"Kein kleines Rädchen im Getriebe"

Lebenslange Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So lautet das Urteil gegen Anwar Raslan im weltweit ersten Prozess gegen einen Angehörigen des syrischen Foltersystems. Hintergründe von Matthias von Hein

Von Matthias von Hein

Samaa Mahmoud ist erleichtert - und ein bisschen froh, "weil Anwar Raslan jetzt sein Leben lang im Gefängnis bleibt." Die junge Syrerin betont aber auch: "Wir wollen keine Rache, wir wollen Gerechtigkeit. Und das hier ist ein Anfang. Nicht mehr, aber auch nicht weniger." 

Den ganzen Tag stand Samaa Mahmoud in stillem Protest vor dem sandsteinernen Gebäude des Oberlandesgerichts Koblenz, vor sich ein Foto ihres Onkels Hayan Mahmoud. Der war 2012 im syrischen Unterdrückungssystem verschwunden, wie Tausende andere auch. Wahrscheinlich ist er tot.   

Drinnen im Gerichtssaal hat derweil die Vorsitzende Richterin Anne Kerber das Urteil gesprochen über einen ehemals führenden Angehörigen genau dieses Unterdrückungssystems. Der frühere Geheimdienstoberst Anwar Raslan muss lebenslang in Haft: Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord in 27 Fällen, Folter und schwerer Freiheitsberaubung in mindestens 4000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Gefangenen, geschehen zwischen April 2011 und September 2012.  

Samaa Mahmoud mit einem Bild ihres Onkels vor dem Gerichtssaal in Koblenz. (Foto: Matthias von Hein/ DW)
Historisches Urteil im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien: Die UNO hat das in Deutschland gefällte Urteil im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien als "Meilenstein" bezeichnet. "Es ist ein Meilenstein im Streben nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in Syrien über mehr als ein Jahrzehnt begangen wurden", erklärte UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet. Das Urteil diene "als starke Abschreckung und wird helfen, künftige Gräueltaten zu verhindern."

Der 58-jährige Angeklagte mit dem charakteristischen Muttermal unter dem linken Auge nahm das Urteil zumindest äußerlich regungslos entgegen, eingemummt in einen dick gefütterten Parka, in dem er zu versinken schien. Bei der über vierstündigen Urteilsbegründung machte Anwar Raslan das, was er schon während des Prozesses immer sehr sorgfältig gemacht hatte: Er machte sich Notizen. Als würde er wieder in seine Rolle als Ermittler zurückfallen, nur diesmal in eigener Sache. 

Das Urteil markiert das Ende eines fast zwei Jahre dauernden Mammutprozesses. Des ersten Prozesses weltweit gegen Angehörige des syrischen Foltersystems. An insgesamt 108 Verhandlungstagen wurden gut 80 Zeugen und Sachverständige vernommen. Im Gerichtssaal wurden unaussprechliche Gräuel verhandelt, wurde das Folter- und Unterdrückungssystem des Assad-Regimes insgesamt ausgeleuchtet.  

In ihrer Urteilsbegründung schlug Richterin Kerber einen weiten Bogen von den Anfängen der Assad-Herrschaft in den 1970er Jahren über die Rolle der Geheimdienste als Mittel zur Herrschaftssicherung und die brutale Niederschlagung der syrischen Revolution 2011 und 2012 bis hin zur individuellen Schuld des Angeklagten. Der hatte es zum Leiter der Unterabteilung Vernehmungen gebracht innerhalb der Geheimdienstabteilung 251, zuständig für die Sicherheit in Damaskus und Umgebung. Er war der Vorgesetzte von 30 bis 40 Untergebenen im Gefängnis Al-Khatib im Herzen von Damaskus.  

Ein Ort des Grauens

Es ist dieses Gefängnis, von dem so viele Folterüberlebende im Prozess Zeugnis ablegten. Ein Ort des Grauens, erfüllt von den Schreien der Gefolterten, mit unsäglichen Haftbedingungen für die Gefangenen, die nicht wussten, ob sie diese Hölle jemals wieder lebend verlassen würden.  

Bei der Niederschlagung der syrischen Revolution setzte das Regime immer wieder Folter ein. (Foto: James Lawler Duggan/afp)
Gefoltert wurde schon vor dem Volksaufstand gegen das Assad-Regime, um Informationen zu erpressen. „Jetzt aber ging es um Abschreckung, um Rache - und um die physische Vernichtung Oppositioneller. Bereits die bloße Inhaftierung an diesem Ort des Schreckens komme Folter gleich, betonte Richterin Anne Kerber.

Mit Beginn der Proteste, referierte Richterin Kerber, habe sich die Arbeitsweise der Geheimdienste grundlegend geändert. Gefoltert wurde schon zuvor: um Informationen zu erpressen. Jetzt aber ging es um Abschreckung, um Rache - und um die physische Vernichtung Oppositioneller. Bereits die bloße Inhaftierung an diesem Ort des Schreckens komme Folter gleich, betonte Richterin Kerber.  

Noch nicht einmal der Angeklagte hat die vielen Toten und die Folter in Al-Khatib bestritten. Und doch hat er jede Schuld von sich gewiesen: Nie habe er persönlich gefoltert oder die Anordnung dazu gegeben, sagte er in einer persönlichen Erklärung letzte Woche. Er sei nur noch formell Leiter der Vernehmungsabteilung gewesen; tatsächlich sei er im Sommer 2011 entmachtet worden. Seine Vorgesetzten hätten an seiner Loyalität gezweifelt, weil er zu viele Menschen freigelassen habe. Er habe selbst um sein Leben fürchten müssen. Anwar R.s Verteidigung hatte Freispruch für ihren Mandanten gefordert.  

Vom Karrierebeamten zum Überläufer

Richterin Kerber widerspach: Anwar Raslan sei eben "kein kleines Rädchen im Getriebe" der Unterdrückungsmaschine gewesen. Als Oberst habe er Macht besessen, auf sein Wort hin konnten Menschen aus der Haft entlassen werden - oder auch nicht.

Kerber beschreibt eine schillernde Figur mit vielen Facetten: Einen Karrierebeamten im Geheimdienst, der sich durch herausragende Leistungen nach oben gearbeitet hat. Einen, der sich mit dem System identifiziert und es gestützt hat. Einen, der Sorge hatte, dass dieses System stürzen könnte - denn dann hätte er seine Privilegien verloren und selbst mit Verfolgung rechnen müssen. Einen, der Oppositionelle als "Abschaum, der gar gekocht werden müsse" bezeichnet hat. Einen, der durch seine Taten mit verhindert habe, dass die Herrschaft Assads gestürzt wurde.   

 

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wurde Anwar R. in #Koblenz verurteilt.



Die Taten – u.a. Folter, 27 Morde und Vergewaltigung – hat der Geheimdienstler in einem Gefängnis in #Syrien begangen.



Wie dieser historische Fall überhaupt möglich wurde:

https://t.co/RcmaOgmCNZ pic.twitter.com/FJMf5Sgv3B

— Human Rights Watch (@hrw_de) January 13, 2022

 

Dass aus dem Geheimdienstoberst im Dezember 2012 ein Überläufer wurde, der auf Seiten der Opposition sogar an Verhandlungen in Genf teilnahm, hat für Kerber einen opportunistischen Geschmack. Obwohl Anwar Raslan  auch dort "Karriere" machte und sogar 2014 an Verhandlungen zur Zukunft Syriens in Genf teilnahm.  

Die von der Bundesanwaltschaft geforderte besondere Schwere der Schuld hat das Gericht Anwar Raslan gegenüber nicht ausgesprochen. Die Taten lägen lange zurück, seither habe er sich straflos geführt. Zudem habe er nicht selbst Hand angelegt, selbst gefoltert. Stattdessen habe er einzelnen Inhaftierten geholfen. Für Anwar Raslan spreche auch, dass er kein glühender Anhänger Assads gewesen sei und sich glaubhaft abgewandt habe - wenn auch aus Opportunismus. Zudem habe er ein Teilgeständnis abgelegt und sich entschuldigt.  

Zumindest ein bisschen: Es täte ihm leid, dass er den Inhaftierten nicht mehr habe helfen können, hatte Anwar R. in seiner persönlichen Erklärung gesagt.  

Am Ende der Urteilsbegründung erklärt ein Folterüberlebender gegenüber der DW, er wisse gerade selbst nicht, was er fühle nach diesem langen Tag. Es sei viel zu verarbeiten. Wahrscheinlich werde ihm erst in den nächste Tagen so richtig klar werden, was das Urteil zu bedeuten habe. Vielleicht geht das auch Anwar Raslan so.

Matthias von Hein

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