Ditib nennt mögliches Islamgesetz verfassungswidrig

Der größte deutsche Islamverband Ditib wehrt sich gegen ein mögliches Islamgesetz nach österreichischem Vorbild, das die Finanzierung muslimischer Verbände aus dem Ausland untersagt. Dies wäre ein «verfassungswidriges Sondergesetz, das in die Lehre und Glaubenspraxis von religiösen Minderheiten eingreift», erklärte die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) am Freitagabend in Köln. Das Grundgesetz garantiere den Religionsgemeinschaften ihre Selbstverwaltung und die Selbstbestimmung über ihre religiöse Lehre.

Die Ditib lehnt insbesondere Vorgaben dazu ab, wer in deutschen Moscheen predigen darf. Die Muslime in Deutschland hätten «kein sprachliches oder kulturelles Defizit, das durch einen 'Integrationsimam' ausgeglichen werden müsste», erklärte der Verband, der eng mit der staatlichen türkischen Religionsbehörde verbunden ist. Sie entsendet und bezahlt die Imame der rund 900 Ditib-Moscheegemeinden in Deutschland. Häufig sprechen diese Prediger kaum deutsch.

Mehrere CDU-Politiker hatten kürzlich ein Thesenpapier gegen «Import-Imame» vorgelegt, weil diese ein Hindernis für die Integration von Muslimen in Deutschland seien. Vor diesem Hintergrund erklärte die Ditib, die Muslime bräuchten «niemanden, der ihnen vorhält, sie seien nicht modern, liberal oder aufgeklärt genug». Der Verband bemühe sich zudem, «die Zweisprachigkeit der Imame zu gewährleisten und auch auf lange Sicht den Bedarf an Imamen, die in Deutschland sozialisiert sind, zu decken».

Das österreichische Islamgesetz verbietet Moscheegemeinden, sich aus dem Ausland finanzieren zu lassen, wie dies bei der Ditib in Deutschland der Fall ist. Die anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften in Österreich erhalten den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die islamischen Glaubensgemeinschaften werden im Gegenzug dazu verpflichtet, extremistische Imame zu entlassen.

Die Ditib hält den Islam in Deutschland bereits für so organisiert, «dass er Verhandlungs-, Vertrags- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann». Die großen Islamverbände haben allerdings nicht den Körperschaftsstatus, der prinzipiell allen Religionsgemeinschaften offen steht, weil sie die formalen Kriterien nicht erfüllen. Lediglich in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gibt es deshalb bislang Staatsverträge mit Muslimen. (epd)