
Interview mit dem algerischen Islamwissenschaftler Said DjabelkhirDas islamische Recht neu denken
Ein algerisches Gericht hat Sie zu drei Jahren Haft verurteilt. Können Sie das Urteil erläutern?
Said Djabelkhir: Für eine juristische Einordnung des Urteils fehlt mir die fachliche Kompetenz. Ich persönlich war aber sehr überrascht von seiner Härte. Im Wortlaut des Urteils finden sich keine expliziten Ausführungen zum Strafvollzug. Das Urteil ist zwar bereits in Kraft getreten, allerdings ohne konkrete Haftanweisung. Deswegen befinde ich mich aktuell auf freiem Fuß und bereite mit meiner Verteidigung die Revision gegen das Urteil vor.
Viele Ihrer Positionen haben in der Vergangenheit zu scharfen Kontroversen geführt. Die Hadsch-Pilgerfahrt sei ein heidnisches Ritual und ob jemand im Ramadan fasten will, sei eine persönliche Entscheidung. Für Aussagen wie diese werden Sie von Ihren Gegnern der Blasphemie bezichtigt. Wie sehen Sie das?
Djabelkhir: Die Kläger und ihre Anwälte drehen mir die Worte im Mund um. Sie halten sich nicht bei dem auf, was ich tatsächlich sage, sondern verdrehen einzelne meiner Aussagen und verlieren sich in Spekulationen über meine vermeintliche Intention. Was die Hadsch angeht, so habe ich aus historischer Perspektive darüber gesprochen: Die Hadsch ist ein Ritual, dessen Ursprünge bis in die vorislamische Zeit reichen. Ähnlich verhält es sich mit einzelnen Teilen des Rituals, wie etwa dem Lauf zwischen den Hügeln as-Safa und al-Marwa, der bereits in heidnischem Kontext praktiziert wurde. Auch die zweite Koransure Al-Baqara (Die Kuh) in Vers 158 und die 22. Sure Al-Hadsch (Die Pilgerfahrt) in Vers 67, sowie verschiedene Korankommentare greifen diese Fragestellung auf.
Ich erzähle hier also nichts Neues - viele vor mir haben diesen Zusammenhang bereits beschrieben. Im Fall des Laufes zwischen den Hügeln as-Safa und al-Marwa äußerten die Gläubigen gegenüber dem Propheten Mohammed zunächst Bedenken, sie zögerten, diesen Brauch in die muslimische Tradition aufzunehmen, weil sie ihn bereits vor dem Islam praktiziert hätten. Der Prophet selbst betete vor der Hidschra (dem Auszug aus Mekka nach Medina) in der Kaaba, dem zentralen Heiligtum der Muslime, in der sich bis zum Tag der Eroberung Mekkas (629 n.Chr.) noch heidnische Götzenbilder befanden.
Fasten ist eine freiwillige Entscheiduing
Was das Fasten betrifft, so wurde ich in einer Fernseh-Show auf ein paar Jugendliche angesprochen, die sich während des Ramadan nicht regelkonform verhalten hatten und daraufhin Probleme mit den Sicherheitsbehörden bekamen. Meine Antwort darauf war, dass das Fasten in der Frühzeit des Islam auf freiwilliger Basis praktiziert wurde. Eine verbreitete Auslegung des Verses 184 der Sure Al-Baqara (Die Kuh) bestätigt dies. Ausnahmslos alle Interpretationen kommen zu dem Schluss, dass die Gefährten des Propheten im Ramadan freiwillig fasteten. Wer sich gegen das Fasten entschied und keine legitime (Scharia-konforme) Begründung vorbringen konnte, war dazu angehalten, eine Fidya (Ausgleichszahlung) zu leisten.
Hat das etwas mit der Fatwa zu tun, die Sie erlassen haben?
Djabelkhir: Keineswegs. Ich bin nicht dazu befugt, Fatwas zu erlassen, dazu bedarf es einer offiziellen Legitimation. Die Menschen behandeln meine Aussagen so, als hätte ich eine Fatwa ausgesprochen - nichts läge mir ferner. Ich habe mich lediglich aus historischer Perspektive zum Ritual des Fastens geäußert. Ich persönlich glaube auch nicht an das Instrument Fatwa und ihre rechtliche Herleitung. Wenn ich über Fragen des islamischen Rechts spreche, dann aus der Sicht eines Wissenschaftlers, eines Scharia-Experten, während meine Widersacher und ihre Anwälte keine wissenschaftliche Qualifikation auf diesem Gebiet mitbringen.
Warum lehnen Sie die Logik der Fatwas ab?
Djabelkhir: Die Fatwa zwingt den Menschen eine Art religiöse Vormundschaft auf. Wir sollten das anders gestalten. Es sollte beratende Experten geben, die sich auf ihrem Gebiet auskennen und darauf basierend Analysen und Informationen liefern – die Muslime sollen dann mit gesundem Menschenverstand wählen, was für sie richtig ist. Es gibt übrigens sogar Stimmen, die nur Gott allein das Recht zusprechen, Fatwas zu erlassen.