Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung kritisiert Urteil gegen Menschenrechtler in Ägypten

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD) hat die endgültige Sperrung der Konten von Menschenrechtsorganisationen in Ägypten kritisiert. Sie sehe die Entscheidung eines Kairoer Gerichts, das die im März verhängten Kontensperrungen gegen prominente ägyptische Menschenrechtsverteidiger und -organisationen bestätigt hatte, "mit großer Sorge". "Das Einfrieren finanzieller Mittel macht die betroffenen ägyptischen Menschenrechtsgruppen weitgehend arbeitsunfähig", sagte Kofler am Montag in Berlin.

Die Gerichtsentscheidung reihe sich ein in eine Serie "von repressiven Maßnahmen" gegen Aktivisten und Organisationen in Ägypten, die sich für Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzten. "Ausreiseverbote, Kontensperrungen und Ermittlungsverfahren stehen nicht nur im Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsstandards, zu denen sich Ägypten verpflichtet hat, sondern auch zur ägyptischen Verfassung", so die SPD-Politikerin.

Am letzten Samstag hatte ein Kairoer Gericht die im März verhängten Kontosperrungen als rechtmäßig betätigt. Grundlage waren Vorwürfe vermeintlich unzulässiger Auslandsfinanzierung der betroffenen Organisationen. Betroffen sind die fünf prominenten Menschenrechtsverteidiger Hossam Bahgat, Gamal Eid, Bahey el din Hassan, Mostafa El-Hassan und Abdel Hafiz Tayel sowie die in Ägypten führende Menschenrechtsorganisationen "Cairo Institute for Human Rights Studies", das "Hisham Mubarak Law Center" und das "Egyptian Center on the Rights to Education".

Ein 2015 beschlossenes Antiterrorgesetz stellt unter anderem "schädliche Handlungen gegen das nationale Interesse oder zur Destabilisierung des allgemeinen Friedens, der Unabhängigkeit oder der Einheit Ägyptens" unter hohe Strafen bis hin zu lebenslänglicher Haft. Dadurch gelten strenge Genehmigungsbestimmungen für das Betreiben von "Organisation mit Internationaler Reichweite" und der "Annahme von Geldern aus dem Ausland". (KNA)