"Spiegel"-Bericht: Rheinmetall will Schadenersatz wegen Rüstungsembargos für Saudi-Arabien

Der Waffenhersteller Rheinmetall will nach einem "Spiegel"-Bericht die Bundesregierung wegen des Lieferstopps für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien verklagen. In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium drohe Rheinmetall bei einer Fortsetzung des Embargos damit, wegen der eigenen Umsatzausfälle Schadenersatz zu fordern, berichtete das Magazin am Sonntag. Die Bundesregierung stellt sich demnach auf Forderungen in Millionenhöhe ein. Die Grünen forderten den Widerruf bereits erteilter Exportgenehmigungen.

Nach dem Mord an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) festgelegt, dass keine neuen Genehmigungen für Waffenexporte nach Riad erteilt werden und auch bereits durch die Bundesregierung genehmigte Rüstungs-Lieferungen Deutschland nicht verlassen dürfen.

Rheinmetall sehe den Anspruch auf Schadensersatz, da die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung bereits genehmigte Exporte aus politischen Gründen aufhalte, berichtete der "Spiegel" aus dem Schreiben an das Ministerium.

Das Wirtschaftsministerium wollte dem Bericht zufolge  die Drohung von Rheinmetall auf Nachfrage nicht kommentieren, da "dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hierbei eine besondere Stellung" zukomme. Rheinmetall wollte demnach Brief und Inhalt "weder bestätigen noch dementieren".

Der Lieferstopp wurde Berichten zufolge vor kurzem bis März verlängert. Diese Entscheidung sei rechtlich zwar nicht bindend, die Regierung gehe trotzdem davon aus, dass sich die Industrie daran halte, schrieb der "Spiegel". Dem Bericht zufolge stehen einige Waffensysteme für Saudi-Arabien, zum Beispiel vier Radarsysteme vom Typ "Cobra", fertig verpackt zur Ausschiffung bereit.

Die Grünen-Sprecherin für Abrüstungspolitik, Katja Keul, forderte, die erteilten Genehmigungen rechtswirksam zu widerrufen. "Dann wird die Regierung allerdings nicht drum herum kommen, mit den Unternehmen über die in Paragraf neun Kriegswaffenkontrollgesetz vorgesehen Entschädigungen in Verhandlungen zu treten", erklärte sie am Sonntag.

Unternehmen wie Rheinmetall dürften im Hinblick auf die Auswahl ihrer Geschäftspartner aber nicht von jedem Risiko frei gestellt werden. "Außerdem müssen anderweitig Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, ohne dass in anderen Krisenregionen Menschenrechte und Menschenleben gefährdet werden", so Keul. (AFP)