Sensibilisierung, Studien, Strafen - Das steht im Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Berlin. Elf Seiten mit 89 Einzelmaßnahmen umfasst der Katalog des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die Maßnahmen sollen stärker für Rassismus sensibilisieren und dessen Opfer schützen. Die meisten Punkte fallen in die Zuständigkeit von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD). Manche davon sind bereits umgesetzt oder auf dem Weg.

Einzelne Hausaufgaben gibt es auch für das Auswärtige Amt, das Verteidigungsministerium, das Bundesarbeits- und das Bundesbildungsministerium sowie für die Beauftragten für Kultur und Medien, Antisemitismus und die neuen

Bundesländer.

Das sind die Hauptpunkte:



AUFKLÄRUNG



Gleich mehrere Studien sieht der Maßnahmenplan vor, um mehr Klarheit über das Ausmaß rassistischer, antisemitischer, muslimfeindlicher

oder antiziganistischer Einstellungen
zu gewinnen. Das größte Forschungsvorhaben dürfte die Studie über Alltagsrassismus in Zivilgesellschaft, Wirtschaft und öffentlichen Institutionen sein, wobei noch offen ist, welche Bereiche das genau umfassen wird.

Zuständig ist das Bundesinnenministerium. Forschungsprojekte soll es unter anderem auch zur Untersuchung des Polizeialltags, zu Islamfeindlichkeit, zu Rassismus in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und zu den Erfahrungen von Opfern von Rassismus

geben.



PRÄVENTION



Projekte und Programme, die durch Bildung und Austausch menschenfeindlichen Einstellungen vorbeugen wollen, ziehen sich wie roter Faden durch den Maßnahmenkatalog. Ein Schwerpunkt sind sie bei den Aufgaben des Bundesfamilienministeriums. Dort ist beispielsweise

vorgesehen, politische Jugendarbeit auszubauen und außerschulische Gedenkstättenfahrten zu fördern. Das Bundesinnenministerium soll ein

Präventionsprogramm «Demokratie im Netz» aufbauen, Projekte sind auch für den Bereich von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und

den Antisemitismusbeauftragten Felix Klein vorgesehen.



FÖRDERUNG VON DEMOKRATIEPROJEKTEN



Der Kabinettsausschuss empfiehlt eine «Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen» für Demokratieprojekte.

Familienministerin Giffey sieht damit ihre Forderung nach einem eigenen Gesetz erfüllt, «Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz» soll es

heißen. Eckpunkte muss sie aber noch mit Innenminister Seehofer verhandeln.



NEUE STRAFTATBESTÄNDE



Rechtsextreme Drohungen sollen durch Änderungen im Strafrecht schärfer geahndet werden. Justizministerin Lambrecht will dafür sorgen, dass sogenannte Feindeslisten, mit denen Rechtsextreme politischen Gegnern öffentlich drohen, explizit unter Strafen gestellt werden.

Außerdem soll die sogenannte verhetzende Beleidigung ein eigener Straftatbestand werden. Gemeint sind diskriminierende Beleidigungen mit hetzerischem Charakter, die den Betroffenen persönlich zugehen und damit nicht öffentlich sind. Sie werden daher

nicht als Volksverhetzung gewertet, wie ein Sprecher des Justizministeriums erläuterte.



OPFERBERATUNG



Die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU) kann voraussichtlich das von ihr geforderte Beratungszentrum mit einer

Hotline für Betroffene von Rassismus umsetzen. Es wäre die erste bundesweite Anlaufstelle.



«RASSE» IM GRUNDGESETZ



Der Begriff «Rasse» soll aus dem Grundgesetz verschwinden. Artikel 3 der Verfassung verbietet die Benachteiligung unter anderem wegen des

Geschlechts, der Religion, Sprache, Herkunft und eben «Rasse». Der Begriff soll ersetzt, der damit auch jetzt gemeinte Schutz vor

rassistischer Benachteiligung aber nicht gemindert werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Details soll eine Fachgruppe von

Justiz- und Innenministerium besprechen.