Zentralrat darf bei Islamunterricht nicht mitreden - Ditib schon

Düsseldorf. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) darf sich an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht mehr beteiligen. Das Schulministerium stellte am Montag in Düsseldorf die Besetzung einer neuen Kommission vor, die mit dieser Aufgabe künftig betraut sein soll. Zu den sechs benannten Organisationen gehört nicht der Zentralrat. Zu den Gründen wollte sich Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) nicht äußern. In das Gremium berufen wurde aber die ebenfalls umstrittene Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib).

Der Zentralrat der Muslime versucht derzeit, sich in die neue Kommission einzuklagen. Er steht unter anderem wegen seines Gründungsmitglieds Atib (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) in der Kritik. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet die Union der rechtsradikalen Bewegung Graue Wölfe zu, die von einer rassischen Höherwertigkeit der Turkvölker ausgeht. Atib ist bis heute die mitgliederstärkste Organisation im Zentralrat. Der ZMD war bislang dennoch Mitglied in einem Beirat, der über Lehrinhalte und -personal für den Islamunterricht in NRW mitbestimmte.

Der Beirat wird nun durch die neue Kommission ersetzt. In ihr sind nur noch muslimische und keine staatlichen Repräsentanten mehr vertreten. Als Mitglieder wurden am Montag neben der Ditib das Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG), die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW), die Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren vorgestellt. Nicht dabei ist die 2019 von dem reformorientierten Theologen Mouhanad Khorchide gegründete "Muslimische Gemeinschaft NRW", die nach eigenen Angaben für einen weltoffenen Islam steht.

Der Ministerin zufolge soll das neue Gremium die Anliegen der islamischen Organisationen gegenüber dem Schulministerium vertreten und die Lehrerlaubnis für den Islamunterricht sowie ihr religiöses Einvernehmen zu neuen Lehrplänen erteilen. Die Kommission kann sich auch an der Genehmigung von Lernmitteln beteiligen. Mit den Mitgliedsorganisationen seien bereits Verträge abgeschlossen worden, erklärte Gebauer. Sie gehe davon aus, dass sich die Kommission zeitnah konstituieren werde.

Ausgewählt worden seien die Organisationen anhand von Voraussetzungen, die sich aus dem Schulgesetz ergäben, so Gebauer. Diese seien etwa Eigenständigkeit, Staatsunabhängigkeit und Achtung von Verfassungsprinzipien. Die Ditib steht unter anderem wegen ihrer Nähe zum türkischen Staat in der Kritik. Sie wird vom türkischen Religionsministerium mitfinanziert und gelenkt. Ihre Mitgliedschaft im Beirat ruhte zuletzt.

Gebauer betonte, die Kommission sei für weitere islamische Organisationen offen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllten. Ob die Besetzung so bleibt, ist auch wegen der Klage des Zentralrats der Muslime ungewiss. Bereits am 28. Dezember erreichte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein entsprechendes Schreiben, über das noch entschieden werden muss. Auch dazu wollte sich die Ministerin nicht äußern.

NRW führte im Jahr 2012 als erstes Bundesland islamischen Religionsunterricht ein - auf Basis eines verfassungsrechtlichen Provisoriums. Weil die muslimischen Verbände nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, installierte der Landtag ersatzweise den Beirat, der nun ersetzt wird. (KNA)