Israelisches Gericht verbietet Film «Dschenin, Dschenin»

Tel Aviv. Ein israelisches Gericht hat einen kontroversen Film verboten, in dem es um schwere Kämpfe in einem palästinensischen Flüchtlingslager vor fast zwei Jahrzehnten geht. Das Bezirksgericht bei Tel Aviv entschied, der Film «Dschenin, Dschenin» des israelisch-arabischen Filmemachers Mohammed Bakri dürfe in Israel nicht mehr gezeigt werden, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Alle Kopien des Films sollten beschlagnahmt werden.



Außerdem muss Bakri dem Kläger, einem damals an den Kämpfen beteiligten israelischen Reservisten, umgerechnet mehr als 45 000 Euro Schadenersatz zahlen und die Gerichtskosten von rund 13 000 Euro tragen. Nach israelischen Medienberichten will Bakri das Urteil vor dem Höchsten Gericht anfechten.



Bakri hatte den Film nach schweren Gefechten im Flüchtlingslager der Stadt Dschenin im Norden des Westjordanlands gedreht, bei denen im April 2002 mehr als 50 Palästinenser sowie 23 israelische Soldaten getötet worden waren. Mit der Operation «Schutzschild» im Westjordanland hatte Israel 2002 auf eine Serie blutiger Anschläge während des zweiten Palästinenseraufstands Intifada reagiert.



Umstritten ist Bakris Film vor allem, weil er kurz nach dem blutigen Häuserkampf zwischen militanten Palästinensern und der israelischen Armee die palästinensischen Bewohner einseitig über ein «Massaker» der Israelis zu Wort kommen lässt. Die Sichtweise der israelischen Armee wird nicht gezeigt.



In Israel war die Uraufführung des Films von zahlreichen Demonstrationen begleitet worden. Israels höchstes Gericht in Jerusalem hatte jedoch im Jahre 2003 ein Verbot der Filmbehörde aufgehoben.



Die Richterin des Bezirksgericht schrieb nun in ihrem Urteil, Bakri erwecke den Anschein, es handele sich um einen Dokumentarfilm. Er basiere jedoch nur auf Interviews mit Einwohnern des Flüchtlingslagers. Bakri habe «nicht einmal eine minimale Prüfung» des Wahrheitsgehalts unternommen, schrieb sie. Der Reservist hatte Bakri wegen Verleumdung verklagt. Das Verbot betrifft nicht die soziale Plattform Youtube, wo der 52 Minuten lange Film weiter zu sehen ist. (dpa)