Ganzkörper-Badeanzüge und Oben-ohne-Baden bleiben in Grenoble weiter verboten

Ganzkörper-Badeanzüge und Oben-ohne-Baden bleiben in öffentlichen Schwimmbädern in der französischen Stadt Grenoble weiter verboten. Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich bestätigte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ein entsprechendes Urteil eines örtlichen Gerichts, das in Frankreich für Wirbel gesorgt hatte.



Die Änderung der Bekleidungsvorschriften in Grenoble habe das Ziel gehabt, "religiöse Forderungen zu erfüllen", hieß es zu Begründung. Daher handele es sich um eine "Verletzung des Prinzips der Neutralität des öffentlichen Dienstes", erklärte der Staatsrat.



Auslöser des Streits war eine Entscheidung der Stadt Grenoble gewesen, die bislang geltende Vorschrift einer "anständigen" Badebekleidung für Frauen in öffentlichen Schwimmbädern abzuschaffen. Nach der Neuregelung wären sowohl Ganzkörper-Badeanzüge, aber auch "Oben ohne" und Badeshirts mit Lichtschutzfaktor erlaubt gewesen.

Die folgende Debatte hatte sich aber ausschließlich auf die Erlaubnis von "Burkinis" konzentriert, ein Wortspiel aus Bikini und Burka. Dabei handelt es sich um Ganzkörper-Badeanzüge, die in erster Linie von einer kleinen Minderheit muslimischer Frauen getragen werden.



Die Stadt Grenoble argumentierte, öffentliche Angebote wie Schwimmbäder müssten für alle da sein. Befürworter verteidigten zudem das Recht von Schwimmbad-Nutzerinnen, ihre Religionszugehörigkeit durch ihre Kleidung ausdrücken zu können. Ein Burkini sei vergleichbar mit einem Kopftuch, das auf der Straße getragen werde.

Ein örtliches Gericht kippte aber die Entscheidung des Stadtrates, woraufhin der grüne Bürgermeister von Grenoble, Eric Piolle, das Oberste Verwaltungsgericht anrief.

Der Streit um Burkinis ist ein beliebtes Sommerthema in Frankreich. Der Staatsrat hatte sich bereits 2016 mit dem Thema befasst. Damals urteilte er, ein Burkini-Verbot an öffentlichen Stränden, das mehrere Orte erlassen hatten, sei unangemessen und müsse aufgehoben werden.(AFP)

 

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