SWP-Aktuell: Parteiverbote als Mittel im politischen Kampf

Der Antrag auf das Verbot der prokurdischen HDP beim türkischen Verfassungsgericht ist ein Beispiel für die Verschränkung von Politik und Justiz in der Türkei.

Am 2. März 2021 hat die türkische Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) eingeleitet, am 17. März die Klageschrift auf deren Verbot beim Verfassungsgericht eingereicht. Der Generalstaatsanwalt hat ferner beantragt, 687 Funktionären der Partei zu verbieten, sich in den nächsten fünf Jahren poli­tisch zu betätigen. Das würde auf den Ausschluss fast aller HDP-Politiker von der Politik hinauslaufen und so die politischen Kanäle für die Diskussion und Lösung der Kurden­frage auf Jahre verschließen.

Zwar hat das Verfassungsgericht am 31. März die Klageschrift wegen verfahrensrechtlicher Mängel zurückgewiesen. Doch am 6. Juni teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie einen weiteren Vorstoß zum Verbot der Partei unternommen hat. Damit besteht die Gefahr, dass die Verhinderung ziviler und gewaltfreier kurdischer Politik Wasser auf die Mühlen der illegalen Arbeiter­partei Kurdistans (PKK) ist und sich der Kurdenkonflikt erneut per­petuiert.

Der Vor­gang wirft ein Schlaglicht auf die Verschränkung von Politik und Justiz in der Türkei und macht strukturelle Mängel der türkischen Verfassungsordnung deutlich.

Weiterlesen auf swp-berlin.org (SWP-Aktuell 2021/A 44, 10.06.2021)

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