Journalisten in Deutschland protestieren gegen Ägyptens Antiterrorgesetz

Der Deutsche Journalisten-Verband hat gegen das am Sonntag in Kraft getretene Antiterrorgesetz der ägyptischen Regierung protestiert. Mit dem Gesetz schaffe die Regierung «den letzten Rest an Pressefreiheit ab», kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken am Montag in Berlin. Mit dieser Regelung sei es in- und ausländischen Journalisten nicht mehr möglich, über die terroristisch motivierte Gewalt in Ägypten zu berichten.

«Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre Kontakte zum ägyptischen Staatschef Abdel Fattah al-Sisi zu nutzen», forderte der DJV-Vorsitzende. Die Verbreitung offizieller Statements der Behörden vertrage sich nicht mit dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach unabhängigen und ungeschönten Informationen, so der DJV-Vorsitzende.

Auch die Bundesregierung sieht das Gesetz mit «großer Sorge». Ihr Menschenrechtsbeauftragter Christoph Strässer (SPD) mahnte in Berlin: «Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit sind der falsche Weg, Terroristen den Nährboden zu entziehen.» Kairo gehört seit Jahrzehnten zu Deutschlands wichtigsten Partnern in der Region.

Das 90-Millionen-Einwohner-Land wird seit dem Sturz des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi durch das Militär im Jahr 2013 regelmäßig von Attentaten erschüttert. Seit der Machtübernahme Al-Sisis greifen radikale Gruppen im Norden der Sinai-Halbinsel immer wieder Polizei und Armee an. Dazu gehört auch ein Ableger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Als Reaktion auf einen tödlichen Bombenanschlag auf den Generalstaatsanwalt Hischam Barakat Ende Juni hatte Al-Sisi die Anti-Terror-Maßnahmen angekündigt. Doch auch Mursis Muslimbruderschaft - die nach dem Arabischen Frühling die erste freie Wahl Ägyptens gewonnen hatte - ist inzwischen verboten und als terroristisch eingestuft.

Das neue Gesetz ermöglicht künftig Eilverfahren gegen mutmaßliche Terroristen vor speziellen Anti-Terror-Kammern. Als terroristisch wird dabei beispielsweise jede Gewalttat angesehen, die die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen behindert. Wer der Mitgliedschaft in einer militanten Gruppe schuldig gesprochen wird, muss mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Bei tödlichen Terroranschlägen droht den Tätern die Todesstrafe.

Auch die Einschränkungen der Pressefreiheit sind weitreichend: Laut Paragraf 35 im Gesetz müssen Journalisten, die bei Terrorangriffen «falsche» Informationen verbreiten - also Angaben machen, die den offiziellen Erklärungen des Verteidigungsministeriums widersprechen - eine Geldstrafe zwischen umgerechnet rund 23.000 Euro und 58.000 Euro bezahlen. Darüber hinaus kann ein einjähriges Berufsverbot verhängt werden. (KNA/dpa)