Statue der Justitia, Foto: dpa

Kommentar zum Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts
Ein Kulturkampf gegen Juden, Muslime und auch Christen?

Nachdem das Landgericht Köln religiöse Beschneidung für strafbar erklärt hat, muss sich der Staat fragen, wie ernst er das Recht auf Religionsfreiheit noch nimmt, meint Rolf Schieder, Professor für praktische Theologie und Religionspädagogik der Berliner Humboldt-Universität.

Das Kölner Landgericht hat auf den ersten Blick recht: jeder medizinische Eingriff an einem Kind erfüllt in Deutschland den Tatbestand der Körperverletzung. Das gilt für das Entfernen einer Warze ebenso wie für das Entfernen der Vorhaut eines minderjährigen Knaben. Der Staat hat das Recht und die Pflicht zu überprüfen, ob die medizinische Handlung, die an dem Kind vorgenommen wird, dem Wohl des Kindes dient.

Lässt sich aber plausibel machen, dass beispielsweise das Entfernen der Mandeln dem Wohl des Kindes dient, dann ist das Handeln des Arztes trotz des Tatbestandes der Körperverletzung gerechtfertigt.

Akzeptanz medizinischer Gründe

In der Regel werden medizinische Gründe als Rechtfertigungsgründe akzeptiert. Hätten also die muslimischen Eltern in Köln dem Arzt gegenüber erklärt, dass sie aus hygienischen Gründen die Beschneidung wünschen, dann wäre es gar nicht erst zum Prozess durch zwei Instanzen gekommen. Bis zum Urteil des Landgerichts in Köln war es ferner herrschende Meinung unter den in religionsrechtlichen Fragen kompetenten Juristen, dass auch die Berufung auf eine religiöse Tradition als Rechtfertigungsgrund zu akzeptieren ist. Davon ging selbst noch die erste Instanz, das Amtsgericht in Köln, aus.

Die Richter des Landgerichts haben bewusst mit dieser in allen Ländern dieser Welt üblichen Tradition gebrochen. Mit welchen Argumenten begründen sie ihre Aufsehen erregende Entscheidung?

Beschneidungsritual von Jungen während des Fastenmonats Ramadan; Foto: dpa
Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts fordern jetzt muslimische Organisationen vom Bundestag ein gesetzlich garantiertes Recht auf Beschneidung. Nur so könne nach dem vom Landgericht Köln verfügten Beschneidungsverbot wieder Rechtssicherheit für Millionen von muslimischen Familien in Deutschland geschaffen werden.

​​Zum einen sehen die Richter in der Aufnahme eines Kindes in eine Religionsgemeinschaft durch das Ritual der Beschneidung offenbar keine elterliche Handlung, die dem Wohl des Kindes dient. Das ist allerdings schwer nachvollziehbar. Denn selbstverständlich lässt sich das Wohl eines Kindes nicht nur biologisch definieren. Zum Wohlbefinden eines Menschen trägt seine soziale Zugehörigkeit ebenso bei wie die Befriedigung seiner spirituellen Bedürfnisse.

Da die Beschneidung die Zugehörigkeit zum "Gottesbund" konstituiert, wäre die Unterlassung der Beschneidung durch fromme Eltern die frevelhafte Verhinderung der Aufnahme des Kindes in das "Gottesvolk". Wenn ein zentrales Gottesgebot und ein staatliches Verbot miteinander in Konflikt geraten, dann – so lehrt uns die Religionsgeschichte – werden die Gläubigen Wege und Mittel finden, den Geboten ihres Glaubens gemäß zu leben. Der Staat aber muss sich fragen, wie ernst er das Recht auf Religionsfreiheit noch nimmt.

Die Richter helfen sich mit dem Hinwies, dass ein Kind doch später selbst entscheiden könne, ob es sich beschneiden lassen möchte. Da in Deutschland Kinder mit vierzehn Jahren religionsmündig sind, wäre dies dann das Alter, in dem muslimische und jüdische Knaben sich selbstbestimmt einer Beschneidung unterziehen könnten. Die Beschneidung, so die Richter, laufe dem Interesse des Kindes zuwider, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können.

Religiöse Erziehung als "Verletzung der Seelen"?

Das will freilich nicht so recht einleuchten: Selbstverständlich kann sich ein beschnittener Erwachsener später von der Religionsgemeinschaft abwenden, in die ihn seine Eltern eingeführt haben. Denkt man dieses Argument zu Ende, dann muss grundsätzlich gefragt werden, ob die religiöse Erziehung von Kindern durch ihre Eltern zwar keine Körperverletzung, wohl aber eine Verletzung der Seelen der Kinder darstellt und deshalb im Interesse des Kindeswohls unterbleiben muss.

Prof. Dr. Rolf Schieder; Foto: © Humboldt-Universität Berlin
Prof. Dr. Rolf Schieder: "Die Richter am Landgericht in Köln sind Opfer eines biopolitischen Monismus geworden, der nicht mehr zwischen medizinischen und religiösen Diskursen zu unterscheiden vermag"

​​Und wie steht es mit der Kindertaufe, die Christen an ihren Kindern vornehmen? Der Apostel Paulus unterscheidet die nur äußerliche Beschneidung des männlichen Gliedes von der "Beschneidung des Herzens", auf die es eigentlich ankomme. Christen empfinden sich auf eine tief greifende Weise beschnitten, wenn sie in den Bund mit Jesus Christus eintreten.

Durch die Taufe, in der man mit Jesus Christus stirbt und wieder aufersteht, kommt es zu einer grundlegenden Veränderung der Persönlichkeit. Der Täufling erhält eine neue Identität. "Ihr alle nämlich, die ihr auf Christus getauft wurdet, habt Christus angezogen. Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Sklave noch Freier, da ist nicht Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus" (Galater 3, 27-28).

Einen tieferen Eingriff in die Identität eines Menschen kann man sich eigentlich kaum vorstellen. Wenn denn deutsche Gerichte die Aufnahme von jüdischen und muslimischen Kindern in die Religionsgemeinschaft ihrer Eltern mit dem Kindeswohl nicht für vereinbar halten, dann müssen sie konsequenterweise auch die Kindertaufe verbieten. Und selbst der grundrechtlich garantierte staatliche Religionsunterricht müsste auf seine möglicherweise das seelische Wohlbefinden des Kindes gefährdenden Dimensionen hin neu bewertet werden. Woher wollen die Richter aber so genau wissen, dass Religion dem Wohl des Kindes abträglich ist?

Eine Diskriminierung der jüdischen und der muslimischen Religionsgemeinschaft jedenfalls kann nicht hingenommen werden. Die Richter am Landgericht in Köln sind Opfer eines biopolitischen Monismus geworden, der nicht mehr zwischen medizinischen und religiösen Diskursen zu unterscheiden vermag, weil ihm das Religiöse immer schon als das Anormale, das Fremde und das Andere erscheint.

Rolf Schieder

© Qantara.de 2012

Redaktion: Arian Fariborz/Qantara.de

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Leserkommentare zum Artikel: Ein Kulturkampf gegen Juden, Muslime und auch Christen?

Wenn denn deutsche Gerichte die Aufnahme von jüdischen und muslimischen Kindern in die Religionsgemeinschaft ihrer Eltern mit dem Kindeswohl nicht für vereinbar halten...der Deutsche Staat verbietet es nicht.Bekannterweise ist man Jude wenn man eine Jüdische Mutter hat und Moslems sagen ja das alle Menschen als Moslem geboren werden(sogar Jesus).

Was ist mit Religionen die Menschenfleisch Essen?Oder die erst Männer werden wenn sie jemanden getötet haben?

Peter Müller07.07.2012 | 04:21 Uhr

Kulturalisierung des Strafrechts: "Wenn schon die Beschneidungsproblematik in der Frage der Reichweite der Religions(ausübungs)freiheit der Sorgeberechtigten erschöpft wird, dann sollte letzteres aber zumindest gebührlich gewichtet werden. Insoweit soll mit Blick auf den Gesetzgeber noch einmal daran erinnert werden, dass nach Rechtsansicht der o.g. Strafkammer, die zwar für andere Gerichte nicht bindend ist, jedoch Nachahmer finden könnte, kein neugeborenes Kind auf dem Boden der Bundesrepublik Jude im jüdisch-rechtlichen Sinne werden darf! Schließlich ist die (Knaben-) Beschneidung im jüdisch-rechtlichen Verständnis konstitutiv für die jüdische Zugehörigkeit. In orthopraktischer und damit entscheidender Hinsicht gilt Vergleichbares für Muslime: Wenn schon nicht islamrechtlich so aber jedenfalls „muslimfaktisch“ wird die Knabenbeschneidung ebenso identitätsstiftend gewertet. Mehr lesen:

http://www.migazin.de/2012/07/06/beschneidungsurteil-kulturalisierung-de...

Ali Kurmaz07.07.2012 | 22:49 Uhr

Ich finde, der Vergleich von Taufe und Beschneidung hinkt. Ich bin NICHT dagegen, wenn Kinder religiös erzogen werden, als Kind in eine Religionsgemeinschaft aufgenommen werden. Dennoch ist eine Beschneidung auf Dauer, sie kann meines Wissens nicht mehr Rückgängig gemacht werden. Eine Taufe ist hingegen nicht sichtbar. Entscheidet sich ein dann erwachsener Mensch nicht mehr religiös zu sein sein oder aber eine andere Religion anzunehmen bleibt dennoch die Beschneidung, Die stigmatisiert und signalisiert, dass man einer bestimmten Religion zugehörig war. Ich würde mir wünschen, die religiösen Gemeinschaften würde von selbst eine Beschneidung erst später mit Einverständnis des jungen Erwachsenen vornehmen. Zuweisung zu einer Religion ja, Beschneidung oder allgemein das Zufügen von äußerlichen religiösen Symbolen (egal um welche Religion es sich handelt) erst später, um eine unnötige Stigmatisierung zu verhindern. Eine staatliche, gerichtliche Lösung, wie das des Landgerichst halte ich für falsch, denn Beschneidungen werden von denen, die das wollen so oder so vorgenommen, wenn das Bewusstsein so ist. Nur wird dies dann in Hinterzimmern gemacht, was die Gefahr von gesundheitlichen Schäden steigern würde. Insgesamt eine schwierige Frage, die ich nicht entscheiden wollte. Bin da eher unentschieden und kann die Befindlichkeiten der Religiösen sehr gut verstehen....

Moritz Mans08.07.2012 | 14:10 Uhr