Islamverbände scheitern im Rechtsstreit um Religionsunterricht

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Islamrat haben keinen Anspruch auf eine allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an NRW-Schulen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW am Donnerstag in Münster und wies die Klagen der beiden Islam-Dachverbände gegen das Land zurück, die auf mehr Einfluss bei dem bekenntnisorientierten Unterricht gepocht hatten.

ZMD und Islamrat seien keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, betonte das OVG. Für die Kläger bleibt es nun faktisch bei ihrem derzeitigen Mitspracherecht in einem noch bis Mitte 2019 geltenden Beiratsmodell. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht mit dem Gerichtsurteil aber nicht.

In NRW gibt es seit 2012 das Fach islamischer Religionsunterricht (IRU). An dessen Gestaltung wirken auch die Kläger über einen Beirat mit. Das Modell ist aber nur eine Übergangslösung bis Juli 2019. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) stellte nach dem Urteil klar, dass die Landesregierung das Fach auch künftig anbieten wolle. Ungeachtet der juristischen Niederlage von Islamrat und ZMD strebe sie weiter eine Kooperation mit beiden Verbänden an.

Das Beiratsmodell müsse weiterentwickelt werden. Klar ist Gebauer zufolge: Es bleibe bei staatlicher Aufsicht, der Unterricht werde ausschließlich von hierzulande ausgebildeten Lehrern in deutscher Sprache durchgeführt. In NRW gibt es fast 400.000 muslimische Schüler, von denen aktuell 19.400 Jungen und Mädchen an 234 Schulen IRU erhalten.

Die erfolglosen Kläger zeigten sich enttäuscht: «Man hat eine Chance verpasst, die Muslime in Deutschland zu integrieren», sagte der Vorstandsvorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici. Die ZMD-Vizevorsitzende Nurhan Soykan meinte: «Wir sind enttäuscht von dem Urteil. Es hat nichts zur Rechtssicherheit des islamischen Religionsunterricht in NRW beigetragen.» Das weitere Vorgehen des Zentralrats sei offen. «Es ist für uns eine von vielen Optionen, unseren Sitz im Beirat ruhen zu lassen.» Die türkisch-islamische Union Ditib lässt seit Jahresanfang bereits ihren Sitz ruhen - nach Spitzelvorwürfen gegen einzelne Ditib-Imane im Auftrag Ankaras.

Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte: Er begann 1998 und ging bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das hatte den Fall 2005 an das OVG zurückverwiesen. Münster ließ nun keine Revision zu. Den Klägern bleibt aber dennoch ein letztes Rechtsmittel: «Sie können Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheidet», sagte Gerichtssprecherin Grudrun Dahme. (dpa)