Europäische Islam-Verbände kritisieren EuGH-Urteil zum Kopftuch

Die islamischen Verbände in Deutschland haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz scharf kritisiert. Das Urteil stelle «in seinem Kern eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten dar», erklärte der Zentralrat der Muslime in Deutschland am Dienstag. Die Richter hätten das Tor für eine weitere Diskriminierung muslimischer Frauen in Europa geöffnet.

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Firmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt.

Der Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union (Ditib), Bekir Alboga, sagte am Rande einer Sitzung der Deutschen Islamkonferenz in Berlin, wer behaupte, Muslime könnten ihre Religion in Deutschland frei ausüben, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten.

Alboga erklärte: «Wenn eine Frau studiert hat, ihre Selbstständigkeit aufgebaut hat, und sich für eine Arbeit mit Kopftuch entscheidet, soll man doch diese Entscheidung der Frau als Individuum akzeptieren.»

Auch der italienische Islamverband und der Imam von Florenz, Izzedin Elsir, kritisierten das EU-Urteil zum Kopftuchverbot in Unternehmen. Die Entscheidung verletze die Religionsfreiheit sowie persönliche Freiheitsrechte, sagte der Präsident der Union der islamischen Gemeinden und Organisationen in Italien dem katholischen Pressedienst SIR.

In Italien sei die Lage anders; die EuGH-Entscheidung trage aber «sicher nicht zum friedlichen Zusammenleben» bei, so Elsir. Für eine gläubige Muslimin sei das Tragen des Kopftuchs so wichtig wie Fasten und Gebet. Dies zu verbieten, verstoße gegen «die europäischen Grundprinzipien von religiöser und persönlicher Freiheit». Während man vor 70 Jahren noch dafür gekämpft habe, sei man nun auf dem Weg, zu einer «Diskriminierung aufgrund religiöser Gründe» zurückzukehren - obwohl die Verfassung diese Rechte garantiere. (KNA/dpa)