Sudan stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe

Weibliche Genitalverstümmelung gilt im Sudan ab sofort als Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Einen entsprechenden Paragrafen im Strafrecht des nordostafrikanischen Landes hat die Übergangsregierung einer Erklärung des Außenministeriums vom Freitag zufolge geändert. Das UN-Kinderhilfswerk Unicef begrüßte die Entscheidung. Im Sudan haben sich laut UN 87 Prozent der 14- bis 49-jährigen Frauen der auch «Beschneidung» genannten Prozedur unterzogen, mehr als in den meisten anderen Ländern.

Bei der Genitalverstümmelung werden Frauen oftmals noch in jungem Alter die äußeren Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt, neben den Schamlippen häufig auch die Klitoris. Danach wird die Vagina teilweise zugenäht. Die Prozedur, die oft mit einer Rasierklinge unter schlimmsten hygienischen Bedingungen stattfindet, kann zu schweren und langwierigen Infektionen oder dem Tod führen. Im Sudan ist die Überzeugung verbreitet, dass die Verstümmelung der Sexualorgane die Chancen von Frauen verbessert, verheiratet zu werden. Von der Strafverfolgung ist jeder betroffen, der Genitalverstümmelungen durchführt.

Unicef zufolge wird weibliche Genitalverstümmelung in 29 Ländern Afrikas und des mittleren Ostens praktiziert. Auch in einigen Ländern Südostasiens ist die Praxis verbreitet. Gesetze in jetzt 25 dieser Länder, die weibliche Genitalverstümmelung untersagen, haben die Praxis noch nicht beenden können. Menschenrechtler kämpfen seit langem für ein weltweites Verbot. (epd)