Dänemark verbietet Vollverschleierung in der Öffentlichkeit

Dänemark hat das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) und Gesichtsschleiern (Niqab) in der Öffentlichkeit verboten. Das Parlament in Kopenhagen verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz, das muslimischen Frauen das Tragen dieser Kleidungsstücke in öffentlichen Räumen untersagt. Verstöße dagegen werden künftig mit Geldbußen belegt. Das Gesetz wurde mit 75 Ja-Stimmen bei 30 Gegenstimmen angenommen.

Für den Gesetzentwurf hatte sich Dänemarks Mitte-rechts-Regierung starkgemacht. Auch die beiden größten Parlamentsfraktionen von Sozialdemokraten und rechtspopulistischer Dänischer Volkspartei unterstützten die Initiative. Vom 1. August an, wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden bei einem Verstoß gegen das Verschleierungsverbot in öffentlichen Räumen 1000 Kronen (134 Euro) fällig. Bei wiederholten Verstößen kann sich die Geldstrafe auf 10.000 Euro erhöhen.

Amtliche Angaben über die Zahl von Niqab- oder Burkaträgerinnen in Dänemark liegen nicht vor. Er denke nicht, dass es viele gebe, hatte Justizminister Sören Pape Poulsen von der Konservativen Volkspartei vor kurzem gesagt.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, einige "spezifische Einschränkungen" der Vollverschleierung könnten "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit legitim" sein. Doch das jetzige Verbot sei "weder notwendig noch verhältnismäßig und verletzt die Meinungs- und Religionsfreiheit".

Frankreich verbannte im April 2011 als erstes Land in Europa den Ganzkörperschleier Burka sowie den Niqab, der das Gesicht bis auf die Augen vollständig bedeckt. In Belgien ist das Tragen eines Voll- oder Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit seit Juni 2011 verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld und bis zu sieben Tagen Haft bestraft.

In Österreich gilt das Verbot seit dem vergangenen Oktober. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Burka-Verbot in Frankreich 2014, das in Belgien im vergangenen Juli für rechtens.

In Deutschland will die AfD muslimischen Frauen das Tragen von Niqab und Burka im öffentlichen Raum verbieten. Auch Teile der CSU sprachen sich dafür aus.

Der Bundestag verabschiedete im April 2017 ein Gesetz, wonach Beamte des Bundes und Soldaten ihr Gesicht während ihres Dienstes nicht verhüllen dürfen. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen. Der Bundesrat stimmte dem im Mai 2017 zu. (AFP)