Menschenrechte: Deniz Yücel Haft in Türkei rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt.

Die einjährige Untersuchungshaft Yücels wegen angeblicher Terrorpropaganda habe seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in dem Urteil, das schriftlich verkündet wurde (Beschwerdenummer 27684/17).

Ankara muss nun 13.300 Euro Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten. Yücel bezeichnete das Urteil in Teilen als «enttäuschend».

Yücel nicht ganz zufrieden

«Dass das Gericht die Rechtswidrigkeit meiner Verhaftung festgestellt hat, ist erfreulich», sagte Yücel der Deutschen Presse-Agentur. «Enttäuschend finde ich aber, dass das Gericht weder meine Beschwerde auf Verletzung des Folterverbots anerkannt hat, noch, dass das Verfahren gegen mich politisch motiviert war.» Gegen den letzten Punkt wolle er Widerspruch einlegen. Yücel wertete das Urteil als «Erfolg der türkischen Lobbyarbeit» in Straßburg. Das Straßburger Gericht hat sich mit der Frage der politischen Motivation nicht befasst und stattdessen auf die anderen festgestellten Menschenrechtsverletzungen verwiesen.

Ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis

Der «Welt»-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Laut den Straßburger Richtern veranlasste ein türkisches Gericht seine Untersuchungshaft wegen des Verdachts, Terrorpropaganda zu verbreiten und zu Hass und Feindseligkeit anzustiften. Dabei stützte es sich auf Artikel Yücels über die Kurden-Politik der türkischen Regierung.

Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam der Deutsch-Türke frei und konnte ausreisen. Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan griff Yücel mehrmals öffentlich persönlich an, noch bevor er verurteilt wurde.

In dem Urteil aus Straßburg heißt es nun, es habe keine plausiblen Gründe gegeben, Yücel einer Straftat zu verdächtigen. Die Richter hielten außerdem fest, dass es schädlich für die Meinungsfreiheit in einer Gesellschaft sei, wenn Menschen verhaftet würden, die kritische Meinungen äußerten.

Massiver Druck auf Journalisten in der Türkei

Besonders seit dem Putschversuch 2016 ist in der Türkei der Druck auf kritische Stimmen massiv, viele Journalisten wurden zu Haftstrafen verurteilt, andere stehen auch heute noch vor Gericht. Erst vergangene Woche wurde eine Journalistin verhaftet, weil sie sich im TV kritisch über Präsident Recep Tayyip Erdogan geäußert hatte. Die Medienlandschaft steht - direkt oder indirekt - fast vollständig unter Kontrolle der Regierung. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Róbert Ragnar Spanó, sagte, der Fall Yücel sei vergleichbar mit vielen Beschwerden gegen die Türkei, die sein Haus derzeit bearbeite. (dpa)

 

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