Der Fall Asia Bibi: Neue Berichte zu Christenverfolgung und Religionsfreiheit

Das Schicksal der von islamischen Fundamentalisten bedrohten Asia Bibi sorgt derzeit weltweit für Aufsehen. 2010 wurde sie als erste Christin in Pakistan wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt. Nach dem Freispruch Ende Oktober durch das Oberste Gericht kommt es landesweit zu gewalttätige Proteste der radikalislamischen Tehreek-e-Labbaik-Partei.

"Inzwischen fragen sich viele Christen in Pakistan, ob es nicht schon zu spät ist, ihr Land zu verlassen", sagte der Präsident des "Council of the International Society of Human Rights", Thomas Schirrmacher, am Dienstag in Berlin. Er äußerte bei der Vorstellung der Jahrbücher zur Christenverfolgung und zur Religionsfreiheit 2018 der Evangelischen Allianz und der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Nach Einschätzung des IGFM-Vorstandssprechers Martin Lessenthin gehört religiöse Verfolgung inzwischen zu den wesentlichen Ursachen von Flucht: "Sowohl religiöser Extremismus als auch tiefliegende Spannungen zwischen Religionsgruppen verursachen weltweit Diskriminierung, Gewalt und zum Teil schwerste Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten". Für ihn ein weiterer Grund für ein weltweites Engagement der Bundesregierung zugunsten der Religionsfreiheit.

Die Berichte zeichnen ein dramatisches Bild in vielen Ländern. Täter sind einerseits politische Diktaturen: Nordkorea, China oder Vietnam. Andererseits verfolgen religiöse Fanatiker wie Islamisten, Hindu-Extremisten oder auch militante Buddhisten religiöse Minderheiten. In Länderberichten gehen die beiden Studien auf einzelne Opfergruppen ein: orientalische und afrikanische Christen, Jesiden, Baha'i, muslimische Rohingya, Sufis, christliche Konvertiten im Iran, Ahmadiyya-Muslime, Kopten in Ägypten oder eben Christen und Hindus in Pakistan. Weitere Themen sind die blutigen Konflikte zwischen Sunniten und Schiiten im Irak und in Syrien oder die Diskriminierung von Christen in der Türkei.

Das deutlichste Zeichen für das gewachsene Interesse von Bundestag und Bundesregierung an dem Thema war die Anwesenheit des Religionsbeauftragten der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), bei der Vorstellung. Im vergangenen Jahr war die Schaffung dieses Amtes noch Hauptthema bei der Vorstellung der Jahrbücher. Diesmal war es der Fall Bibi.

Grübel sprach sich dafür aus, sie und ihre Familien in Deutschland aufzunehmen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte, Vorstand des Stephanus-Kreises, ist derzeit ebenfalls um eine sichere Bleibe für Bibi bemüht - was sich aber schwieriger gestalte, als man glaubt, so Hirte - diplomatisch, juristisch, logistisch.

In nicht wenigen islamischen Staaten steht wie Saudi-Arabien die Todesstrafe auf religiöse Konversion. Dennoch hatten es muslimische Flüchtlinge, die zum Christentum konvertiert waren, in Deutschland nicht immer leicht, dies als Asylgrund geltend zu machen. Der Beauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz bei der Bundesregierung, Uwe Heimowski, sah in diesen Fällen inzwischen eine positive Entwicklung. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gebe es inzwischen "gute Standards".

Die Achtung der Religionsfreiheit ist für Heimowski "ein Lackmustest" für die Achtung der Menschenrechte insgesamt. Diese Überzeugung teilen inzwischen die meisten Bundestagsparteien. Vor Jahren sei es noch schwierig gewesen, die Frage der Religionsfreiheit überhaupt zu thematisieren, so Schirrmacher. Inzwischen gebe es einen eigenen Jahresbericht der Bundesregierung.

Schirrmacher wandte sich ausdrücklich gegen ein exklusives Eintreten für die Religionsfreiheit von Christen. Ein eigener Bericht sei zwar aufgrund der hohen Zahl an Betroffenen gerechtfertigt. Doch geht es stets um ein Menschenrecht aller, ihre Religion zu bekennen, sie zu wechseln oder sich gegen eine Religionszugehörigkeit auszusprechen. Der Bericht geht auch auf die Zahlen der Verfolgten ein. Heimowski betonte aber, dass es dem Einzelnen egal sei, wie groß die verfolgte Gruppe sei. Entscheidend sei stets die Freiheit jedes Einzelnen, seine Religion frei auszuüben. (KNA)