Deutungshoheit über religiöse Autorität

In Deutschland werden künftig an drei Universitäten Zentren für Islamische Studien eingerichtet, die Imame und Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht ausbilden sollen. Dabei muss das Selbstbestimmungsrecht der Muslime beachtet werden, meint der Vorsitzende der Schura Niedersachsen, Avni Altiner.

Bücherregal in der Bibliothek der Universität Osnabrück; Foto: dpa
Selbstbestimmungsrecht der Muslime: "Weder der Staat noch Personen des öffentlichen Lebens ohne theologische Kompetenzen, geschweige denn religiösen Bekenntnissen, können und dürfen bei der Gestaltung des Fachs mitreden", sagt Avni Altiner.

​​ Seit der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen zur Etablierung von Zentren für Islamische Theologie an zwei bzw. drei staatlichen Universitäten ausgesprochen hat, scheint das Thema endlich die verdiente Aufmerksamkeit zu bekommen.

Kürzlich gab Bildungsministerin Annette Schavan die ersten Standorte bekannt, an denen künftig Imame und Pädagogen für den Islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden sollen: Tübingen und der Doppelstandort Münster und Osnabrück.

Dabei drängen muslimische Verbände wie die Schura e.V. im norddeutschen Raum schon seit Jahren darauf, zum einen den Islamischen Religionsunterricht flächendeckend einzuführen und zum anderen muslimische Theologen in Deutschland auszubilden.

Allerdings gibt es diesbezüglich deutliche Unterschiede in der Zielsetzung der Verbände und der politischen Entscheidungsträger. Denn letztere bewegen eher integrations- wie sicherheitspolitische Entscheidungen dazu, diesen historischen Schritt zu gehen.

Für die muslimischen Verbände dagegen spielen neben den genannten Faktoren weitere Punkte eine Rolle: Gleichberechtigung; Entwicklung einer authentischen Islamischen Theologie im europäischen Kontext; Unabhängigkeit und Emanzipation von den muslimischen Herkunftsländern.

Bedeutung der Verbände

Um diese genannten Ziele zu erreichen, bedarf es einer Islamischen Theologie an deutschen Hochschulen, deren Inhalte in Kooperation mit den muslimischen Verbänden erörtert werden müssen. Denn das religiöse Leben der Muslime findet überwiegend in den über 2500 islamischen Einrichtungen statt, die den muslimischen Verbänden angehören.

Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan; Foto: AP
Bildungsministerin Annette Schavan verkündete, dass künftig in Tübingen sowie dem Doppelstandort Münster und Osnabrück Imame und Pädagogen für den Islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden sollen.

​​ Sie bieten die religiöse Infrastruktur in Deutschland. Mit ihren religiösen Dienstleistungen erreichen sie zudem die muslimische Basis und nehmen insofern auch eine Brückenfunktion zwischen dem Staat und den Muslimen ein.

Zwar hält man den muslimischen Verbänden vor, dass diese nicht alle Muslime repräsentieren und weist dabei auf die angeblich niedrige Mitgliederzahlen hin. Diese Zahlen müssen jedoch multipliziert werden, um die wirkliche Reichweite der Verbände bzw. der Gemeinden zu ermitteln. In der Regel ist ein Familiemitglied registriert, so dass die restlichen Mitglieder über ihn in die Gemeinden involviert sind und somit die Dienstleistungen der jeweiligen Gemeinde nutzen können.

Wenn man sich also die Mitgliederzahlen aller Dachverbände vergegenwärtigt, kann man sich vorstellen, welche enorme Reichweite die muslimischen Verbände haben.

Weltanschaulich neutraler Staat

Des Weiteren wird die Wahrnehmung religiöser Aufgaben eben ausschließlich in den Moscheegemeinden geleistet, was sie dazu berechtigt, in den vom Wissenschaftsrat empfohlenen Beiräten auch als besondere Ansprechpartner zu fungieren.

Daher war es vom Wissenschaftsrat richtig, die Erörterung der Lehrinhalte einer bekenntnisorientierten Islamischen Theologie in Deutschland an staatlichen Hochschulen in Kooperation mit den muslimischen Verbänden zu fordern.

Denn der weltanschaulich neutrale Staat muss sich aus den inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften heraushalten. Es ist Angelegenheit der jeweiligen Glaubensgemeinschaft, über die Inhalte zu bestimmen. Allein die allgemeine, für jedermann geltende Verfassungstreue ist für alle Menschen - unabhängig vom Glauben - auch bei der Lehre verbindlich vorgegeben.

Religionswissenschaftler Rauf Ceylan; Foto: dpa
Rauf Ceylan (oben) und Bülent Uçar in Osnabrück sowie Mouhanad Khorchide in Münster: Sie sind die ersten Professoren für das neue Studienfach "Islamische Studien".

​​ Die Einbeziehung der muslimischen Verbände in wichtige Entscheidungsprozesse bringt auch Synergieeffekte mit sich: Durch die Möglichkeit zur Partizipation an der Demokratie wird eine Identifikation mit der hiesigen Gesellschaft, die ja mittlerweile ihre eigene geworden ist, gefördert.

Eine Besonderheit im Kontext von Identifikationsangeboten stellt die Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften im deutschen Modell der rechtsstaatlichen Säkularität dar.

Anders als in laizistischen Demokratien wie Frankreich oder Tunesien und die Türkei, ist das deutsche Modell bereit, Religionen bzw. Religionsgemeinschaften zu unterstützen und mit ihnen zu kooperieren, sofern auch sie verfassungstreu sind und bleiben. Hier verhält sich der Staat allen Glaubensrichtungen gegenüber auf gleiche Weise neutral.

Vor diesem Hintergrund werden nicht nur die "Gottesmänner und -frauen" der Religionen an staatlichen Hochschulen ausgebildet, sondern auch die Religionslehrkräfte. Der Staat bezahlt also ihre Ausbildung und im Fall der Religionslehrer auch ihr späteres Gehalt.

Selbstbestimmungsrecht der Muslime

Es ist für mich allerdings nicht plausibel, warum so genannte Personen des öffentlichen Lebens, die sich als "Kulturmuslime" verstehen, in diesen Beiräten mitwirken sollen. In den katholischen und evangelischen Kirchen haben Personen des öffentlichen Lebens, zumal sie kaum noch einen Bezug zum Christentum haben, bei der Entscheidung über die Inhalte sowie der Besetzung der Professuren für Theologie keine Mitspracherechte.

Imam kniet vor dem Mihrab (Gebetsnische); Foto: dpa
Notwendige Zusammenarbeit: Avni Altiner fordert eine "islamische Theologie an deutschen Hochschulen, deren Inhalte in Kooperation mit den muslimischen Verbänden erörtert werden."

​​ Dagegen wird genau dieses Postulat bei der Besetzung der Beiratsmitglieder vom Wissenschaftsrat aufgestellt. Doch die Theologie kann letztlich nur von den Anhängern der jeweiligen Religionsgemeinschaft und von etablierten und anerkannten Theologen bestimmt werden. Weder der Staat noch Personen des öffentlichen Lebens ohne theologische Kompetenzen, geschweige denn religiösen Bekenntnissen, können und dürfen hier mitreden. Die Kompetenz-, Autoritäts- sowie die Legitimationsfrage gehen Hand in Hand.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt geurteilt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften für die Religionsfreiheit größeres Gewicht hat als die so genannte Wissenschaftsfreiheit. Sollte dieser Beschluss etwa für Muslime nicht gelten?

Brückenfunktion der Verbände

Die bisherigen Erfahrungen zeigen leider, dass dieses Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf Muslime nicht konsequent umgesetzt wird. Nur hier und da machen die muslimischen Verbände die Erfahrung, dass sie in ihrer Brückenfunktion als Repräsentanten der muslimischen Basis konsultiert werden.

Diese positiven Erfahrungen machen wir als Schura Niedersachsen seit Jahren in enger Kooperation mit der Universität Osnabrück. In den letzten zehn Jahren verlief diese Kooperation sehr fruchtbar und produktiv. Nicht nur mit dem Schulversuch Islamischer Religionsunterricht, der auf immer mehr Schulen ausgeweitet wurde, sondern nun auch mit der Konzeption des "Universitären Weiterbildungsprogramms für Imame und für das religiöse Betreuungspersonal" an der Universität Osnabrück, die in diesem Monat startet.

​​ Der nächste Schritt wird die Etablierung eines Instituts für Islamische Theologie mit einem dazugehörigen Beirat darstellen. Aufgrund des angewachsenen Vertrauensverhältnisses und des vorgelegten Konzepts unterstützen alle Moscheegemeinden der Schuras in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern diesen Prozess ausdrücklich.

In den Schuras sind Sunniten wie Schiiten organisiert, ebenso sind die Schuras multi-ethnisch aufgestellt. Muslime mit Wurzeln in der Türkei, Marokko, Albanien, Bosnien, Iran und Deutschland arbeiten Hand in Hand als Muslime und Bürger Deutschlands zusammen.

Religiöse Autorität künftiger Imame

Allerdings wird es für uns muslimische Gemeinden von entscheidender Bedeutung sein, dass die oben genannte Reichweite der Gemeinden sich entsprechend in der Personenzahl im Beirat widerspiegelt. Dies muss auch an anderen Standorten in den Beiratsmodellen berücksichtigt werden. Dieses Postulat ist keine Bevorzugung der muslimischen Verbände, sondern lediglich das Recht wie bei allen anderen Religionsgemeinschaften auch, in religiösen Angelegenheiten mitzusprechen und mitzuentscheiden.

Gelingt es nicht, die muslimischen Verbände angemessen zu beteiligen, so rate ich dem Wissenschaftsrat seine Empfehlungen folgendermaßen zu modifizieren: die Etablierung von Lehrstühlen im Bereich der Islamwissenschaften, die man durch "liberale und progressive" Muslime ohne die Moscheegemeinden und Verbände besetzt.

Hierbei stellt sich jedoch die Frage, ob die muslimische Gemeinschaft diesen Prozess mit trägt, die Absolventen dieses Studienganges als religiöse Autorität anerkennt und ob diese Absolventen je die Möglichkeit haben werden, etwa als Imame in Moscheegemeinden tätig zu werden? Die Antwort liegt auf der Hand.

Avni Altiner

© Qantara.de 2010

Avni Altiner ist Vorsitzender der Schura Niedersachsen, in der Muslime aller Rechtsschulen und Nationalitäten vertreten sind.

Redaktion: Nimet Seker/Qantara.de

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