Kathrin Bauer, 30. Juni 2012

zu Wenn Richter zu Schiedsrichtern der Religion werden von Matthias Drobinski

Im Gegensatz zu den beiden vorgehenden Kommentatoren finde ich das Verbot vollkommen falsch: Erstens ist es aus medizinischer Sicht tatsächlich besser, Jungen zu beschneiden, da dies die Übertragung von STDs verringert. Natürlich könnte man Jungen dann auch nach der Volljährigkeit beschneiden - dann haben viele aber bereits sexuelle Erfahrungen gemacht und m.W. verläuft der Eingriff komplizierter, je älter der Patient ist. Dieses Verbot gilt nun ja nicht nur für Muslime und Juden, sondern auch für andere Eltern, die ihr Kind aus medizinischen oder anderen Gründen beschneiden lassen möchten. Und warum sollen Eltern darüber entscheiden, ob die mit einer Impfung verbundenen Risiken sinnvoll sind, nicht jedoch darüber, ob eine Beschneidung gut für das Kind ist? Im Sinne der HIV-Prävention wäre es wohl sogar sinnvollauch alle anderen Jungen zu beschneiden, bevor sie erste sexuelle Kontakte haben.
Zweitens werden Eltern ihre Kinder trotzdem irgendwo beschneiden lassen und da ist es besser, wenn dies unter Narkose und medizinischer Aufsicht geschieht.
Drittens verteidigen auch die meisten beschnittenen Männer diese Praxis, was m.E. ein Indikator dafür ist, dass die Betroffenen nicht besonders darunter leiden.
Viertens lässt es die Darstellung so erscheinen als läge objektiv ein eindeutiger Sachverhalt vor. Aber wie objektiv ist beispielsweise die Einschätzung, das Kind werde bei einer Beschneidung traumatisiert?
Fünftens sehen viele Menschen die Beschneidung als richtig und wichtig. Weshalb maßt sich ein Gericht an, diesen Menschen ihre Meinung abzusprechen? Wie können diese davon ausgehen, dass es im Sinne des Kindes wäre, es nicht zu beschneiden, wenn die meisten erwachsenen, beschnittenen Männer ihre Beschneidung nicht bereuen? Wieso denken wir, wir müssten so sehr in das Recht auf Selbstbestimmung aller Menschen hier eingreifen? Weil es gegen das Grundgesetz ist? Wohl kaum!

Der Satz über weibliche Beschneidung hätte allerdings auch sensibler verfasst werden können.