Paris will Geldflüsse von Terroristen stoppen

Nach den Anschlägen in Paris will Frankreich den Geldfluss der Terroristen eindämmen. Finanzminister Michel Sapin kündigte am Montag weitere Maßnahmen an. Er ermahnte zugleich die EU-Partner, die beschlossenen Anti-Geldwäsche-Regeln rascher umzusetzen. Frankreich habe viele Sympathie-Erklärungen aus dem Ausland erhalten, «nun müssen Taten folgen», sagte Sapin.

Insbesondere solle die internationale Geldwäsche-Task-Force bei der OECD (FATF) die kooperationsunwilligen Staaten benennen. Bislang weist diese «Schwarze Liste» als Verweigerer nur Nordkorea und den Iran auf. Die Beteiligung an Attentaten setze voraus, dass die Terroristen auch an das benötigte Geld gelangten, erklärte Sapin.

Bei den Terroranschlägen vom 13. November haben auch Prepaid-Bankkarten, mit denen Bargeld anonym abgehoben werden kann, eine Rolle gespielt, verlautete aus dem Ministerium. Deshalb soll die maximale Summe, die per Bankkarte auf Prepaid-Basis abgehoben werden kann, begrenzt werden. Bislang konnten per nicht wieder aufladbarer Prepaid-Karte 250 Euro abgehoben werden und per aufladbarer bis zu 2.500 Euro im Jahr. Das Ministerium will die Gesamtsumme, die mit diesen Karten abgehoben werden kann, begrenzen, nannte aber keine Summe.

Außerdem solle die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (Tracfin) mit mehr Befugnissen ausgestattet werden. Dazu sollen die Tracfin-Beamten leichteren Zugang zum «fichier S» (S steht für Staatsschutz) erhalten, in dem mehr als 10.000 Personen vermerkt sind. Davon sind nach früheren Angaben mehr als die Hälfte radikale Islamisten oder andere, die wegen einer möglichen Verbindung zu einer Terrorbewegung erfasst sind.

Überdies sollen Banken, Wechselstuben, Versicherungen, aber auch Kunst- und Antiquitätenhändler verdächtige Geldströme umgehend melden, wie Sapin vergangene Woche ankündigte. Betroffen sind alle Geldbewegungen, bei denen bekannt ist oder angenommen werden kann, dass sie zur Finanzierung von Terrorismus dienen könnten.

Ab Anfang Januar soll es überdies nur noch mit einem Ausweis erlaubt sein, einen Betrag von mehr als 1.000 Euro zu wechseln. Zudem könnten Reisende an der Grenze nur noch mit einer Zollerklärung Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mitnehmen. Geschäfte in Frankreich müssen künftig von denjenigen, die nicht im Land wohnen, verlangen, sich bei Transaktionen von 10.000 Euro oder mehr auszuweisen. (dpa)