Bundesflüchtlingsamt: «Sichere Staaten» in Nordafrika nicht sicher

Das Bundesflüchtlingsamt schätzt die politische Lage in den Maghreb-Staaten nach einem Medienbericht weit unsicherer ein als die Bundesregierung, die diese nordafrikanischen Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären möchte. Wer aus einem Staat mit solchem Status kommt, erhält in Deutschland in der Regel kein Asyl.

Wie «Zeit Online» berichtet, heißt es in den internen Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Asylentscheidungen, dass in Marokko durchaus mit staatlicher Verfolgung zu rechnen sei und dies auch in Algerien nicht auszuschließen sei. Die Einschätzung basiere zum großen Teil auf Informationen des Auswärtigen Amts, berichtet das Internetportal.

Die CDU will nach Informationen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Montag) die Liste um weitere afrikanische Länder erweitern. Bisher sind dort Senegal und Ghana verzeichnet. Entsprechende Vorschläge sollen auf dem CDU-Parteitag in Essen im Dezember vorgelegt werden. Als Beispiel nannte der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Strobl Gambia. Von dort seien zuletzt viele Asylbewerber gekommen, aber nur sehr wenige von ihnen hätten die Behörden tatsächlich für schutzwürdig befunden.

Sichere Herkunftsstaaten sind laut deutschem Asylrecht Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylbewerber aus diesen Ländern können schneller abgeschoben werden.

Strobl machte die SPD dafür verantwortlich, dass es noch immer nicht gelungen sei, die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären: «Hier bockt die SPD und macht dafür im Bundesrat keinen Finger krumm.»

Die Einschätzung der BAMF-Experten steht laut dem Bericht von «Zeit Online» im Widerspruch zu der Begründung des Gesetzes, mit dem die Bundesregierung seit dem Frühjahr die drei Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklären will. Dort heiße es über Marokko: «Politische Verfolgung findet nicht statt». Und über Algerien: «Staatliche Repressionen, die allein wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgen, sind in Algerien nicht feststellbar.»

Ähnlich gravierende Unterschiede finden sich den Angaben zufolge bei den Aussagen zur Verfolgung von Frauen und Homosexuellen, bei Menschenhandel und Religionsfreiheit. In allen Fällen seien die Einschätzungen im Gesetzestext deutlich positiver als in den internen Dokumenten.

Bei den nun öffentlich gewordenen Dokumenten handelt es sich um Richtlinien des BAMF, auf deren Grundlage das Amt Asylentscheidungen fällt. Die Informationen stammen zum großen Teil vom Auswärtigen Amt. (dpa/KNA)