Bamf: Taufe kein grundsätzliches Abschiebehindernis

Berlin. Die Vizepräsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ursula Gräfin Praschma, hat mögliche Abschiebungen getaufter iranischer Asylbewerber verteidigt. "Natürlich ist die Konversion für das Asylverfahren ein wichtiger Umstand und muss in unsere Entscheidungen einfließen", sagte Praschma der Deutschen Welle (Montag). Es komme aber stets auf den Einzelfall an.



"Und es ist etwas anderes, wenn sich jemand hier taufen lässt, dessen erstes Asylverfahren bereits negativ entschieden wurde und der seine Konversion erst zu einem späteren Zeitpunkt als Grund einbringt." Bei einer Konversion in Deutschland sei deshalb zu prüfen, ob dahinter "ein asyltaktisches Verhalten" stehe.

Das "Christsein" eines in Deutschland getauften Asylbewerbers stelle das Bamf nicht in Frage, betonte Praschma. "Aber wir versuchen natürlich auch zu klären, ob sich für diesen Christen der neue Glaube mehr meditativ in seinem Inneren abspielt und er nur zu Hochfesten in die Kirche geht, oder ob er stark von seinem neuen Glauben bewegt ist, sich in der Gemeinde engagiert und dort bekannt ist." Im Iran gebe es zwar Christenverfolgung, "aber nicht jeder Christ im Iran wird verfolgt". Anders sehe es in Afghanistan aus, wo bei Bekanntwerden des Glaubenswechsels stets Verfolgung drohe.

Das Bamf führe kein "Glaubensexamen" durch, so Praschma weiter. "Wenn wir bei Abwägung aller Argumente und Fakten den Eindruck haben, dass das Glaubensleben des Antragstellers dort tatsächlich zu einer Verfolgung führen würde, dann gewähren wir Schutz." (KNA)