Wie die Bundesländer den islamischen Religionsunterricht regeln

In elf von 16 Bundesländern gibt es derzeit unterschiedliche Modelle von islamischem Religionsunterricht oder Islamkunde. In der aktuellen Publikation «Islamische Verbände in Deutschland» hat die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen die Varianten zusammengetragen. Auch der Mediendienst Integration führt eine Übersicht über die unterschiedlichen Regelungen.

- Nordrhein-Westfalen: Der Islamische Religionsunterricht (IRU) wurde 2012/2013 mit einem Beiratsmodell als Übergangslösung eingeführt. 2017 musste die Türkisch-Islamische-Union Ditib im Zuge der Spitzelaffäre ihren Sitz im Beirat für den IRU ruhen lassen. Dieses Modell, das Ende Juli 2019 ausläuft, soll weitergeführt und ausgeweitet werden, entschied im Juni der Düsseldorfer Landtag.

- Hessen: Der Ditib-Landesverband Hessen stellte 2011 einen Antrag auf Einführung des IRU. Im Juli 2012 erfolgte eine positive Beurteilung der Eignung des Landesverbandes durch die damalige hessische Kultusministerin Nicola Beer (FDP) aufgrund eines Gutachtens. 2013/2014 wurde der IRU zunächst an 27 Grundschulen eingeführt. Im Juni 2016 hieß es, man wolle Ditib im Blick auf die Eignung als Kooperationspartner für den IRU überprüfen. Im Februar 2019 erklärte Kultusminister Alexander Lorz (CDU), die geplante Ausweitung des IRU in Zusammenarbeit mit der Ditib auszusetzen, da weiterhin Zweifel an einer grundsätzlichen Eignung von Ditib Hessen als Kooperationspartner bestünden.

- Niedersachsen: Hier bilden der Landesverband der Muslime in Niedersachsen (Schura Niedersachsen) und der Ditib-Landesverband einen Beirat, der den Unterricht inhaltlich verantwortet. Das Fach «Islamische Religion» wurde 2013/14 eingeführt. Im Blick auf Lehrplaninhalte gibt es einen jahrelangen Streit zwischen dem Kultusministerium und dem Beirat für den IRU. Seit den Vorwürfen nach dem gescheiterten Putsch 2016 in der Türkei liegen die Verhandlungen für einen Staatsvertrag, der kurz vor dem Abschluss stand, auf Eis. Der Rücktritt des gesamten Ditib-Landesvorstandes für Niedersachsen und Bremen Ende 2018 sorgte für weitere Erschütterungen. Die Zusammenarbeit mit Ditib wurde auf den Prüfstand gestellt.

- Im Saarland wird islamischer Religionsunterricht seit dem Schuljahr 2015/16 im Rahmen eines Modellversuchs an ausgewählten Grundschulen angeboten. Der Lehrplan orientiert sich nach Angaben des Bildungsministeriums an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Bildungsministerium kooperiert mit lokalen islamischen Verbänden und Vereinen, darunter auch mit Ditib.

- In Hamburg und Bremen wurden 2012 und 2013 Staatsverträge abgeschlossen, die auch den Religionsunterricht unter Beteiligung der Ditib-Landesverbände, vom Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura Hamburg), der Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) regeln. Diese sind als Religionsgemeinschaften anerkannt. Der «Religionsunterricht für alle» ist jedoch kein islamischer Religionsunterricht, sondern ein dialogischer Unterricht für alle Schüler, egal welchen Bekenntnisses.

- In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2004 IRU in der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Sowohl mit Ditib als auch mit einzelnen Mitgliedern der Schura Rheinland-Pfalz gibt es Schwierigkeiten. Es wird verlangt, dass die Verbände jede ausländische Einflussnahme ausschließen und Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen. Das Land will prüfen lassen, ob die Verhandlungen über den islamischen Religionsunterricht fortgesetzt werden. Grundlage dieser Entscheidung sind zwei neue Gutachten.

- Bayern: Nach zehn Jahren wurde der Modellversuch «Islamischer Unterricht» um zwei Jahre verlängert, anschließend soll er als Wahlpflichtfach regulär an solchen Schulen eingeführt werden, die Bedarf sehen. Der «Islamische Religionsunterricht» in Bayern ist kein Bekenntnisunterricht. Der Fokus liegt auf interkultureller Bildung und Islamkunde.

- In Berlin gibt es islamischen Religionsunterricht nicht als ordentliches Lehrfach, sondern als einen freiwilligen Zusatzunterricht - in Verantwortung der Islamischen Föderation Berlin.

- In Baden-Württemberg gilt ab August 2019 für zunächst sechs Jahre das Modell der Stiftung «Sunnitischer Schulrat». Dort sind der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) eingebunden. Ditib und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) lehnen eine Mitarbeit ab. Das Modell gilt als Provisorium, bis die muslimischen Gemeinschaften eine staatliche Anerkennung erhalten, was aber laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nicht absehbar ist.

- In Schleswig-Holstein wird seit zehn Jahren ein «islamkundlicher» Unterricht in der Verantwortung des Landes an ausgewählten Grundschulen angeboten. Islamische Religionsgemeinschaften sind daran nicht beteiligt.

- In den ostdeutschen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen besteht derzeit kein Angebot für islamischen Unterricht. (epd)