Landgericht Wuppertal entscheidet über Verfahren wegen «Scharia-Polizei»

Nach dem Auftreten von Salafisten als «Scharia-Polizei» 2014 in Wuppertal muss nun das dortige Landgericht über die Eröffnung eines Verfahrens entscheiden. Das Amtsgericht habe die Anklage der Staatsanwaltschaft dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt, teilte eine Sprecherin am Montag in Wuppertal mit. Zur Begründung sagte sie, es handele sich um einen Fall von besonderer Bedeutung, der sich deutlich von anderen Strafsachen abhebe. Das zeige sich am großen Interesse von Öffentlichkeit und Medien sowie Äußerungen ranghoher Politiker.

Das Landgericht muss nun die Zuständigkeit prüfen und entscheiden, ob das Verfahren eröffnet wird. Die Staatsanwaltschaft wirft neun Männern aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 24 bis 34 Jahren vor, gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Unter ihnen ist auch der bekannte Salafisten-Prediger Sven Lau. Ein 26-Jähriger ist wegen Beihilfe angeklagt (AZ: 15 DS 90/15).

Die Beschuldigten sollen vor einem Jahr bei einem Rundgang durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld Leuchtwesten mit der Aufschrift «Shariah Police» getragen haben. Die Männer aus der salafistischen Szene warben für das islamische Gesetz der Scharia und sprachen Jugendliche an, um sie von Alkohol und Glücksspiel abzuhalten. Erklärtes Ziel der Aktion war, Aufmerksamkeit zu erregen. Die selbst ernannte islamistische Sittenpolizei sorgte bundesweit für Empörung. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) verbot das Tragen der Westen unter Verweis auf das Uniformverbot. (epd)

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