Islamverband kritisiert Kopftuchurteil aus Karlsruhe

Kritik am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch übt der deutsch-türkische Islamverband Ditib. Er kritisierte einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Das Gericht konstruiere einen Zusammenhang zwischen dem muslimischen Kopftuch und möglichem Misstrauen gegenüber dem Staat und der Justiz. Von der Entscheidung gehe eine "weitflächig negativ wirkende Leuchtkraft" und eine Stigmatisierung aus.

Rechtsreferendarinnen seien gezwungen, im Rahmen ihrer Ausbildung zur Volljuristin diesen beim Staat monopolisierten Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, unterstrich die Ditib. Ihnen stehe keine gleichwertige Alternative zur Verfügung. Deshalb würden faktisch Menschen wegen ihres Religionsbekenntnisses von dieser Ausbildung ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach den dort geltenden Regelungen können Frauen grundsätzlich während ihrer Ausbildung ein Kopftuch zwar tragen, nicht aber dann, wenn sie öffentlich Justiz und Staat repräsentieren. Sie dürfen also weder Verhandlungen von der Richterbank aus verfolgen und dürfen auch keine Beweise aufnehmen. Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren.

Die Ditib ist mit mehr als 850 Moscheegemeinden der größte Islamverband in Deutschland. Nach eigenen Angaben vertritt er rund 800.000 Muslime. Der Verband ist organisatorisch eng an die türkische Religionsbehörde angebunden. (KNA)