Neue Perspektiven

Darf eine Lehrerin an deutschen Schulen mit Kopftuch unterrichten? Karlsruhe verwies die Entscheidung zurück an die Länderparlamente. Ein Kommentar von Hamideh Mohagheghi

Fereshta Ludin klagte sogar vor dem Bundesverfassungsgericht für ihr Recht, mit Kopftuch an deutschen Schulen unterrichten zu dürfen. Doch Karlsruhe verwies die Entscheidung zurück an die Länderparlamente.

Der Streit um das Kopftuch hat zahlreiche emotionsbeladene Diskussionen hervorgerufen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts öffnet neue Perspektiven, wenn es sagt: "In diesem Fall sollen nicht die Behörden und Gerichte entscheiden, sondern der Gesetzgeber." Die Freude über die Aufhebung der Urteile der Verwaltungsgerichte ist groß, und gleichzeitig besteht die Sorge, wie die Gesetzgeber der Länder nach ihrem Ermessen handeln werden. Die ersten Stimmen waren schon unmittelbar zu hören, so z.B. aus Baden-Württemberg, das schnell einen Gesetzeserlass gegen das Kopftuchtragen in der Schule anstreben will. Es bleibt eine offene Frage, ob das Kopftuch einer Lehrerin in der Schule eine Normalität oder im Namen der Neutralität des Staates verboten wird. Man kann sich nur wünschen, dass die Gesetzgeber der Länder nicht vorschnelle Entscheidungen treffen, sondern die Sachlage von allen Seiten prüfen. Dies hieße, die zahlreichen und unterschiedlichen Gründe für und gegen das Tragen eines Kopftuchs sachlich und umfassend zu untersuchen und dabei die bereits existierende Pluralität der Lebensformen als eine Realität der hiesigen Gesellschaft anzunehmen.

Die Richter hatten in diesem Fall eine schwere Aufgabe. Sie mussten aus den vorhandenen Informationen, Begründungen und Beweisen eine juristische Entscheidung treffen, wohl wissend, dass diese erhebliche Folgen für das Zusammenleben in der hiesigen Gesellschaft haben würde. Letztendlich gibt es nur einen Gewinner in diesem Rechtsstreit: das rechtstaatliche und demokratische System, das es ermöglicht, einen derart sensiblen Fall von unterschiedlichen Blickwinkeln aus zu beleuchten und darüber zu diskutieren.

Lernen, das Anderssein zu akzeptieren

Die Diskussionen in den letzten Jahren zu diesem Thema beweisen, dass diese Gesellschaft noch Zeit braucht, um die Pluralität in all ihren Ausdrucksformen zu akzeptieren. Es ist nicht im Sinne der Pluralität und nicht integrationsfördernd, wenn fremde Lebensgewohnheiten, religiöse und weltanschauliche Ausdrucksformen versteckt werden sollen. Wir müssen lernen, das "Anderssein" der anderen auszuhalten und zu respektieren. Welcher Ort ist geeigneter als die Schule, um den heranwachsenden Generationen die Ängste vor "Fremdheit" zu nehmen, Toleranz, Akzeptanz und Respekt vor anderen Menschen anzuerziehen, auch wenn diese "fremden Lebensformen" abweichend von der eigenen und so genannten "normalen" Lebensform ist?

Die zum großen Teil emotional und unsachlich geführten Diskussionen über das Kopftuch spiegeln die bestehenden Ängste wieder: Angst, in die Zeit der Abhängigkeit der Frau und ihre Unterordnung unter der Willkür des Mannes zurückgeworfen zu werden. Angst vor Ausbreitung einer Religion, unter deren Anhängern es Menschen gibt, die zu Extremismus und Gewalt neigen und dies religiös rechtfertigen. Angst vor Etablierung einer religiösen Lebensform, die mit zwingenden Vorschriften und Bestimmungen verbunden ist und die individuelle Freiheit einschränkt. Angst vor Indoktrinierung der Kinder und Verbreitung von Werten, die angeblich die "Individualität" und die "persönliche Freiheit" zugunsten der religiösen Überzeugung einschränken.

Offenheit von beiden Seiten verlangt

Ängste, die man verstehen könnte, wenn der Islam tatsächlich eine Religion der Gewalt und Unterdrückung der Frau wäre, und die Muslime als rückständige Menschen wahrgenommen würden, die nicht in der Lage sind , die Werte der Demokratie und freien Welt zu akzeptieren. Um diese verzerrte Wahrnehmung zu relativieren, ist der einzige Weg die gegenseitige Offenheit und Partizipation in allen Bereichen des täglichen Lebens, besonders im Bildungswesen.

In den Diskussionen sowie im Sondervotum der Richter des Verfassungsgerichtes ist immer wieder zu hören, dass das Kopftuch ein politisches Zeichen und ein Zeichen der Unterordnung der Frau sei. Die Reduzierung des Kopftuchs auf diese zwei Symbole ist eine Interpretation, die die Meinung einer muslimischen Minderheit entspricht. Diese Interpretation ist eine Diffamierung der Mehrheit der kopftuchtragenden Frauen, die frei, selbstbewusst und selbständig ihr Leben gestalten. Frauen, die verantwortungsbewusst und kompetent Entscheidungen treffen und ein Recht auf persönliche Entfaltung haben. Frauen, die jede Form von Bevormundung ablehnen und sich dagegen wehren.

Grundrecht auf freie Entscheidung

Es bleibt zu wünschen, dass nicht andere als Gesetzgeber bzw. durch Gesetze darüber entscheiden, wie eine Frau ihre Religiosität zu verstehen und sich zu kleiden hat. Dieses Grundrecht ist jeder Frau zuzusprechen: ob sie sich für oder gegen ein Tuch entscheidet, obliegt allein ihrem eigenen Ermessen.

Unter Neutralität des Staates sollte gerade unter dem Eindruck der Probleme der Globalisierung die neutrale Bereitstellung einer Basis zur Realisierung der unterschiedlichen Lebensformen in der Gesellschaft verstanden werden, hier natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes.

Die Globalisierung rückt die unterschiedlichen Lebensformen näher zueinander. Für die Integration und ein friedliches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen ist die Aufgabe eigener Werte oder eine Selbstverleumdung ein falscher Ansatz, der zu Unzufriedenheit und Konflikten führt. Die gegenseitige Anerkennung und der Wille zur Integration steht nun auf dem Prüfstand. Aufgabe der verantwortungsbewussten Menschen ist es jetzt, eine ehrliche und dem Grundgesetz konforme Lösung zu finden und nicht den Versuchungen wahlpolitischer Zwänge und Selbstprofilierungen zu erliegen.

Hamideh Mohagheghi

Hamideh Mohagheghi ist Referentin für interreligiösen Dialog und im Vorstand des Frauennetzwerkes HUDA e.V.