebildet, ohne nützliches Wissen zu besitzen, scharfsinnig in Einzelfällen, ohne wirkliche Weisheit zu haben", wie sein Landsmann Sir Walter Scott einige Jahrhunderte später schrieb. Ähnliches behaupten manche jetzt über Rowan Williams, Erzbischof von Canterbury, dessen vielgerühmte geistige Fähigkeiten einhergehen mit einem großen Maß an Naivität.

Anders lässt sich seine Verwunderung über die Unruhe kaum erklären, die der Verteidiger des anglikanischen Glaubens gestiftet hat, indem er die Eingliederung von Aspekten des islamischen Gesetzes ins britische Rechtswesen als unvermeidlich bezeichnete, vor einer "inflexiblen und überrestriktiven Anwendung des traditionellen Gesetzes warnte" und zu bedenken gab, dass ein "universales, auf der Aufklärung basierendes System die mögliche Folge der Gettoisierung und quasi Entrechtung einer Minderheit auf Kosten des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Kreativität erwägen muss".

Vorstellung einer pluralen Gerichtsbarkeit

Die gewundenen Gedanken eines einstündigen Vortrags vor Rechtsgelehrten lassen sich zwar nicht auf ein pauschales Plädoyer für das parallele Bestehen der Scharia mit dem britischen Gesetz reduzieren, wie die Schlagzeilen glauben machen wollen. Doch scheint der Erzbischof mit seiner Vorstellung einer pluralen Gerichtsbarkeit und eines "rechtlichen Marktes", wo der Verbraucher sich für das eine oder andere System entscheidet, das Grundprinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in Frage zu stellen.

Vor wenigen Wochen erst beklagte der aus Pakistan stammende Bischof von Rochester, Michael Nazir-Ali, dass Briten in ihrem Bestreben, die Zuwanderer anderer Kulturen unterm Banner des Multikulturalismus einzugliedern, das Vertrauen in die christliche Vision verloren hätten, die dem Großteil der Errungenschaften und Werte ihrer Kultur zugrunde liegt. Anlass war Nazir-Alis Sorge wegen des wiederauflebenden islamischen Extremismus, der Teile Britanniens in Sperrgebiete verwandle. Der Bischof wies darauf hin, dass bereits Druck ausgeübt werde, Aspekte der Scharia mit dem Zivilrecht in Britannien zu verknüpfen, und fragte, ob man die Konsequenzen bedacht habe. Von Seiten des Oberhaupts der britischen Staatskirche wäre die Bestätigung des schwindenden Selbstvertrauens der christlichen Tradition am allerwenigsten zu erwarten gewesen.

Gebetsruf mit dem Megaphon

In Oxford erregten sich die Gemüter über das Begehren der Imams, übers Megaphon zum Gebet zu rufen. Drei Lordrichter müssen zurzeit entscheiden, ob die nach der Scharia geschlossene Ehe eines Muslims, der aufgrund von "Lernschwierigkeiten" nicht in der Lage war, seine Zustimmung zu geben, "derart gegen das Gewissen des englischen Gerichts verstößt", dass es deren Anerkennung verweigern sollte.

Die britische Regierung hat vor kurzem bewilligt, dass der Staat zusätzlichen Unterhalt zahlt für Frauen von polygamen Muslimen. Inzwischen sind auch Scharia-Hypotheken zugelassen, weil der Islam die Erhebung von Zinsen verbietet. Dagegen musste sich die katholische Kirche dem Gesetz beugen, wonach Homosexuelle, die ein Kind adoptieren wollen, das Recht auf Gleichbehandlung haben. Dieses Prinzip konnten die katholischen Adoptionsagenturen nicht mit ihrem Glauben vereinbaren - mit der Folge, dass sie ihre Tätigkeit auf diesem Gebiet aufgeben. Kein Wunder, dass die Wellen hochschlagen.

Gina Thomas

© Frankfurter Allgemeine Zeitung 2008