Rachida Zoubid, 10. Februar 2011

zu Eine Neubewertung der Stellung der Frau im Islam von Susan Javad

Frau Becker hat in ihren Aussagen in Bezug auf die Auslegung der genannten Sure vollkommen Recht. Viele muslimische Frauen wagten es früher nicht darüber zu diskutieren, um nicht als ungehorsam oder sogar ungläubig betrachtet, genannt und behandelt zu werden. Ich kann mich sehr gut erinnern, dass ich mich persönlich bei der unter den in Deutschland lebenden muslimischen Frauen verbreiteten Auslegung der genannten Sure sehr unwohl fühlte, es jedoch erst später wagte, mich damit im Rahmen von wissenschaftlichen mündlichen Referaten und Übersetzungsübungen bei Professor Khouri an der Universität Heidelberg auseinanderzusetzten. Nach einigen empirischen Befragungen von Fachleuten und Gelehrten und der Lektüre aller möglichen diesbezüglichen Auslegungen und Übersetzungen, die selbstverständlich von Männern durchgeführt wurden, fand ich nachstehende, verbreitete Auslegung: In „Tafsir Al-Jalalyn, S. 62 “ (Koran mit Auslegung) wird zunächst „Qawwâm“ , das Frau Becker bzw. das ZIF mit „stehen über“ anführt, mit „musallat“ erklärt, was eigentlich „über jemanden herrschen und Macht haben zwecks der Erziehung und Belehrung“ bedeutet; jedoch wird das gleiche Wort in anderen zweisprachigen Wörterbüchern mit „eine Familie ernähren, unterhalten“ übersetzt. Im genannten Buch wird die o. g. Sure folgendermaßen interpretiert: „Die Männer herrschen über Frauen, um sie zu erziehen, weil Allah sie den Frauen in Bezug auf Wissen, Verstand und rechtliche Gewalt usw. bevorzugt hat (…). Die Fromme (Gute) unter den Frauen ist diejenige, die ihr Ehemann gehorcht und, die ihre Ehre schützt (d. h. die nicht fremd geht), wenn ihr Ehemann außer Haus ist (…). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen widerspenstig (ungehorsam) werden (wenn es Anzeichen dafür gibt), machen sie ihnen Angst, verlassen sie ihr Ehebett, und schlagen sie sie (nicht so stark), wenn diese erste Strafe nicht geholfen hat. Und wenn sie gehorsam sind, schlagen sie sie nicht zu Unrecht (…).“ (Wörtliche Übersetzung der Auslegung der gesamten Sure 4/34 in Tafsir Al-Jalalyn, S. 62“.) Wenn es wahr wäre, dass diese Sure Obenstehendes bedeute, dann würden der Islam Frauen tatsächlich als zweitklassige und unmündige Wesen betrachten. Mein verstorbener Vater erklärte mir, „Qawwâmun“ bedeutet, dass „Männer dazu verpflichtet sind, die Familie zu unterhalten und dafür zu sorgen, dass es den Frauen an nichts Materielles fehlt“. Er fügte hinzu: „Und wenn es dazu kommt, dass ein Mann eine reiche Frau oder eine Frau, die Geld verdient, heiratet, dann darf diese Frau über ihr Vermögen bzw. Verdinest frei verfügen, ohne dass ihr Mann sie dazu verpflichtet und zwingt, aus ihrem Vermögen oder Verdienst zum Unterhalt der Familie beizutragen, wenn sie dies nicht freiwillig tun möchte“. Die o. g. Auslegung existiert nicht mehr, weil das Schlagen bzw. alle Arten von Gewalt gegen Frauen zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Es bleibt nur zu wünschen, dass noch mehr Frauen und Männer Courage zeigen und sich zu dieser Erkenntnis bekennen.