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Iranische Organisation für Frauenrechte (RAAHI)
Rechtsberatung bei Scheidung und Totschlag



Frauen sind nach iranischem Recht den Männern in vielen Fällen nicht gleichgestellt. Die iranische Frauenorganisation RAAHI bietet Frauen deshalb insbesondere bei Scheidung oder Mordanklage Hilfe an. Jasmin Tiefensee hat die Organisation in Teheran besucht.

Shadi Sadr, Leiterin der Frauenorganisation RAAHI; Foto: www.women-without-borders.org
Bild vergrössern Shadi Sadr, Gründerin von RAAHI, zählt zu den Pionierinnen der iranischen Frauenrechtsbewegung
Das Büro der Nichtregierungsorganisation RAAHI (Institution für ein besseres Leben) liegt im Zentrum Teherans. Von außen wirkt das Gebäude wie ein ganz normaler Bürokomplex, kein Schild weist darauf hin, dass hier eine Nichtregierungsorganisation ihr Quartier bezogen hat.

Wenn man den Namen der Leiterin, Shadi Sadr, hört, versteht man allerdings den Grund. Der Name steht im Iran und auch im Ausland für jahrelange, unnachgiebige Vorreiterarbeit im Bereich der Frauenrechte: Shadi Sadr ist eine der führenden Köpfe der feministischen Bewegung Irans, eine der Initiatorinnen der Homepage wwww.womeniniran.net und gleichzeitig eine hervorragende Anwältin. Shadi Sadr benötigt kein Schild an der Hauswand.

RAAHI beschäftigt junge Anwältinnen und Sozialpädagoginnen zwischen 24 und 32 Jahren, die Hilfe suchenden Frauen Rechtsberatung anbieten. Die NRO kann sich mit ihrer Arbeit zwar nicht selbst finanzieren - mittellose Frauen erhalten eine kostenlose Beratung - wird aber von einer niederländischen Nichtregierungsorganisation unterstützt.

Die meisten Klientinnen suchen die Beratungsstelle bei Scheidungsproblemen auf. Die Frauen werden während ihrer Verfahren sowohl von den Anwältinnen als auch von den Sozialarbeiterinnen unterstützt. RAAHI arbeitet auch mit zwei inoffiziellen Frauenhäusern zusammen, an die sie die Frauen bei Bedarf weiterleitet.

Hilfe bei Mord und Vergewaltigung

Eine andere große Klientengruppe von RAAHI sind Frauen, die wegen Totschlags oder Mordes angeklagt sind. Um die meisten dieser Fälle kümmert sich Frau Sadr selbst. Zweimal in der Woche haben sie und ihre Sozialarbeiterin die Möglichkeit, ins Evin-Gefängnis von Teheran zu gehen um mit ihren Klientinnen zu sprechen.

Viele dieser Frauen haben ihren Ehemann im Streit getötet, andere sich wiederum einem Vergewaltiger zur Wehr gesetzt. Nach iranischem Recht darf eine Frau keinen Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe haben. Da es jedoch bei einer Vergewaltigung zu einem solchen Akt kommen kann, können Frauen in Folge zum Tod durch Steinigung verurteilt werden.

Hat sich eine Frau allerdings erfolgreich gegen die Vergewaltigung gewehrt und kommt der Angreifer dabei zu Tode, bevor der Geschlechtsakt begonnen hat, hat die Frau keine Möglichkeit, sich auf Notwehr zu berufen, da die Beweislage zu ihren Ungunsten ausgelegt wird. So kann sie wegen Todschlags oder Mordes zum Tode durch den Strang verurteilt werden.

RAAHI hat sich diesem Missstand in der iranischen Gesetzgebung schon lange angenommen. Im Sommer 2005 hat die Organisation eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, in der sich Menschen aus verschiedenen Bereichen des Rechtssystems über ihre Erfahrungen austauschen und versuchen, gemeinsam auf diese Ungerechtigkeit im iranischen Strafrecht aufmerksam zu machen.

Mitglieder der AG sind Menschen mit verschiedenen Ideologien und Lebensweisen, die einzige Gemeinsamkeit ist ihr Ziel, dieses Gesetz des Strafrechts zu ändern.

Gleichberechtigte Ehe

Doch dies ist nicht die einzige Ungerechtigkeit im iranischen Recht, auf die RAAHI aufmerksam machen möchte.
Eine gleichberechtigte Ehe in der Islamischen Republik Iran zu führen ist schwer. Selbst wenn die Partner es wollen - Tradition und Gesetze erlauben es nicht.

Mädchen werden immer noch an ihren Bräutigam verkauft. Die meisten Ehen heutzutage werden zwar von jungen Menschen geschlossen, die vorher schon - meist ohne das Wissen ihrer Eltern - ein Paar waren. Dennoch können sie nur heiraten, wenn die Eltern einverstanden sind.

Die Eltern der Braut stimmen der Ehe meist dann zu, wenn ihre Tochter eine hohe Morgengabe erhält, wenn der Bräutigam also bereit ist, eine hohe Summe für ihre Jungfräulichkeit zu bezahlen.

Beratung für junge Paare

Daher hat RAAHI im Sommer 2005 die erste Veranstaltung in Teheran organisiert, bei der jungen Menschen die Prinzipien einer gleichberechtigten Ehe näher gebracht werden sollten. Es kamen etwa zwölf junge Paare, die frisch verheiratet waren oder in naher Zukunft heiraten wollten.

Während dieser ganztägigen Veranstaltung erklärten die Therapeuten den jungen Paaren, wie Eheverträge aufgesetzt werden könnten, in denen auch der Frau das Recht auf Scheidung zugebilligt wird. Dies ist ohne Ehevertrag nicht möglich.

Die Therapeuten sprachen auch über die Schlichtung von Konflikten und die Bedeutung des gegenseitigen Zuhörens, wobei die klassischen Gesellschaftsrollen mitunter außer Acht gelassen werden müssen, damit die Eheleute nicht nur Partner sondern auch Freunde sein können.

Die Begeisterung der jungen Menschen lässt hoffen, dass solche Veranstaltungen in Teheran bald an der Tagesordnung sind.

Jasmin Tiefensee

© Qantara.de 2006



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