Schweiz hebt als erstes Land Iran-Sanktionen auf

Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch einen Teil ihrer Sanktionen gegen den Iran auf. Damit reagiere die Eidgenossenschaft auf die Einigung im Atomstreit, teilte die Regierung in Bern mit. Im Zuge dessen habe die Schweiz die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten abgeschafft. Zudem seien wieder Edelmetallgeschäfte mit staatlichen Stellen der Islamischen Republik möglich.

Mit dem Schritt drücke der Bundesrat seine Unterstützung im Hinblick auf die Umsetzung des Nuklearabkommens aus, schrieb das SECO. Gleichzeitig signalisiere er sein Interesse an einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen mit dem Iran.

Der Bundesrat begrüße das am 14. Juli 2015 geschlossene Abkommen zwischen China, Russland, den USA, Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit dem Iran zur Klärung des Nuklearstreits, das neue politische und wirtschaftliche Perspektiven auch im bilateralen Verhältnis zu Iran eröffne. Er entschied, das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern aufzuheben. Ebenso wurde die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen abgeschafft.

Im Finanzbereich wurden die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht. Diese genannten Maßnahmen waren bereits seit dem 30. Januar 2014 suspendiert. Zusätzlich wird eine neue Ausnahmebestimmung eingeführt, durch welche Aktivitäten zur Umsetzung der UNO-Sicherheitsratsresolution bewilligt werden können. Zu diesem Zweck wird die Verordnung über Maßnahmen gegenüber der Islamischen Republik angepasst.

Der weitaus größte Teil der internationalen Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran, einschließlich aller vom UN-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleiben allerdings vorerst weiter in Kraft. Sollte die Umsetzung des Atomabkommens scheitern, behält sich die Schweizer Regierung (Bundesrat) vor, die aufgehobenen Maßnahmen erneut einzuführen. (DRS/Reuters)