Jürgen Krüll, 4. Februar 2006

zu: Bombe im Turban, von Peter Philipp

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Artikel "Bombe im Turban" von Peter Philipp ist ein durchaus sachlicher Beitrag in der hitzigen Debatte. Allerdings verkennt der Autor, dass - zumindest in Deutschland - die Presse- und Meinungsfreiheit keineswegs unbegrenzt ist. So schränkt der Abs. 2 des Art. 5 GG das Grundrecht dahingehend ein, dass die geltenden Gesetze zu achten seien.

Es darf keine politische Kontrolle der Medien geben, eine juristische Kontrolle kann es in Einzelfällen jedoch immer wieder geben und hat es auch in der Vergangenheit des öfteren gegeben. Die Verunglimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften verbietet bei uns der § 166 Strafgesetzbuch. In diesem Sinne entschied z.B. 1982 das Landgericht Düsseldorf, die Überschrift "Maria hättest du abgetrieben, der Papst wär uns erspart geblieben" sei von Art. 5 GG nicht gedeckt.

Es steht also den Betroffenen durchaus frei, sich gegen die Beleidigung ihrer Religion zu wehren und den Rechtsweg einzuschlagen. Eine voreilende Zensur kann und darf es jedoch nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krüll