Scharia-Gericht verbessert Schutz von Frauen in Pakistan

Islamabad. Muslimische Männer in Pakistan dürfen einer Frau nicht ohne Beweis ihre Keuschheit absprechen. Die Keuschheit einer Frau ohne Anhaltspunkte anzuzweifeln, sei unislamisch, entschied das Scharia-Bundesgericht des mehrheitlich islamischen Landes.

"Die Keuschheitsvermutung gilt nach dem Konzept von Al Ihsan für jede muslimische Frau", zitierte das pakistanische Nachrichtenportal "The Dawn" (Mittwoch) aus dem Urteil des obersten Scharia-Gerichts in Islamabad. Der arabische Begriff "Ihsan" bedeutet in etwa "das Beste tun" und ist eine zentrale Forderung des islamischen Glaubens an das Alltagsleben der Musliminnen und Muslime.

Weiter heißt es in dem Urteil: "Keuschheit ist eine Eigenschaft von jemandem, der rein, bescheiden oder zölibatär ist. Eine Jungfrau ist ein Beispiel für Keuschheit. Treue Ehepaare sind Beispiele für Keuschheit."

Die Entscheidung des Scharia-Gerichts geht zurück auf die Klage einer Frau, deren Scheidung zu einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten über das Sorgerecht für ihre beiden Söhne führte. Der Ex-Ehemann hatte in einer Reihe eidesstattlicher Erklärungen die Keuschheit seiner Ex-Frau in Frage gestellt. (KNA)