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Der Fall Shabina Begum
Ein Dschilbab als rotes Tuch



In Großbritannien hat eine Schülerin geklagt, anstatt der Schuluniform den islamischen Dschilbab tragen zu dürfen, bei dem nur Gesicht und Hände sichtbar bleiben. Jetzt wurde die Klage von höchster Instanz abgewiesen. Julia Grosse berichtet

Shabina Begum; Foto: AP
Bild vergrössern Scheiterte mit ihrer Klage vor Gericht, im Unterricht in kompletter Körperbedeckung des Dschilbabs erscheinen zu dürfen: Shabina Begum
Bitter enttäuscht über das Urteil ist Tahir Alen, Erziehungssprecher beim britischen Muslim Council nicht. Es hätte nur alles gar nicht so weit kommen dürfen: Die muslimische Schülerin Shabina Begum aus dem englischen Luton in Bedfordshire hatte sich im September 2002 geweigert, die Uniform ihrer Schule zu tragen, worauf die Schule sie vom Unterricht ausschloss.

Seitdem hatte Begum bis zum vergangenen März alle Rechtsmittel ausgeschöpft, um sich gemäß orthodoxer islamischer Vorschriften zu kleiden und in der kompletten Körperbedeckung des Dschilbabs zu erscheinen, bei der also nur Gesicht und Hände sichtbar bleiben.

Dschilbab-Verbot im Schulunterricht

In erster Instanz verlor sie, das Berufungsgericht dagegen gab ihr im März vergangenen Jahres Recht. Doch dagegen klagte wiederum die Schule vor den Lordrichtern des Oberhauses, Großbritanniens höchstrichterlicher Instanz, und bekam nun Recht. Schülerinnen dürfen den Dschilbab auch in Zukunft nicht zum Unterricht tragen.

Für Tahir Alen vom Muslim Council hat der ganze Wirbel um den Fall allerdings etwas Entscheidendes in den Hintergrund gedrängt. "Es geht an einer Schule immer noch um die Ausbildung. Will man einem muslimischen Mädchen die verweigern, nur, weil sie zwanzig Zentimeter zuviel Stoff trägt?"

Dennoch wirft Alen der Schule kein pauschales Versagen oder gar bewusste Diskriminierung vor. Wie ein Großteil der britischen Schulen sei auch diese sogar durchaus aufgeschlossen und fortschrittlich was die Integration verschiedener Glaubensrichtungen und ihrer jeweiligen Bekleidung in den Schulalltag betrifft.

So ist es an der Denbigh High School, die zu 79 Prozent von muslimischen Schülern besucht wird, sogar erlaubt, den traditionellen "Schalwar Kameez" zu tragen, eine Kombination aus Hose und Tunika und dazu ein Kopftuch. Da die Tunika meistens ärmellos ist, tragen die Mädchen darunter ein weiteres Oberteil mit langem Arm.

"Die Tunika geht meistens bis zum Knie und darunter trägt man dann die Hose. Der Dschilbab dagegen ist ja ein einziges, weites Kleidungsstück, das bis an die Knöchel geht und nur Gesicht und Hände freilässt", erklärt Tahir Alen.

"Doch es ist wichtig zu betonen, dass es sich hier nicht grundsätzlich um eine Diskriminierung der Betroffenen und ihrer religiösen Überzeugung gehandelt hat", räumt der Erziehungssprecher beim Muslim Council ein.

"Einer der Gründe für das Verbot von Seiten der Schule soll angeblich gewesen sein, dass das Tragen des Dschilbabs wiederum die anderen muslimischen Mädchen in ihrer 'normalen', erlaubten Tunika mit Hose verunsichern könnte – nach dem Motto: Ihr tragt keinen Dschilbab wie Shabina Begum, also seid ihr folglich nicht fromm genug. Eine sehr merkwürdige Begründung..."

Das Urteil von Luton als Präzedenzfall?

Die konservative britische Presse reagierte auf das Urteil eher gelassen, der "Independent" titelte allerdings triumphierend "Unsere Schulen sind keine Orte für den Dschilbab" und wertete die Entscheidung des Gerichtes als starke Ansage gegen "religiösen Extremismus". Und tatsächlich kann man nicht ausschließen, dass einige Schulen den Rechtsspruch in Luton zum Anlass nehmen, um ähnliche Verbote auszusprechen.

"Bisher entscheidet das noch jede Schule selbst, es ist nicht gesetzlich festgelegt", sagt Tahir Alen. "Es wäre natürlich sehr enttäuschend, wenn plötzlich viele Schulen ähnlich verfahren würden."

Doch Befürchtungen vor weiter reichenden Konsequenzen – etwa, dass es demnächst ähnliche Gesetzeslagen wie in Frankreich geben könnte, hat er nicht parat. "Das ist ein ganz anderes Thema", findet Tahir Alen. "Man kann diese beiden Länder und ihre Regierungs- und Gesetzesformen nicht vergleichen."

Doch längst nicht alle muslimischen Organisationen reagieren so diplomatisch auf das Urteil im Fall Shabina Begum, wie der Muslim Council. So beobachtet die britische Human Rights Commission in einem Fall wie diesem vor allem ein offensichtliches Gefälle zwischen den religiösen Gruppen. So würden britische Sikhs oder Briten jüdischen Glaubens gegen Diskriminierung religiöser Art gesetzlich besser geschützt.

"Muslime und ihre religiöse Identität sind vom Schutz der Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung eher ausgenommen. Es kommt immer wieder zu Schmähungen im Bereich der Ausbildung und Schule oder am Arbeitsplatz", sagt Beena Faridi von der Islamic Human Rights Commission.

Verschleierung als Reizthema

Für eine Spezifizierung der Gesetze kämpfen Organisationen wie die Human Rights Commission oder der Muslim Council schon seit langem, und nicht wenige britische Muslime fühlen sich seit den Terroranschläge vom Juli 2005 noch angreifbarer als vorher.

"Wir hoffen wirklich sehr, dass vor allem der Dschilbab in Zukunft nicht zu einem absoluten Reizthema wird, weshalb muslimische Frauen, die den Dschilbab tragen, plötzlich mehr bedrängt werden", sagt Beena Faridi. "Zwar hat Shabina Begum durch ihre Stimme Frauen auf gewisse Weise ja auch Mut gemacht, doch das Resultat könnte sich eher negativ auf sie auswirken."

Eine theoretische Konsequenz könnte sein, dass vor allem Mädchen künftig stärker muslimische Schulen besuchen. Praktisch ist das allerdings gar nicht so einfach, immerhin gibt es in ganz England nur knapp zehn staatliche islamische Schulen. Das sind bei fast 400.000 muslimischen Kindern im schulpflichtigen Alter von 5 bis 16 nicht besonders viele.

"Einerseits will das Land Integration und Vielfalt an ihren öffentlichen Schulen, aber dann wird einem Mädchen wegen ihrer Kleidung die Ausbildung erschwert", sagt Faridi von der Islamic Human Rights Commission.

Der Dschilbab als Ausnahmeerscheinung

Doch bleibt die Frage, wie viele britisch-muslimische Mädchen überhaupt voll verschleiert sind. Zurzeit wird über einen ähnlichen Fall in London gestritten, bei dem eine Berufsschule zwei angehenden Krankenschwestern untersagen will, mit kompletter Körperbedeckung, wie Shabina Begum, ihr Praktikum zu absolvieren.

"Dabei sind Mädchen, die einen langen Dschilbab tragen, eher die Ausnahme", sagt Yasmin, muslimisch-britische Schülerin aus London. "Im Endeffekt kombinieren die meisten jungen Musliminnen ihre Verschleierung mit dem modischen Rest ihrer Kleidung."

Bereits jetzt gibt es erste Ankündigungen britischer Kleidungsfabrikanten, wie etwa die Firma "Price and Buckland", die den Dschilbab in Zukunft als Schuluniform modisch in mehreren Farben produzieren zu lassen, um damit die Integration verschiedener Religionen in das traditionelle britische Regelwerk der Schuluniform endgültig zu institutionalisieren.

Natürlich sind das bisher erst Ideen, die von konservativen britischen Blättern nur müde als PR-Gag belächelten werden.

Doch Großunternehmen wie Ikea haben beispielsweise für ihre Mitarbeiter schon einen firmeneigenen, schulterlangen Dschilbab entwerfen lassen, den man zu Tunika und Hose tragen kann – in dunkelblauer Farbe, mit einem dezenten, gelben Ikea-Logo auf der Rückseite.

Shabina Begum besucht inzwischen das College und trägt nach wie vor den Dschilbab. Dort hat die Leitung offenbar keine Probleme damit.

Julia Grosse

© Qantara.de 2006



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