Türkische Diaspora in Deutschland

Dass Migranten auf Dauer kommen, hat die Bundesrepublik zu lange nicht wahrhaben wollen. Vier Jahrzehnte türkischer Zuwanderung nach Deutschland zeugen von Fehleinschätzungen und Versäumnissen, meint Faruk Sen.

Von Alice Kohn

Dass Migranten auf Dauer kommen, hat die Bundesrepublik zu lange nicht wahrhaben wollen. Vier Jahrzehnte türkischer Zuwanderung nach Deutschland zeugen von Fehleinschätzungen und Versäumnissen, die weder tolerantes Zusammenleben am neuen Lebensmittelpunkt noch erfolgreiche Heimkehr in die alte Heimat zuließen. Von Faruk Sen

Foto: AP

​​Heute leben in Deutschland 2,6 Millionen Menschen mit familiären Wurzeln in der Türkei. Das Zusammenleben ist problembelastet. Zu beklagen sind feindselige Übergriffe auf die große Minderheit und die Bildung einer türkischen Parallelgesellschaft. Beides hängt miteinander zusammen.

Die meisten der türkischen Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland stammten ursprünglich aus dem Süden und Osten der Türkei. In den fünfziger Jahren trieben die hoffnungslos erscheinende Wirtschaftslage sowie semi-feudale Sozialstrukturen zahlreiche Menschen in die wirtschaftlich attraktiveren Regionen des Landes. In den Großstädten entstanden Elendssiedlungen. Die Hoffnung auf ein besseres Leben erfüllte sich meist nicht.

1961 gestattete die neue Verfassung türkischen Bürgern erstmals Auslandsreisen. Arbeitnehmer fanden es attraktiv, Arbeit in Deutschland zu suchen, was ihnen das frisch in Kraft getretene Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik auch ermöglichte. Sie planten typischerweise, nach einem begrenzten Aufenthalt wieder in die Heimat zurückzukehren, um dort mit ihren Ersparnissen und neuen Fachkenntnissen eine selbständige Existenz aufzubauen.

Jahrelang gingen die Arbeitsmigranten als auch die offiziellen Stellen davon aus, dass der Aufenthalt in der Bundesrepublik zeitlich begrenzt sein werde. Repräsentative Untersuchungen belegten Rückkehrabsichten, die jedoch durch verschiedene wirtschaftliche und soziale Umstände immer wieder vertagt wurden.

Anwerbestopp und Rückkehrförderung

Im November 1973 – damals lebten 910.500 Türken in der Bundesrepublik – verfügte die Bundesregierung einen Anwerbestopp für Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft kamen. Langfristiges Ziel war, die Zahl der Migranten in Deutschland zu verringern.

In den Folgejahren sank zwar der Anteil der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer insgesamt, die türkische Bevölkerung nahm jedoch zu. Da Arbeitnehmer nun nicht mehr in die Bundesrepublik zurückkehren konnten, wenn sie einmal weggezogen waren, entschieden sich die meisten dafür, ihre Familien nach Deutschland zu holen.

Die Regierung Kohl verabschiedete 1983 das so genannte Rückkehrförderungsgesetz, das finanzielle Anreize für die Heimkehr bot. Das Gesetz wurde neben ökonomischen Erwägungen auch im Hinblick darauf verabschiedet, dass man der türkischen Bevölkerung die Fähigkeit zur Integration in ein christlich geprägtes westeuropäisches Land absprach. Gesellschaft und Regierung hatten nicht akzeptiert, dass die Bundesrepublik de facto längst ein Einwanderungsland geworden war.

Bis Mitte 1984 verließen rund 250.000 Ausländer – hauptsächlich Türken – die Bundesrepublik. Das Gesetz gewährte Rückkehrhilfen von bis zu 10.500 Mark pro Erwachsenem und 1.500 Mark pro Kind.

Diese Tatsache schürte Sozialneid unter deutschen Arbeitnehmern, obwohl die Summen alles andere als großzügig waren. Familien, die in der Bundesrepublik gearbeitet hatten, bekamen nur das ausgezahlt, was ihre Mitglieder im Laufe der Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatten. Der Anteil des Arbeitgebers wurde nicht ausgezahlt und Rückkehrer verzichteten auf jegliche weiteren Ansprüche.

In die Türkei zu ziehen war demnach eine folgenschwere Entscheidung, zumal viele der Reintegrationsmodelle, die seit Beginn der Wanderungsbewegung entwickelt wurden, aus unterschiedlichen Gründen scheiterten. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit bestand kaum die Aussicht auf neue Anstellungen in der Heimat.

Viele Migranten setzten auf individuelle Investitionen. In den 60er Jahren gründeten Rückkehrer kleine Unternehmen, kauften Immobilien in Großstädten oder Ländereien sowie landwirtschaftliche Maschinen. Ökonomischer Erfolg war ihnen damit nur selten beschieden – unter anderem, weil die hohe Inflation die Ersparnisse auffraß. Zudem drängten etablierte Großholdings neue Firmen oft wieder aus dem Markt.

Das Scheitern von Arbeitnehmergesellschaften

Daneben gab es auch kollektive Rückkehrstrategien. Migranten schlossen sich zu Arbeitnehmergesellschaften zusammen. Dies geschah zur Förderung der Reintegration türkischer Arbeitnehmer, zur Schaffung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowie als Beitrag zur Industrialisierung der Türkei.

Mit diesen Zielen wurde 1966 in Köln die erste Arbeitnehmergesellschaft mit mehr als 2200 Aktionären gegründet. Türksan sollte unter anderem in der Bauwirtschaft, der Papierherstellung und dem Tourismus aktiv werden.

Im Anschluss entstanden zahlreiche weitere Arbeitnehmergesellschaften. 1983 gab es 322 solcher Unternehmen mit 345.000 Anteilseignern, von denen fast die Hälfte in Deutschland lebte. Obwohl das Investitionsvolumen insgesamt mehr als zwei Milliarden Mark betrug, scheiterten diese Gesellschaften.

Dafür gab es vielfältige Gründe. Viele Arbeitnehmergesellschaften investierten in den Gegenden, aus denen ihre Mitglieder ursprünglich stammten – Gebiete mit schwacher Infrastruktur und geringen Transport- und Absatzchancen. Allenfalls dort, wo es schon Ansätze der Industrialisierung gab, konnten die neuen Firmen volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse geben. Viele Projekte waren falsch gewählt, zwischen Planung und Realisierung verging zu viel Zeit. Es fehlte an Krediten und kompetentem Personal.

Das Kapital, das türkische Migranten in der Bundesrepublik ansparten, wurde im Großen und Ganzen weder individuell noch volkswirtschaftlich sinnvoll genutzt. Nötig gewesen wäre bei einem Transfer in die Türkei beispielsweise die Gründung einer zentralen Risikokapitalgesellschaft, die unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erfolgsaussichten einzelner Projekte professionell geprüft und entsprechende Kapitalallokationen vorgenommen hätte.

Eine solche Instanz wäre vor allen Dingen deshalb wichtig gewesen, weil andere professionelle Kontrollen in der Regel gar nicht in Anspruch genommen wurden. Hätten Investitionen beispielsweise von Bankkrediten abgehangen, hätten Finanzprofis Darlehen für absehbar unrentable Vorhaben abgelehnt und damit größere Verluste vermieden. Dies war aber beim Start der Projekte in der Regel nicht der Fall.

Nicht zuletzt, weil sich der Wunsch nach ökonomischer Selbstständigkeit in der Heimat vielfach als illusionär erwiesen hatte, änderte sich das Zuwanderungsverhalten. Zuvor hatte sich aber schon kurz nach Beginn der Anwerbung abgezeichnet, dass das ursprünglich geplante "Rotationsmodell" der Migration nicht rentabel war.

Die deutsche Wirtschaft wollte keine gerade angelernten Arbeiter durch neu eingereiste ungelernte Kräfte ersetzen. Gleichzeitig erkannten viele Arbeitsmigranten, dass sie ihre Sparziele in der angesetzten Zeit nicht erreichen würden, und richteten sich auf längere Aufenthalte in der Bundesrepublik ein. Viele holten ihre Familien nach.

Die Familien kamen nach

Lebten zu Beginn der türkischen Zuwanderung fast ausschließlich männliche erwerbstätige Migranten in der Bundesrepublik, sind inzwischen nur noch ein Viertel der Türkeistämmigen in Deutschland als "Gastarbeiter" gekommen: 53% wanderten im Zuge der Familienzusammenführung ein und 17% der erwachsenen Türken sind bereits hier geboren. Der Anteil der Frauen hat sich fast dem der Männer angeglichen.

Durch den Familiennachzug wurde die deutsche Gesellschaft mit einem für sie neuen Migrationsphänomen konfrontiert. Schulen, Kindergärten und Behörden waren auf diese neue Gruppe nicht eingestellt. Heute lebt mehr als die Hälfte der türkischen Erwachsenen bereits länger als zwanzig Jahre in Deutschland. Zwei Drittel der türkischen Diaspora sind in Deutschland aufgewachsen.

Diese Entwicklung wirkte sich auch auf die deutschen Kommunen aus. Zuwanderer und ihre Familien verließen nach und nach die meist werkseigenen Wohnunterkünfte, in denen sie anfangs untergebracht worden waren. Sie brauchten größere Wohnungen.

Die meisten "Gastarbeiter" bevorzugten preiswerte Quartiere. Ihre Sparneigung war groß, weil sie sich immer noch die Option offen hielten, in die Heimat zurückzukehren. In den westdeutschen Großstädten entstanden Straßenzüge und Stadtviertel mit hohen Ausländeranteilen.

Zudem trug zur Bildung dieser oft als "Ghettos" empfundenen Quartiere die Schwierigkeit bei, als Ausländer nur Wohnungen in von der deutschen Bevölkerung aufgrund schlechter Bausubstanz verlassenen Bezirken zu finden.

Seit den 90er Jahren hat sich ein breiter werdender türkischer Mittelstand in Deutschland gebildet. Viele Migranten überwanden mit der Zeit ihre anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten. Über die Zeit differenzierten sich die Lebenskonzepte innerhalb der türkischen Bevölkerung.

Der neue Mittelstand stellt höhere Ansprüche an Ausbildung, Arbeitsplatz, Wohnsituation und Lebensqualität sowie an politische Partizipation. Die Homogenität, die noch die erste Generation der "Gastarbeiter" kennzeichnete, trifft für die türkische Gemeinschaft heute nicht mehr zu.

Generationskonflikte

In der Folge kommt es zu Spannungen in den Familien, die durch unterschiedliche Lebensentwürfe bedingt sind. So ist es beispielsweise in der Türkei selbstverständliche Aufgabe der Eltern, den jüngeren Familienmitgliedern als lebenserfahrene Ratgeber zur Seite zu stehen. Mit dieser Rolle ist gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Anerkennung verbunden.

Die entsprechend stark ausgeprägte Orientierung auf die eigene Familie erhält in der Bundesrepublik unter den speziellen Migrationsbedingungen eine besonders wichtige Funktion, kann aber auch zu starken Konflikten führen, zumal viele jüngere Türkinnen und Türken "deutsche" Grundeinstellungen zur Familie und zum Verhältnis der Generationen untereinander übernommen haben.

Das Ideal der Großfamilie, in der mehrere Generationen unter einem Dach zusammen leben, lässt sich in der Bundesrepublik häufig nicht realisieren. Junge Türken und Türkinnen wollen nicht mehr in die Pflicht genommen werden und richten sich auf ein von der Großfamilie unabhängiges Leben ein.

Probleme im Alter

Die Situation für ältere Türken in der Bundesrepublik stellt sich indessen relativ problematisch dar. Einen großen Teil ihres Lebens haben diese Menschen in Deutschland schwer gearbeitet und relativ wenig erreicht. Ihr Lebensziel, eine Rückkehr in die Türkei in Wohlstand und Ansehen, ließ sich häufig nicht realisieren.

Zwar haben sie es an ihrem neuen Lebensmittelpunkt unter Umständen zu einem bescheidenen Wohlstand gebracht, sie leiden aber unter vielfachen Einschränkungen. Dabei häufen sich die Probleme im gesundheitlichen, finanziellen und familiären Bereich.

Die türkischen Rentner sind mit großen Hoffnungen in die Bundesrepublik gekommen und stehen am Ende doch mit leeren Händen da. Spätestens beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben gehen die letzten sozialen Kontakte zu Deutschen verloren. Generationskonflikte, finanzielle Probleme und eine zerstörte Gesundheit kennzeichnen nicht selten ihren Lebensabend.

Rückkehr illusorisch

Obwohl nach wie vor viele der älteren Türken die Absicht äußern, in Kürze in ihr Heimatland zurückzukehren, handelt es sich dabei wohl mehr um eine Wunschvorstellung denn eine tatsächliche Option. Die meisten von ihnen können keinen genauen Zeitpunkt für ihre Rückkehr angeben. Sie leben bereits sehr lange in der Bundesrepublik, haben ihren Wunsch nach einer Rückkehr in die Türkei permanent verschoben und meist auf den Zeitpunkt nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben festgelegt.

Und nun müssen sie feststellen, dass dies illusorisch ist. Zudem gibt es starke Hinweise darauf, dass für die türkeistämmigen Menschen die Rückkehrschranken in der Regel höher sind als für Spanier oder Italiener, für die schon aus infrastruktureller und aufenthaltsrechtlicher Sicht das – für sie problemlose – Pendeln zwischen dem Altersruhesitz im Herkunftsland und der Familie in Deutschland eher ein gangbarer und bewusst einzuschlagender Weg sein kann.

Heute kann nicht mehr von einem allgemeinen Rückkehrwunsch ausgegangen werden. Die Zukunft der zweiten und dritten Generation der eingewanderten Türken liegt in Deutschland. Der Grad gesellschaftlicher Integration stellt sich allerdings für die erste und die zweite Generation unterschiedlich dar.

Für die erste Generation, die sich jetzt dem Rentenalter nähert, gilt: Trotz all ihrer Bemühungen hat sie ihre Anpassungsschwierigkeiten nicht überwinden können, im wesentlichen bedingt durch fehlende Deutschkenntnisse und eine starke Verbundenheit mit dem Heimatland.

Integration trotz Differenzen

Türken und Deutsche taten sich lange Zeit schwer, Schritte in Richtung auf ein gemeinsames Zusammenleben zu realisieren. Die Antwort auf die Frage, inwieweit die Integration voranschreitet, fällt unterschiedlich aus – nicht zuletzt, weil bisher kein Konsens darüber erzielt worden ist, was erfolgreiche Integration kennzeichnet.

Sicher scheint nur eines: Ohne gleichberechtigte Teilhabe an Ressourcen und Prozessen der Aufnahmegesellschaft bei Respektierung kultureller Vielfalt gibt es keine Integration. Parallelgesellschaften sind nicht akzeptabel und die vollkommene Assimilierung ist aus verbreiteter Sicht in Politik und Wissenschaft weder erstrebenswert noch realistisch.

Kulturelle und religiöse Toleranz ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Schaffung integrativen Potenzials. Vielmehr kommt es auf die aktive Gestaltung von Rahmenbedingungen an, unter denen Chancengleichheit und kulturelle Eigenständigkeit kompatibel werden.

Die Debatte um Anpassung oder kulturelle Eigenständigkeit ist in der deutschen Öffentlichkeit mitunter äußerst kontrovers und engagiert geführt worden. Letztendlich stellt sich die Frage nach einem Konzept des Zusammenlebens einer künftigen deutschen Zuwanderungsgesellschaft.

In dieser Auseinandersetzung können durchaus für das Selbstverständnis von Gesellschaft konstitutive Fragen angesprochen werden – etwa im Zusammenhang mit dem Spracherwerb (ausschließliche Förderung der Sprache des Aufnahmelandes oder staatliche Förderung der Bilingualität?) oder der Religionsausübung (Grenzen der Religionsfreiheit).

Faruk Sen

© Entwicklung und Zusammenarbeit 10/2004

Prof. Dr. Faruk Sen leitet das Zentrum für Türkeistudien an der Universität Duisburg-Essen.