Saudi-Arabien: Warum Waffen trotz restriktiver Regeln in Krisenregionen landen

Trotz massiver Kritik und internationaler Vereinbarungen gelangen bis heute europäische Rüstungsgüter in Krisenregionen, in denen gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen wird. Waffenfirmen gelingt es, mit Tochterfirmen oder Joint Ventures in anderen Ländern strengen Vorgaben zu entgehen. Gesetzeslücken und eine unzureichende Kontrolle der Einhaltung politischer Grundsätze lassen zudem immer wieder Exporte in problematische Gebiete zu. Hier einige der Schwierigkeiten am Beispiel von Saudi-Arabien:

LIZENZEN

Zwar hat die Bundesregierung zuletzt die Rüstungsexporte in das Königreich eingestellt, doch bedeutet das nicht, dass das Land auf deutsche Expertise und Technologien in dem Bereich verzichten muss. Denn einige bereits erteilte Genehmigungen können nicht wieder rückgängig gemacht werden: So wurde 2008 an Saudi-Arabien die Lizenz erteilt, unter anderen Sturmgewehre des Modells G36 zu produzieren. Sie waren für den Eigenbedarf gedacht, für die Polizei und das saudische Militär. Inzwischen sind diese Waffen aber im Jemen-Konflikt aufgetaucht. Der Parlamentarier Omid Nouripour (Grüne) fragte im Jahr 2015 nach dem Verbleib der Waffen und bekam von der großen Koalition die Antwort, dass eine «physische Endverbleibskontrolle» der in Saudi-Arabien gefertigten Sturmgewehre «auf Basis der zugrundeliegenden Genehmigungen nicht möglich» sei. «Eine solche Vor-Ort-Kontrolle würde die vorherige Zustimmung des Empfängerlandes voraussetzen.»

AUSLÄNDISCHE TÖCHTER

Munition produziert das Königreich heute ebenfalls selbst. So hat der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall mit dem südafrikanischen Unternehmen Denel das Joint Venture Rheinmetall Denel Munition gegründet, das einem Bericht der offiziellen saudischen Nachrichtenagentur SPA im Jahr 2016 eine Munitionsfabrik in Saudi-Arabien eröffnet hat. Laut Medienberichten verhandelt Saudi-Arabien derzeit zudem über eine Großinvestition in den Denel-Mutterkonzern. Außerdem gilt: Nur eine Firma, die sich auf deutschem Staatsgebiet befindet, unterliegt den deutschen Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle. Wenn jedoch ein Produkt oder Know-how - über Blaupausen, Ingenieurswissen oder Ideen - von einer deutschen Firma auf eine ausländische Tochterfirma übertragen wird, gilt die Genehmigungspflicht. Allerdings weiß die Bundesregierung nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium gar nicht, was beispielsweise eine Tochterfirma in Südafrika exportiert.

KOOPERATIONSPROJEKTE

Vereinbarungen Deutschlands mit anderen europäischen Regierungen verhindern ebenfalls ein konsequentes Handeln: Das zeigte sich auch, als die britische Regierung in diesem Jahr mit Saudi-Arabien den Verkauf von 48 Eurofighter-Kampfjets vereinbart hat. Da Deutschland neben Italien und Spanien an der Produktion beteiligt ist, wurde die Bundesregierung zwar informiert. Diese hat aber lediglich «den Sachverhalt des avisierten Verkaufs zur Kenntnis genommen», wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. In einer Antwort auf die schriftliche Frage der Grünen-Abgeordneten Katja Keul wird erläutert: Auf Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahr 1986 «unterbindet keine Partnernation den Verkauf oder die Genehmigung des Verkaufs von Produkten oder Systemen des Programms an Dritte». (epd)