Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban gegen Zusammenleben mit Muslimen

Mit Blick auf die Flüchtlingskrise hat sich Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban erneut gegen die Einwanderung von Muslimen ausgesprochen. Man müsse respektieren, dass andere EU-Länder früher beschlossen hätten, mit Muslimen zusammenleben zu wollen. Jedoch «haben wir auch das Recht zu entscheiden, ob wir diesem Beispiel folgen wollen», sagte der rechtskonservative Regierungschef am Freitagmorgen im ungarischen Staatsrundfunk. Er selbst rate davon ab. 

Orban wiederholte seine Kritik an der Flüchtlingspolitik Deutschlands und der EU. Vom 15. September an würde Ungarns Grenze zu Serbien schärfer kontrolliert, sagte er. Dazu starte die Regierung in Kürze eine Informationskampagne, die sich an die Flüchtlinge und Schlepper richte.

Unterdessen hat die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) die Äußerungen von Orban verurteilt, die Flüchtlingskrise sei kein europäisches, sondern ein deutsches Problem. «Solche Äußerungen überraschen mich bei Herrn Orban nicht mehr. Er lässt den europäischen Gedanken auch sonst in seiner Politik vermissen», sagte Özoguz in einem Interview der «Nordwest-Zeitung» (Freitag) in Oldenburg.

Das Problem sei vielmehr, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in manchen EU-Staaten so schlimm seien, dass die Menschen alles versuchten, um von dort wegzukommen. «Wir erwarten, dass Ungarn die Flüchtlinge im eigenen Land registriert und entsprechend der europäischen Standards behandelt», forderte Özoguz. «Dabei können wir durchaus auch Hilfe leisten.»

Europa stehe vor einer Bewährungsprobe. «Das Problem ist, dass alle immer da sind, wenn sie den eigenen Vorteil wittern. Aber wenn es schwierig wird, sieht es anders aus.» Die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik nötig sei. «Es geht nicht, dass die Verantwortung hin und her geschoben wird und am Ende die europäische Idee Schaden nimmt.»

Özoguz forderte, Aufgaben gerecht zu verteilen. «Die Dublin-Verordnung führt dazu, dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU für die Abwicklung von Asylverfahren zuständig sind.» Wie sich jüngst gezeigt habe, seien sie dazu aber nicht in der Lage. (dpa/KNA)