UN-Menschenrechtsausschuss verurteilt Frankreichs Burka-Verbot

Der UN-Menschenrechtsausschuss sieht in dem französischen Verbot des islamischen Ganzkörperschleiers für Frauen eine Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit. Frankreich müsse deutlicher machen, warum es das Tragen von Burkas und Gesichtsschleiern wie dem Niqab für notwendig und angemessen halte, teilte das Gremium am Dienstag in Genf mit. Der Menschenrechtsausschuss sei nicht überzeugt von der Begründung, dass die islamische Ganzkörperverhüllung für Frauen das Ziel eines gelingenden Zusammenlebens in der Gesellschaft gefährde. Gleichwohl könne das staatliche Verbot einer Gesichtsverhüllung aus Sicherheitsgründen geboten sein.

Zugleich machte der Ausschussvorsitzende Yuval Shany deutlich, dass er und weitere Mitglieder des Gremiums den Ganzkörperschleier als "eine Form der Unterdrückung" von Frauen bewerteten. Auch wolle der Ausschuss das französische Prinzip der Laizität, die strenge Trennung von Staat und Religion, nicht in Frage stellen.

Der Ausschuss räumte Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Das Gremien setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, aber Frankreich hat sich in einem Abkommen verpflichtet, sich "in gutem Glauben" daran zu halten.

Die UN-Experten reagierten auf die Beschwerden von zwei Frauen, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt worden waren. Das Gesetz habe ihr Recht verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der UN-Ausschuss.

Frankreich hatte das Verbot 2010 eingeführt. Es untersagt Kleidung, die das Gesicht verhüllt. Gerechtfertigt wurde der Bann insbesondere mit Sicherheitsbedenken in Zeiten des islamistischen Terrors. (KNA)