Bundesamt: Pfarrer-Schreiben wichtig bei Verfahren zu Konversion vom Islam zum Christentum

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg sieht nach den Worten seiner Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma bei Asylverfahren wegen religiöser Verfolgung in Schreiben von Pfarrern und Kirchenvorständen wichtige Indizien. Zudem werde bei der Anhörung ausführlich darüber gesprochen, welcher Prozess der Konversion vom Islam zum Christentum vorausgegangen sei und wie offen der Betroffene damit in seiner Familie umgehe, sagte Praschma am Donnerstag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Gefragt werde auch, welche Punkte aus dem Christentum ihm wichtig seien, die er im Islam nicht finde.

"Man darf von einem Volljährigen schon erwarten, dass er in der Lage ist, nachvollziehbar zu machen, was jetzt die Glaubensgrundsätze oder Praktiken sind, die für ihn den Ausschlag zur Konversion gegeben haben", so die Vizepräsidentin.

Sie verwies zudem darauf, dass der Glaube sehr unterschiedlich gelebt werde. "Klar ist: Personen, die ihren Glauben sehr aktiv und nach außen wahrnehmbar leben, sind einem viel höheren Risiko ausgesetzt. Da haben wir einen eigenen Prüfauftrag."

Das Amt selbst habe für seine Entscheider eine Dienstanweisung und Leitsätze entwickelt, die beschrieben, wie unterschiedlich Christen in den jeweiligen Herkunftsländern verfolgt würden. Außerdem habe man im Frühjahr 2019 mit Mitarbeitenden aus allen 50 Außenstellen des Bamf einen mehrtägigen Workshop veranstaltet, an dem auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie des Bundes der evangelischen Freikirchen mitgewirkt hätten. "Trotzdem wird es sicher immer wieder Streit um Einzelfälle geben", erklärte Praschma. (KNA)

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