Zivilisten als Schutzschilde

Welche Menschenrechtsverletzungen wurden während des Gazakrieges von israelischen Streitkräften und der palästinensischen Hamas verübt? Aufschluss gibt der Bericht der Goldstone-Kommission, der vom UN-Menschenrechtsrat in Genf diskutiert wurde. Von Andreas Zumach

Israelische Luftangriffe auf Gaza-Stadt; Foto: dpa
Der Goldstone-Bericht führt als Kriegsverbrechen unter anderem auch den Beschuss einer Moschee durch das israelische Militär während der Gebetszeit auf. Bei dem Angriff wurden 15 Menschen getötet.

​​Der Mitte September veröffentlichte Bericht ist unter den zahlreichen Untersuchungsberichten, die inzwischen zum Gazakrieg vorgelegt wurden, mit fast 600 Seiten nicht nur der bei weitem umfangsreichste, umfassendste und detaillierteste. Er ist auch im besten Sinne ausgewogen.

Denn die Kommission erfüllte den ebenfalls ausgewogenen Auftrag des UN-Menschenrechtsrats, unterschiedslos "sämtliche Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstöße zu untersuchen, die im Kontext der militärischen Operationen im Gaza zwischen dem 27. Dezember und 18. Januar begangen wurden – vor, während und nach diesem Zeitraum", von welcher Seite auch immer.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Mit Blick auf Israel ist das Untersuchungsergebnis eindeutig: Die Kommission kam – basierend auf Tatsachen – zu dem Ergebnis, dass es überzeugende Beweise gibt, wonach Israel im Zuge seiner militärischen Operationen schwerwiegende Verstöße gegen das internationale Recht begangen hat – sowohl gegen das humanitäre Völkerrecht wie gegen Menschenrechtsbestimmungen.

Richard Goldstone; Foto: AP
Mit der Untersuchung wurde eine vierköpfige Kommission unter Vorsitz des ehemaligen südafrikanischen Verfassungsrichters und Chefanklägers der UN-Kriegsverbrechertribunale zu Ex-Jugoslawien und Ruanda, Richard Goldstone, beauftragt.

​​ Die israelischen Streitkräfte haben Kriegsverbrechen begangen sowie möglicherweise Verbrechen gegen die Menschheit, stellt die Kommission fest.

Der UN-Bericht dokumentiert die zum großen Teil absichtsvollen und systematischen Verstöße und Verbrechen der israelischen Streitkräfte.

Er bestätigt damit die Berichte israelischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen wie B'Tselem, Amnesty International, Human Rights Watch und medico international ebenso wie die Aufsehen erregenden Zeugenaussagen beteiligter israelischer Soldaten, die im April von der Tel Aviver Zeitung Ha'aretz veröffentlicht wurden. Und der Bericht widerlegt die Untersuchung, mit der die israelische Regierung die eigenen Streitkräfte von jeglicher Kritik freigesprochen hat.

Verurteilung der Hamas-Angriffe

Zu einem klaren Ergebnis gelangt die Goldstone-Kommission auch mit Blick auf die Hamas. Deren Verstöße und Verbrechen nehmen im Bericht zwar einen kleineren Raum ein, weil sie weit weniger Opfer forderten und Zerstörung anrichteten,als jene der israelischen Streitkräfte. Doch die Bewertung, insbesondere der Raketenangriffe der Hamas gegen israelische Dörfer und Städte, ist ebenso deutlich.

Es gibt nach Überzeugung der Kommission keinen Zweifel, "dass die Hamas ihre Raketen und Granaten mit der Absicht abschoß, Zivilisten zu töten und zu verletzen sowie zivile Einrichtungen zu zerstören." Auch dies sind schwere Kriegsverbrechen und möglicherweise auch Verbrechen gegen die Menschheit.

Palästinensische Militante feuern am 2. Januar 2009 Qassam-Raketen nach Israel; Foto: dpa
Für die Kommission gibt es keinen Zweifel daran, dass die Hamas ihre Raketen mit der Absicht abschoß, Zivilisten zu töten: Palästinensische Militante feuern am 2. Januar 2009 Qassam-Raketen nach Israel.

​​ Die Dokumentation der Hamas-Raketenabschüsse und der dadurch verursachten Schäden wäre in dem UN-Bericht möglicherweise noch vollständiger ausgefallen, wenn die israelische Regierung nicht jegliche Kooperation mit der Goldstone-Kommission verweigert sowie Untersuchungen an Einschlagzielen von Hamas-Raketen verhindert hätte.

Stattdessen mußte die Kommission die Bürgermeister von Ashkelon und anderen betroffenen Städten zu aufwendigen und kostspieligen Anhörungen nach Genf ausfliegen.

Trotz der Ausgewogenheit des Goldstone-Berichts, genau wie des zu Grunde liegenden Auftrags des UN-Menschenrechtsrates, hat die israelische Regierung beides pauschal als einseitig zurückgewiesen.

Israelische Menschenrechtsorganisationen haben den Bericht hingegen einhellig begrüßt. Sie appellierten an die eigene Regierung und an die israelischen Justizbehören – gemäß der Aufforderung der Goldstone-Kommisison – innerhalb von sechs Monaten eine strafrechtliche Untersuchung gegen die Täter und Befehlsgeber der festgestellten Verstöße und Verbrechen im Gaza-Bericht einzuleiten.

Konsequenzen für den Sicherheitsrat

Diesselbe Aufforderung richtete die Kommission auch an die Hamas. Wenn Israel und Hamas dieser Aufforderung nicht folgen, müsse UN-Generalsekretär Ban Ki Moon den Bericht an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weiterleiten, empfiehlt die Kommission. Der Sicherheitsrat solle dann den Internationalen Strafgerichtshof einschalten.

Auf die Frage, ob er der Empfehlung der Goldstone-Kommission, die der Menschenrechtsrat in Genf auf seiner heute beginnenden Sitzung voraussichtlich unterstützen wird, folgen wird, vermeidet UN-Generalsekretär Ban Ki Moon bislang eine Antwort.

Die israelische Regierung hat inzwischen eine intensive politische und diplomatische Kampagne gestartet, um die Weiterleitung des Goldstone-Berichts an den Sicherheitsrat zu verhindern. Die US-Regierung signalisierte Tel Aviv für dieses Ziel bereits öffentlich Unterstützung.

Andreas Zumach

© Qantara.de 2009

Andreas Zumach, Jahrgang 1954, UN-Korrespondent der taz mit Sitz in Genf, ist gelernter Volkswirt, Journalist und Sozialarbeiter. Seine letzte Buchpublikation "Die kommenden Kriege" erschien im Verlag Kiepenheuer & Witsch.

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