Debatte in Tunesien über das Nichtfasten im Ramadan
Ein Konsens, der keiner ist

Trotz der staatlich garantierten Gewissens- und Glaubensfreiheit beschäftigt der Streit um das Nichtfasten in der Öffentlichkeit die tunesische Gesellschaft bis heute. Ein Grund hierfür sind unklare Gesetzestexte, die viel Raum für Interpretationen zulassen. Von Ismail Dbara

Am Sonntag, den 27. Mai 2018 organisierten Tunesier und Tunesierinnen eine Demonstration in der Hauptstadt Tunis. Damit folgten sie den Aufrufen in sozialen Netzwerken, ihr Recht als Nichtfastende zu verteidigen, im Fastenmonat Ramadan auch tagsüber in der Öffentlichkeit essen und trinken zu dürfen. Ihr Protest richtete sich dabei auch gegen die Reaktivierung einer veralteten Verordnung, die das Innenministerium in der jüngeren Vergangenheit bislang nicht angewendet hatte. Demnach sollen Cafés und Restaurants während des Ramadans tagsüber geschlossen bleiben, eine demonstrative Nichteinhaltung des Fastengebots wird mit einer Strafe geahndet.

Die Kontroverse um das öffentliche Nichtfasten während des Ramadans ist seit dem Sturz der Diktatur Ben Alis nach dem Aufstand vom 17. Dezember nie gänzlich verebbt. Sie macht deutlich, dass die Tunesier und Tunesierinnen noch einen langen Weg vor sich haben, bis sie ein ausgewogenes Verhältnis finden zwischen den persönlichen Freiheitsrechten der neuen Verfassung und den Bedürfnissen der Öffentlichkeit – in einem Land, in dem die konservativen Kräfte nach wie vor großen politischen und sozialen Einfluss haben.

Die tunesische Gesellschaft ist im Hinblick auf diese Frage gespalten: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die im öffentlichen Nichtfasten eine "Provokation" sehen, und gegen die ihrer Meinung nach unbedingt rechtlich vorgegangen werden müsste. Für sie ist der Ramadan eine Zeit der religiösen Hingabe, die zur Einhaltung des Fastengebots verpflichtet. Auf der anderen Seite fordern die Befürworter des öffentlichen Nichtfastens vom Staat, die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger zu schützen und ihnen ein Leben gemäß ihren Überzeugungen zu ermöglichen. Das Kuriose dabei ist: Beide Seiten stützen sich mit ihren Forderungen auf die gleichen Artikel der tunesischen Verfassung.

Schwammige Gesetze

Nichtfastende Tunesier demonstrieren am 27.5.2018 in Tunis gegen die Schließung von Cafés und Restaurants während des Ramadans; Foto: Ismail Dbara
Proteste nichtfastender Tunesier gegen die Schließung von Cafés und Restaurants während des Ramadans: Die Wut der Demonstranten richtet sich gegen die Verordnung des tunesischen Innenministeriums, wonach Cafés und Restaurants während des Ramadans tagsüber geschlossen bleiben müssen. Eine demonstrative Nichteinhaltung des Fastengebots in der Öffentlichkeit wird mit einer Strafe geahndet.

Dass sich beide Seiten auf die gleiche Textgrundlage beziehen können, liegt ohne Zweifel an den schwammigen Formulierungen, die die tunesischen Gesetzestexte durchziehen. Zusätzlich angefacht wird die heftig geführte Debatte noch dadurch, dass die Konstituierung des Verfassungsgerichts bis dato noch nicht abgeschlossen wurde. Auf dieses setzen jedoch insbesondere Menschenrechtler: Sie hoffen, dass das Gericht aus ihrer Sicht "mittelalterliche" Relikte, die dem Geist der neuen Verfassung zuwiderlaufen, aus der Rechtsprechung streicht.

So heißt es in Artikel 6 der Verfassung von 2014: "Der Staat ist der Hüter der Religion. Er garantiert die Glaubens‐ und Gewissensfreiheit und die freie Religionsausübung; er ist Garant der Neutralität der Moscheen und der Kultorte gegenüber jeder parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Staat verpflichtet sich, die Werte der Mäßigung und der Toleranz zu verbreiten und alles, was heilig ist, vor Angriffen zu schützen. Er verpflichtet sich ebenfalls, Aufrufe zu Takfir [d.h. Muslime zu Ketzern zu erklären] sowie die Aufstachelung zu Hass und Gewalt zu verbieten und zu bekämpfen."

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Leserkommentare zum Artikel: Ein Konsens, der keiner ist

Der Islam und die Muslime haben noch einen langen Weg vor sich, wenn sie im Jetzt der Menschenrechte ankommen wollen. Leider zeichnet sich momentan eher eine Tendenz ab, dass der Islam in eine Entwicklungsstufe zurückfällt, die die Christen im Mittelalter durchlebt haben. Im übrigen stellt sich mir die Frage, wie es die Gefühle eines Muslims verletzen kann, wenn jemand anderes nicht fastet. Das ist schon eine merkwürdige Gefühlslage, die Muslime hier an den Tag legen. Muslime können nicht immer dann, wenn sie in der Minderheit sind, Toleranz einfordern, sie aber verweigern, sobald bzw. wo sie in der Mehrheit sind. Das macht den Islam alles andere als Glaubwürdig.

Roland Klein11.06.2018 | 09:54 Uhr