Für das Ende des Doppelpasses und ein Burka-Verbot gibt es hohe Hürden

Die Vertreter der Union ziehen in der aktuellen Sicherheitsdebatte keineswegs an einem Strang. Insbesondere in den Ländern werden Rufe laut nach einem Ende des Doppelpasses und dem Verbot der Burka. Doch vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht diese Ideen sehr kritisch.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Der Doppel-Pass ist ein Kind von Rot-Grün und der großen Koalition zugleich: Unter der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) trat 2000 das neue Gesetz in Kraft, mit dem in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern unter bestimmten Umständen neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche bekommen. Rückwirkend können auch ab 1990 geborene Kinder von Einwanderern die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag mussten sie sich aber entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollen. Weil diese Frist für viele Zuwandererkinder 2013 auslief, hat die große Koalition eine Neuregelung eingeführt. Seit 2014 können die Einwandererkinder beide Pässe behalten, wenn sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Ein in Deutschland erworbener Schulabschluss beziehungsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung reichen ebenfalls aus.

Von dieser Neuregelung sollten vor allem die Türken in Deutschland profitieren. Denn bei vielen Zuwanderern anderer Nationalitäten wird der Doppelpass akzeptiert - etwa allen EU-Bürgern, oder bei jenen, deren Herkunftsland eine Ausbürgerung nicht hinnimmt. Das ist etwa bei Syrien der Fall, bei der Türkei aber nicht.

Gerade weil der zwischen Union und SPD ausgehandelte Kompromiss so mühsam zu finden war, hält de Maizière nun so eisern daran fest. Die Neuregelung habe die jahrelang hitzig geführte Debatte befriedet, argumentiert der Innenminister. Er will seine Pläne für mehr Sicherheit in der laufenden Legislaturperiode durchsetzen, eine Abschaffung des Doppelpasses ist mit der SPD aber nicht zu machen.   

Burka-Verbot

Das Verbot der Vollverschleierung ist schwer durchzusetzen, insbesondere bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Zwar argumentieren die Kritiker, die Burka stehe für ein abwertendes Frauenbild. Doch das Grundgesetz gewährleistet die freie Religionsausübung, und das ist eine hohe Hürde für ein Verbot.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor einigen Jahren konstatiert, dass nicht nur der private Glauben, sondern auch das öffentliche Bekenntnis zu der eigenen Religion grundrechtlich geschützt ist. "Das Tragen der Burka ist ein starkes Bekenntnis zu den Kleidungsvorschriften des Islam", betonten die Parlamentsexperten. "Allerdings hat in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, der einzelne kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen verschont zu bleiben."

Nicht einmal mit einer Grundgesetzänderung lasse sich ein generelles Burka-Verbot rechtfertigen, befanden die Parlamentsexperten. Sie verweisen allerdings auf die Möglichkeit, die Vollverschleierung in einzelnen Bereichen zu verbieten - etwa an Schulen oder Kindergärten.

Auch der Bundesinnenminister sieht verfassungsrechtliche Probleme. "Man kann nicht alles verbieten, was man ablehnt", bekundet de Maizière. Auch er hält ein Verbot in Teilbereichen für denkbar, etwa im Straßenverkehr. Zudem wird eingewandt, dass ein Burka-Verbot - wenn es überhaupt umsetzbar wäre - Ländersache sei. (AFP)