Fortschritt in Sachen Gleichberechtigung

Im Juli dieses Jahres verkündete der malaysische Premierminister Najib Razak die Berufung zweier Frauen zum Richteramt an zwei malaysischen Scharia-Gerichten. Die Autorin und muslimische Frauenrechtsaktivistin Marina Mahathir berichtet.

Rafidah Abdul Razak (l.) und Surayah Ramlee; Foto: AP
Rafidah Abdul Razak (l.) und Surayah Ramlee wurden im Juli zu den ersten weiblichen Scharia-Richterinnen in der Geschichte Malaysias ernannt.

​​ Die Entscheidung der Regierung wurde von vielen Frauenbewegungen wie der "Sisters in Islam", der ich selbst angehöre, als ein lange ersehnter Schritt hin zur Gleichberechtigung der Frauen begrüßt. Seit geraumer Zeit schon kritisieren Frauenorganisationen in Malaysia die Benachteiligung der Frauen vor den Scharia-Gerichten, vor allem, wenn familiäre Angelegenheiten behandelt werden.

So forderten die "Sisters in Islam" bereits 1999 die Einsetzung weiblicher Richter in den Scharia-Gerichten. Auf diese Weise erhoffte man, dem Ziel einer Gleichberechtigung der muslimischen Frauen näher kommen zu können.

Zweigliedriges Justizwesen

Das malaysische Zivilgesetz untersteht zwar der Aufsicht der Bundesregierung, doch die föderalistische Verfassung billigt den dreizehn malaysischen Bundesländern in zwei Bereichen auch eine eigene Gerichtsbarkeit zu: Zum einen wenn es um Landbesitz betreffende Fragen geht. Zum anderen bei Gesetzen, die auf praktizierende Muslime und den Islam angewandt werden, wozu vor allem familiäre Belange zählen wie Heirats-, Scheidungs-, Sorgerechts- und Erbrechtsfragen.

Die eigens für die Klärung dieser juristischen Fragen eingerichteten Scharia-Gerichte besitzen andererseits keinerlei juristische Gewalt gegenüber Nichtmuslimen. Um Nichtmuslime kümmern sich wiederum die Zivilgerichte, die aber ihrerseits keine Fälle behandeln, die in irgendeiner Weise direkt oder indirekt mit dem islamischen Recht in Zusammenhang stehen.

State Mosque in Kota Kinabalu; Foto: Wikipedia
Konservative Bedenken: Nicht alle männlichen Scharia-Richter waren glücklich über die Einsetzung ihrer weiblichen Kollegen. Doch allen Protesten zum Trotz werden die beiden Rrichterinnen allen Fälle vor den Scharia-Gerichten vorsitzen können.

​​ Die malaysische Regierung beschäftigt sich schon einiger Zeit mit einer Reformierung ihres Justizwesens.

Die generelle Entscheidung, auch Frauen als Richter der Scharia-Gerichte zuzulassen, fiel zum Beispiel bereits im Jahr 2006. Allerdings dauerte es dann doch noch bis vergangenen Monat, bis diese Idee schließlich in die Tat umgesetzt wurde.

Zwar werden die beiden kürzlich ernannten Richterinnen ihre Tätigkeit nur in Scharia-Gerichten auf föderaler Ebene ausüben, trotzdem könnte ihre Ernennung durchaus als ein Fanal für die Reformierung des Scharia-Justizwesens auch auf Bundesebene gelten.

Dämpfer der Euphorie

Die Euphorie, die in weiten Kreisen der Frauenbewegung nach der offiziellen Juli-Erklärung entstand, erhielt allerdings schon kurze Zeit später einen erheblichen Dämpfer: Eine 20-köpfige Kommission, ausschließlich aus männlichen Scharia-Richtern gebildet, setzte sich zusammen, um festzulegen, über welche Fälle eine weibliche Richterin überhaupt den Vorsitz führen darf.

Der Richter Datuk Md Yusup Che Teh hält die Arbeit der Kommission für wichtig. Seiner Meinung nach gebe es nämlich durchaus Fälle, bei denen eine weibliche Richterin nicht den Vorsitz führen dürfe. Dazu zählt er unter anderem Scheidungsfragen, aber auch Fälle, bei denen es um die Frage nach einer männlichen Vormundschaft geht, im malaysischen Sprachgebrauch wali hakim genannt.

Diese Ansicht ist allerdings recht problematisch, denn es sind ja gerade die Scheidungsfragen, in denen die malaysischen Frauen am stärksten benachteiligt werden, sei es nun in Fragen des Sorgerechts oder der Aufteilung der Vermögenswerte.

Marina Mahathir; Foto: Wikipedia
"Die eigentliche Aufgabe liegt jetzt darin, sicherzustellen, dass die Richter, seien sie männlich oder weiblich, den Wert der Gerechtigkeit hochhalten", sagt Marina Mahathir.

​​ Des Weiteren betreffen Fälle, die sich mit der männlichen Vormundschaft beschäftigen, bloß diejenigen Frauen, denen es zum Beispiel nicht gestattet ist, ohne die Erlaubnis ihres Vormundes zu heiraten.

In den meisten Fällen übernehmen die Väter die Rolle des gesetzlichen Vormunds. Doch in Fällen, in denen der Vater als Vormund nicht zur Verfügung steht, und es auch keinen anderen männlichen Verwandten gibt, der diese Rolle ausfüllen könnte, müssen die Gerichte einen Vormund bestimmen. Dieses Verfahren führt häufig zu unangenehmen und langwierigen Verzögerungen.

Frauenrechtsgruppen waren begeistert angesichts der Aussicht auf weibliche Richter. Sie hegten die Hoffnung, dass die Richterinnen genau die Fälle beaufsichtigen könnten, in denen Frauen häufig benachteiligt werden.

Die Richterinnen könnten Entscheidungen zur Vermögensaufteilung bei Scheidungs- oder Sorgerechtsfällen in Zukunft gerechter und nicht mehr zum einseitigen Lasten der Frauen ausfallen lassen. Ebenso könnten sie die Ernennung eines männlichen Vormundes beschleunigen, sollte der biologische Vater der Braut als natürlicher Vormund ausfallen.

Rechtliche Gleichstellung

"Die Einsetzung der beiden weiblichen Richter wurde beschlossen, um die Justiz in Fällen, welche Familienfragen und Frauenrechte betreffen, zu verbessern und um gegenwärtigen Bedürfnissen zu entsprechen", sagte Premierminister Najib Razak.

Und tatsächlich: Selbst wenn die Ernennung der beiden Richterinnen für einigen Unmut in den konservativen Kreisen der Scharia-Gerichte gesorgt hat, so stellten sich die Befürchtungen der Frauenbewegung als unbegründet heraus. Ende Juli entschied eine eigens für diese Frage eingesetzte Kommission, dass weibliche Richterinnen die gleichen Fälle behandeln werden können wie ihre männlichen Pendants.

Der Koran ordnet ausschließlich an, dass Richter ihre Weisheit einsetzen sollen, um das Justizwesen zu verbessern. So fordert Sure 4, Vers 58: "Und dass ihr, wenn ihr zwischen den Menschen richtet, in Gerechtigkeit richtet."

Der Vers betont vor allem den Aspekt der Gerechtigkeit und gibt keinerlei Angaben darüber, ob der Richter männlich oder weiblich sein soll. Es gibt also keinen Grund, warum Frauen nicht auch Scharia-Gerichten vorsitzen können, so wie sie es ja auch schon seit langem bei den Zivilgerichten tun.

Die eigentliche Aufgabe liegt jetzt darin, sicherzustellen, dass die Richter, seien sie männlich oder weiblich, den Wert der Gerechtigkeit hochhalten.

Marina Mahathir

© Commen Ground News Service 2010

Übersetzung aus dem Englischen: Christian Horbach

Redaktion: Lewis Gropp/Qantara.de

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