Der Mythos vom Einheits-Islam

In Pakistan hat eine radikale muslimische Minderheit den Begriff "Islam" neu definiert. Die Regierung hat ihre radikale Ideologie seit den 1980er Jahren unterstützt, und die Justiz hat dies gestützt. Die bittere Ironie dabei ist, dass die militanten Gruppen, die vom Staat profitierten, nun nicht mehr allein die Bevölkerung, sondern auch den Staat selbst terrorisieren, meint Maryam S. Khan.

Von Maryam S. Khan

Pakistan verabschiedete seine erste demokratische Verfassung 1973, nach mehr als einem Vierteljahrhundert der Unabhängigkeit. Das Land wurde dabei zu einer "Islamischen Republik" erklärt. Zuvor war der Zusatz "islamisch" wechselweise verwendet worden. So lautete der Name 1956 "Islamische Republik", 1962 wieder einfach "Republik".

Durch Einbindung religiöser Vorschriften in die Verfassung wollte man sicherstellen, dass alle Gesetze mit den Quellen des islamischen Rechts, dem Koran und der Sunna (den Aussagen und Praktiken des Propheten Mohammed) übereinstimmen. Zugleich sollte die Religionsfreiheit geschützt werden. Die Verfassung beinhaltetet das Recht eines jeden Bürgers, "sich zu seiner Religion zu bekennen, sie zu praktizieren und zu verbreiten". Weiter räumte sie "jeder Konfession und jeder Sekte" das Recht ein, "ihre religiösen Einrichtungen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten". Darüber hinaus schützt die Verfassung davor, dass es eine Besteuerung nach religiösen Grundsätzen oder eine Pflichtteilnahme an schulischem Religionsunterricht gibt, der nicht der eigenen Religion entspricht.

Wessen Islam?

Die Einführung des Islam als Staatsreligion und die gleichzeitige Gewährung von Religionsfreiheit führte zu Widersprüchen und Unklarheiten, zumal die Verfassung offen ließ, welche Version des Islam offiziell galt. Während mindestens 95 Prozent der Pakistanis muslimisch waren – und sind –, gibt es eine große innerreligiöse Vielfalt unter ihnen, die durch historische, politische und ideologische Unterschiede charakterisiert ist.

Aus historischer Sicht sind Sunniten und Schiiten die beiden wichtigsten Strömungen des Islam. Das Schisma ist uralt, und wurzelt in einem Streit über die Erbfolge nach dem Tod des Propheten Mohammed im 7. Jahrhundert. Etwa 80 Prozent der Muslime weltweit sind Sunniten, aber im Iran und einigen anderen Ländern bilden Schiiten die Mehrheit. Dass beide Strömungen in Untergruppen aufgefächert sind, macht alles noch komplexer.

Mohammed Zia ul-Haq; Foto: AP
General Mohammed Zia-ul-Haq kam 1977 durch einen Staatsstreich an die Macht, indem er die zivile Regierung stürzte und die Verfassung aufhob. Um seine Macht weiter zu festigen "islamisierte" er Pakistan und erließ verschiedene Gesetze, die einer extremen und rigiden Deobandi-Doktrin entsprachen.

Die prominentesten sunnitischen Untergruppen in Pakistan sind:

- Die Sufis, eine weitgehend unpolitische, mystische und rituelle Tradition, die sich um Bruderschaften von Heiligen organisiert, die vor Jahrhunderten auf dem indischen Subkontinent entstanden.

- Die Deobandis, eine antiimperialistische, sozial-konservative und religiös-dogmatische Bewegung, die im 19. Jahrhundert im kolonialen Indien entstand, um den Islam zu "reinigen".

- Die Barelwis, eine Bewegung, die als Gegenreaktion auf die Agitationen der Deobandi aufkam und das Ziel hat, den Sufismus zu verteidigen.

- Die Salafisten / Wahhabiten, eine puritanische, den Deobandi nahestehende Bewegung, die im 18. Jahrhundert in Saudi-Arabien entstand. Diese Bewegung fasste während des Afghanistan-Krieges Fuß in Pakistan und ging eine enge Allianz mit extremistischen Deobandi-Gruppen ein.

Innerhalb des schiitischen Islam zählen die Ithna Ashariyah (auch Zwölfer-Schia genannt) und die Ismailiten zu den wichtigsten Gruppen in Pakistan. Eine kleine Minderheit bilden als dritte Gruppe die Ahmadis. Sie zeichnen sich vor allem in ihrem heterodoxen Glauben an Folgepropheten nach Mohammed aus.

Politisierung, Militarisierung und Polarisation

Die vielfältigen islamischen Strömungen führten in Pakistan zu einem Wettstreit darüber, wer Muslim ist und wer nicht. Schon 1950 gab es Anti-Ahmadi-Ausschreitungen, angeführt vor allem von den Deobandi-Gruppen Jamaat-e-Islami und Majlis-e-Ahrar.

Nur ein Jahr nach Inkrafttreten der Verfassung setzte sich 1974 im Parlament die Deobandi-Ideologie durch. Der Gesetzgeber änderte die Verfassung dahingehend, dass festgelegt wurde, dass Menschen, die an Propheten außer Mohammed glauben, keine Muslime seien. Somit hatte es eine sektiererische islamische Gruppe geschafft, ihre Weltsicht in der Verfassung zu verankern. Da in Pakistan Präsident und Premierminister muslimisch sein müssen, ist Ahmadis seitdem der Zugang zu diesen Ämtern versperrt.

Aber es kam noch schlimmer als 1977 General Mohammed Zia-ul-Haq die zivile Regierung durch einen Staatsstreich stürzte und die Verfassung aufhob. 1979 kurz nach Beginn des Afghanistan-Kriegs flossen Milliarden von Dollar an Militärhilfe aus den USA und Saudi-Arabien nach Pakistan. Man wollte der sowjetischen Invasion in Afghanistan Einhalt gebieten – doch Zia nutzte die Gelegenheit, um das Land für den "Dschihad" zu rüsten.

Mudschaheddin in den Bergen von Afghanistan 1985; Foto: picture-alliance/dpa
Geburtshelfer der Taliban: Die radikal-islamistische Bewegung nahm in den 1980er Jahren in einem Religionsseminar im pakistanischen Akora Khattak ihren Anfang. Pakistan förderte damals die Taliban gezielt und rüstete sie mit finanzieller Hilfe der USA mit Waffen aus, um die Islamisten im Kampf gegen die Sowjetunion zu unterstützen. Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan 1989 half Pakistan dem Taliban-Regime in Afghanistan an die Macht.

Religiöse Seminare (Madrasas) der Deobandi und Salafisten wurden immer populärer und radikaler. Sie waren staatlich gefördert und profitierten besonders von saudischen Geldern. Diese religiösen Seminare wurden in die allgemeine Schulausbildung integriert, um islamische Kämpfer, sogenannte Mudschaheddin, zu trainieren und zu mobilisieren. Viele traten den Aufständischen in Afghanistan bei. Das Militärregime erleichterte den Handel mit Drogen und Waffen und machte die Opposition daheim mit despotischen Gesetzen und harscher Repression mundtot.

Um seine Macht weiter zu festigen, "islamisierte" Zia zudem verschiedene Gesetze in einer Weise, die einer extremen und rigiden Deobandi-Doktrin entsprach. Damit wurden alle Muslime, die keine starren Fundamentalisten waren – also die Mehrheit –, rechtlich zu einer Minderheit abgewertet. Moderate Sunniten und Nicht-Sunniten mussten sich diesen harschen Gesetzen beugen. Ausgenommen waren allein "persönliche Gesetze", bei denen es um private Angelegenheiten wie Erbschaft, Heirat, Scheidung und dergleichen ging. Diesbezüglich durften sich alle religiösen Gruppen, ob muslimisch oder nicht, an ihre Traditionen halten.  

Die Deobandi-Ideologie prägte seither zunehmend die Gesetzgebung, beispielsweise durch:

- Die "Hudud"-Gesetze, die das Trinken und außereheliche sexuelle Beziehungen kriminalisieren und streng bestrafen.

- Verfassungsänderungen, bei denen religiöse "Scharia-Gerichte" eingeführt wurden, um die Einhaltung der islamischen Prinzipien zu überwachen.

- Änderungen im pakistanischen Strafgesetz; so wurden etwa für bestimmte Taten die Prügelstrafe und für Mord das "Blutgeld" eingeführt.

Besonders problematisch waren auch Zias islamzentrische Blasphemie-Gesetze. Früher dienten Blasphemie-Gesetze dazu, alle Arten von religiösen Hassreden zu verhindern. Aber unter Zia hatten sie den einzigen Zweck, die Empfindungen von "Muslimen" zu schützen, wie sie sich in einem engen, sektiererischem Sinn definieren. Bemerkenswerterweise wurden seit Änderung dieser Gesetze meist Muslime der Blasphemie beschuldigt.Zia zielte direkt auf die Ahmadis ab, denn seine Blasphemie-Gesetze kriminalisierten deren religiöse Praktiken. Die Ahmadis wurden daran gehindert, ihren Glauben zu "predigen und zu verbreiten" und sie durften sich nicht mehr als Muslime bezeichnen.

Schiiten in Pakistan protestieren gegen den Bombenanschlag auf eine Moschee in Shikarpur am 30.01.2015; Foto: AFP/Getty Images/R. Tabassum
Aufschrei der schiitischen Minderheit: Pakistans Radikale greifen nicht nur staatliche Institutionen an, sondern auch schiitische Gemeinden. Allein im vergangenen Jahrzehnt töteten sie tausende Schiiten, weshalb vom "schiitischen Völkermord" die Rede ist. Ähnlich brutal gehen sie gegen die Ahmadis vor.

Leider hat die Justiz nichts dagegen unternommen. In den frühen 1990er Jahren, in einer Zeit des demokratischen Übergangs, hätte der Oberste Gerichtshof die Rechte der Minderheiten neu festlegen können. Er hätte auch gegen die zunehmend puritanische und bestrafende Auslegung des Glaubens in Rechts- und Verfassungsfragen vorgehen müssen. Er hat nicht nur diese Chance vertan, sondern die Probleme sogar verschlimmert. 1993 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Kriminalisierung der religiösen Praktiken der Ahmadis keine Verletzung ihrer Religionsfreiheit darstelle. Im Gegenteil: Die Richter argumentierten gar, der Glaube der Ahmadi verletze die religiösen Gefühle und die Freiheit der mehrheitlich muslimischen Bevölkerung.

Dominante Extremisten

In den 1990er Jahren nahm die sektiererische Gewalt zu. Das pakistanische Militär und die Geheimdienste arbeiteten weiterhin mit Veteranen des Afghanistan-Kriegs und anderen Radikalen zusammen. Ziel war es, interne Aufstände zu unterdrücken, den Einfluss Irans zu unterdrücken und regionale Revierkämpfe auszufechten – inklusive des Kaschmir-Konflikts zwischen Pakistan und Indien.

Radikale Kräfte fügten sich zu extremistischen und militanten Organisationen zusammen. Seit dem Anschlag vom 11. September 2001 wuchs ihr Einfluss und sie breiteten sich in verschiedenen Teilen des Landes aus. Zudem bildeten sie undurchsichtige Verbindungen und Allianzen untereinander wie auch zu staatlichen Institutionen und politischen Parteien. Einige von ihnen begehren inzwischen gegen den Staat auf – erbost darüber, dass die Regierung sich nach den Al-Qaida-Anschlägen auf New York und Washington mit den USA und der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan verbündet hatte.

Die Aufständischen in Afghanistan formierten sich zu neuen militanten Gruppen wie der Tehrik-i-Taliban Pakistan. Diese hängen typischerweise der fundamentalistischen sunnitischen Ideologie der Deobandi, Salafisten/Wahhabiten und verwandter Traditionen an. Die Radikalen greifen nicht nur staatliche Institutionen an, sondern sind auch Anführer sektiererischer Gewalt, bei denen etwa schiitische Gemeinden angegriffen werden. Sie töteten tausende Schiiten allein im vergangenen Jahrzehnt, weshalb vom "schiitischen Völkermord" die Rede ist. Ähnlich brutal gehen sie gegen die Ahmadis vor.

Die sunnitischen Militanten richten sich jedoch auch gegen andere Sunniten. Einige Morde sind wohl ideologisch motiviert, viele sind aber hochpolitisch. Die aktuellen Angriffe auf Sufi-Schreine und das tödliche Massaker in einer Schule in Peshawar 2014, bei dem mehr als 130 Schulkinder starben, sind Beispiele dafür, dass muslimische Extremisten wehrlose Muslime terrorisieren. Dies sind Vergeltungsmaßnahmen für staatliche Maßnahmen gegen die Taliban generell und für die militärische Offensiven und Drohnenangriffe in pakistanischen Stammesgebieten im speziellen.

Im heutigen Pakistan sind die muslimischen Extremisten eine dominante Minorität. Tragisch dabei ist, dass der Staat nicht nur die Mehrheit der Menschen allein gelassen hat, sondern er aktiv dazu beigetragen hat, dass die militanten Organisationen, die nun seine eigenen Institutionen untergraben, überhaupt so groß werden konnten.

Protest gegen Überwachung von Geistlichen in Pakistan; Foto: DW/A.G.Kakar
Der Oberste Gerichtshof in Pakistan hat es bisher vermieden, sich mit Themen wie der sektiererischen Gewalt zu befassen. Daher gab es kürzlich den politischen Entschluss, dem Militärgericht zu erlauben, terroristische Straftaten zu untersuchen und Verdächtige vor Gericht zu bringen.

Justizversagen und Militärgerichte

Sektierertum ist heute tief in Pakistans rechtlicher und sozio-politischer Ordnung verankert. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass der Oberste Gerichtshof komplett zu Religionsfreiheit und anderen Rechten von Gruppen, die nicht mit der herrschenden Staatsdoktrin konform gehen, schweigt. In den vergangenen 25 Jahren hat der Oberste Gerichtshof mit vielen Fällen von Grundrechtsverletzungen zu tun gehabt.

Nur in vier von 208 eingereichten Fällen ging es um "religionsbasierte Rechte" – und drei davon wurden abgewiesen. In dem einen Fall, der verhandelt wurde, ging es um ein unbedeutendes logistisches Thema, der Verschiebung einer Wahl aufgrund eines religiösen Rituals. Der Oberste Gerichtshof hat vermieden, sich mit wichtigeren Themen zu befassen, wie zum Beispiel mit sektiererischer Gewalt im Zusammenhang von Freiheit und Religion oder mit den Rechten "des Lebens und der Freiheit" oder mit "Würde".

Aus praktischen Gründen hat der Oberste Gerichtshof die Verantwortung, die religiös begründeten Rechte der meisten Pakistaner zu wahren, abgegeben. Deshalb sehen verfolgte Gruppen die Justiz nicht als Institution, die sie schützt. Zu allem Übel trug der Oberste Gerichtshof zu religiös motivierter Gewalt bei, indem er Hunderte von mutmaßlichen Terroristen aus Mangel an Beweisen freisprach. Später kam heraus, dass viele der Freigesprochenen an staatsfeindlichen Aktivitäten beteiligt waren.

Daher gab es kürzlich den politischen Entschluss, dem Militärgericht zu erlauben, terroristische Straftaten zu untersuchen und Verdächtige vor Gericht zu bringen. Ebenso wurde ein sechs Jahre langes Moratorium zur Todesstrafe aufgehoben. Das Militär erhielt so enormes rechtliches Gewicht.

Experten sind sich jedoch uneins darüber, ob Militärgerichte tatsächlich eine schnelle und effektive Möglichkeit darstellen, terroristisches Sektierertum zu beseitigen. Kritiker finden es absurd, einen fairen, neutralen und transparenten Gerichtsprozess von einer staatlichen Institution zu erwarten, die systematisch sektiererischen Extremismus finanziert hat. Monate nachdem die Militärgerichte die rechtliche Autorität übernommen haben, sind etliche terroristische Rädelsführer weiterhin auf freiem Fuß und es gibt wenig Anzeichen dafür, dass sich irgendwas ändern wird.

Maryam S. Khan

© E + Z Entwicklung und Zusammenarbeit 2015

Maryam S. Khan ist Gaststipendiat am Institute of Development and Economic Alternatives (IDEAS) in Lahore, Pakistan.