Länder-Initiative zum Ausbau muslimischer Gefängnisseelsorge

Mehrere Bundesländer haben ein Konzept zur religiösen Betreuung für muslimische Gefangene vorgelegt. Darin sprechen sie sich für einen flächendeckenden Ausbau der Gefängnisseelsorge für Muslime aus. Angebote wie Gottesdienste sollten weitgehend auf Deutsch sein, ausgenommen seien aber beispielsweise rituelle Gebete, heißt es in den nun veröffentlichten "Empfehlungen für eine muslimische Gefängnisseelsorge". Das Papier wurde federführend von Rheinland-Pfalz mit den Justizministern weiterer Bundesländer erarbeitet und soll der Deutschen Islamkonferenz vorgestellt werden.

Eine zentrale Herausforderung ist demnach die Frage nach einer seelsorgerischen Schweigepflicht. Katholische Geistliche können sich auf das Beichtgeheimnis berufen und müssen vor Gericht keine Informationen offenlegen, die ihnen als Seelsorger anvertraut wurden. Ein solches Seelsorgegeheimnis gibt es im Islam nicht - was sich mutmaßlich auf das Zeugnisverweigerungsrecht muslimischer Seelsorger auswirkt, wie es in dem Papier heißt.

Die islamischen Religionsgemeinschaften sollten deshalb ein verbindliches Schweigegebot formulieren. Für die seelsorgerische Tätigkeit sei das unverzichtbar. Andernfalls könne der Staat keine Ausnahme von den Offenbarungspflichten machen.

In dem Vorschlag wird von den Seelsorgern eine Universitätsausbildung in islamischer Theologie und eine zusätzliche Seelsorgeausbildung gefordert. Sie sollten die verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam kennen und offen für einen religiösen Dialog sein. Weiter heißt es: "Die Seelsorge ist politisch neutral auszugestalten." Wie andere Mitarbeiter im Justizvollzug sollten sich die Seelsorger "aktiv zur freiheitlich demokratischen Grundordnung" bekennen und werden einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen.

Rheinland-Pfalz hat laut Justizministerium seit 2017 ein Konzept zur religiösen Betreuung muslimischer Gefangener und gilt damit als Vorreiter. Das Land hat drei Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt, die sich um etwa 580 Gefangene muslimischen Glaubens kümmern.

An dem Konzept beteiligten sich außer Rheinland-Pfalz die Justizministerien aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. (KNA)