Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur "Scharia-Polizei"

Das Urteil im Fall der sogenannten Wuppertaler Scharia-Polizei ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Montag veröffentlichten Beschluss die Revisionen der sieben Angeklagten, die jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden waren. Die Männer waren 2014 nachts durch Wuppertal gegangen und hatten dabei teilweise orangene Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" getragen. Sie wollten nach eigenen Angaben junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Kneipen und Bordelle aufzusuchen oder Alkohol zu trinken.

Das Wuppertaler Landgericht hatte die Männer im Mai 2019 für schuldig befunden, gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot verstoßen oder zu einem solchen Vergehen Beihilfe geleistet zu haben.

Die Männer waren vom Landgericht Wuppertal im ersten Durchgang im November 2016 noch freigesprochen worden. Dies hatte teils heftige öffentliche Kritik zur Folge gehabt. Der BGH hatte dann im Januar 2018 den Freispruch aufgehoben und den Fall an eine andere Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts zurückverwiesen. Diese hatte schließlich eine Verurteilung der Männer ausgesprochen.

Der BGH betonte nun, das Landgericht habe zu Recht einen Verstoß gegen das Uniformverbot gesehen. Danach macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt. Das Landgericht hatte ausgeführt, dass die von einigen der Angeklagten getragenen Warnwesten "geeignet waren, suggestiv-militante, einschüchternde Wirkung gegenüber Dritten zu erzielen".

Die Angeklagten hatten in ihren Revisionen argumentiert, dass sie nur verurteilt hätten werden dürfen, wenn es ein "konkretes Zusammentreffen" mit der Zielgruppe junger Muslime gegeben hätte. Laut BGH ist aber dieser Umstand, dass junge Muslime tatsächlich nicht angetroffen worden waren, angesichts der sonstigen Tatumstände bedeutungslos. Das zweite Wuppertaler Urteil enthalte keine Rechtsfehler. (KNA)